Funktioniert das eigentlich in jedem Bundesland? Oder gibt e4s da Unterschiede. Kenne mich da leider zu wenig aus.
Es ist Bundesgesetzgebung (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/MerkblattF.pdf?__blob=publicationFile&v=10) und gilt damit in jedem Bundesland.
Man muss nur die Nachweise erbringen (können), und ja, da hat Bremerhaven durch seine Geschichte als größtem Auswandererhafen Europas (https://www.deutsche-auswanderer-datenbank.de/index.php?id=558) und damit einhergehend entsprechenden Datenbanken sicherlich entsprechende Vorteile.
Wichtig festzuhalten ist allerdings: Jemand, der durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erhält ist seit seiner Geburt Deutscher und hat damit ein Anrecht auf Erteilung eines deutschen Passes (siehe Seite 8 oben verlinktes Merkblatt).