So wie ich das verstehe gibt man bei der ESBG einen Etat an, der genehmigt werden musste. Nun verpflichtet man nach und sprengt aber durch die zusätzlichen Gehälter den veranschlagten Etat.
Geht das denn überhaupt? Muss da die ESBG zustimmen?
Wie Crazy Com schreibt müssen neue Ausgaben wie-
der gedeckt sein. Entweder ist noch Luft im gemeldeten
Etat oder man muss neue Einnahmen/Sponsoren nach-
weisen. Grundsätzlich aber jederzeit möglich...
Man muss aber auch beachten das einige Gehälter frei geworden sind. Es haben ja doch einige Spieler den Verein verlassen ,bzw wurden die Verträge aufgelöst
Wobei man dann schon schauen muss, um welches Vo-
lumen es da geht. Christmann und Co werden sicher kei-
ne Unsummen freimachen, Weninger sicher ein paar Euro.
Es muss halt alles abgedeckt sein.
Wenn also der Lotto-Millionär nochmal möchte...