Alltägliche Probleme

  • Wenn es notwendig ist, dann sollte eine Enteignung auch möglich sein. Da gibt es für mich nichts zum empören.
    Wichtig ist dabei nur, dass die Vorhaben auch wirklich einen erwiesenen gesellschaftlichen Nutzen haben.
    Und das die Menschen ihr Eigentum nicht unter Wert verramschen müssen, sondern adäquat entschädigt werden.

  • Seh ich komplett anders… Niemand, und schon gar nicht der Staat, hat sich am Eigentum eines Bürgers zu vergreifen… Dafür sind mir Freiheit/Individualität viel zu wichtige Werte…Völlig unabhängig von einer etwaigen Entschädigung…

    Aber kann jeder sehen wie er will…

  • Noch der dazugehörige Weitergang der Geschichte. Kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist war ein Abordnung der Straßen Anwohner nochmal beim BGM um zu fragen ob es noch Möglichkeiten gibt. Klares Nein die Stadt handelt 100% richtig und alles hat Hand und Fuß. Gut alle bis auf eine Familie hat sich damit abgefunden, es gab nur einen Einspruch. 3 Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist wurde bekannt, dass die Straße erst noch ihren Namen über die ganze Länge erhalten muss (gewidmet). Somit hätte die Stadt gar nicht die Kosten auf die Anwohner umlegen dürfen. Die Anwohner mit dem Einspruch mussten somit nichts zahlen. Wir anderen gingen vor Gericht, dort hieß es keine Chance wir haben die Einspruchsfrist verpasst somit selbst Schuld, die Stadt hat zwar den Fehler begangen aber wir hätten nicht auf das Wort des BGM hören sollen sondern einen Fachanwalt hinschicken müssen.

  • Noch der dazugehörige Weitergang der Geschichte. Kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist war ein Abordnung der Straßen Anwohner nochmal beim BGM um zu fragen ob es noch Möglichkeiten gibt. Klares Nein die Stadt handelt 100% richtig und alles hat Hand und Fuß. Gut alle bis auf eine Familie hat sich damit abgefunden, es gab nur einen Einspruch. 3 Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist wurde bekannt, dass die Straße erst noch ihren Namen über die ganze Länge erhalten muss (gewidmet). Somit hätte die Stadt gar nicht die Kosten auf die Anwohner umlegen dürfen. Die Anwohner mit dem Einspruch mussten somit nichts zahlen. Wir anderen gingen vor Gericht, dort hieß es keine Chance wir haben die Einspruchsfrist verpasst somit selbst Schuld, die Stadt hat zwar den Fehler begangen aber wir hätten nicht auf das Wort des BGM hören sollen sondern einen Fachanwalt hinschicken müssen.

    Das ist schon wieder eine andere Dimension. Das Behörden oder Beamte/Staatsangestellte nicht immer alles wissen oder die Wahrheit sagen ist bekannt. Dein Fall ist natürlich besonders krass. Da wäre mir wahrscheinlich die Hutschnur geplatzt.

    Allerdings, bei der Geschichte hätte sich wahrscheinlich wirklich ein Anwalt gelohnt. Hättet ihr den nicht als Zudammenschluss engagieren können? Bzw. ist da nichts mehr möglich im Nachhinein? Immerhin wurden ja mehreren Personen ggü. falsche Aussagen getroffen. Ansonsten hättet ihr ja auch Einspruch eingereicht.

  • Aber diese Meldung ist vom 20. Juni. Hätte sie damals für Empörung sorgen müssen? Auf jeden Fall! Jetzt ist es aber einfach mal wieder nur der typische Fall von Whataboutism: "Naaa, aber die anderen!!!!11111"

    Guten Tag

    Wenn ich jetzt argumentieren würde wie Einige hier drin , würde ich sagen das ist krasser 👍

    Nur würde ich hier das Gemeinwohl über einen Straßen/Lastenrad weg stellen …. Deswegen mürrisch ein 👍

  • Ohne jetzt 23 Stunden meiner wertlosen Zeit damit zu verbringen alles zu lesen.

    Artikel 14 Grundgesetz erlaubt Enteignungen. U.a. bei Infrastrukturmassnahmen zum Wohle der Allgemeinheit - unter gewissen Voraussetzungen.

    .... und das ist m.E. gut so....

  • Das ist schon wieder eine andere Dimension. Das Behörden oder Beamte/Staatsangestellte nicht immer alles wissen oder die Wahrheit sagen ist bekannt. Dein Fall ist natürlich besonders krass. Da wäre mir wahrscheinlich die Hutschnur geplatzt.

    Allerdings, bei der Geschichte hätte sich wahrscheinlich wirklich ein Anwalt gelohnt. Hättet ihr den nicht als Zudammenschluss engagieren können? Bzw. ist da nichts mehr möglich im Nachhinein? Immerhin wurden ja mehreren Personen ggü. falsche Aussagen getroffen. Ansonsten hättet ihr ja auch Einspruch eingereicht.

    Will eigentlich nicht in tiefen Wunden graben, sonst muss ich mich wieder Aufregen.

    Wir hatten im Vorfeld schon verschiedene Anwälte kurz kontaktiert, da es dafür aber kein Rechtsschutz gilt, war das schon recht teuer. Aber die fehlende Widmung ist so ein spezieller Fall, das diesen Fehler kein Anwalt in ein paar Stunden Arbeit findet. Beim alten BGM galt ein Mann ein Wort und darauf haben wir uns auch beim neuen BGM verlassen, da er vorher 6 Jahre 2 BGM war. Nach dem verloren Prozess muss wir schon recht viel Geld aufwenden für unseren Anwalt und natürlich für den Anwalt der Stadt, den muss man ja auch zahlen wenn man verliert. Hier hätte aber die Stadt die ja den Fehler begangen hat sagen können, ok als kleines entgegenkommen erlassen wir euch diese Kosten und tragen sie selbst, da wir ja den Fehler gemacht haben und uns über 600.000 Euro gespart haben aber nein selbst das wurde uns nicht erlassen. Das Ergebnis des Prozess anfechten mach laut dem Anwalt keinen Sinn, da die verpassten Einspruchsfrist alles nieder bügelt und ein arglistige Täuschung nicht zu beweisen wäre. Deshalb mein Fazit, gegen jeden Bescheid den die Stadt erlässt Einspruch einlegen bis zum Sanktnimmerleinstag.

  • da gibts dann wieder einen anderen Verkehrsminister

    Da hat Wissing mit seoinem Projekt der Komplettsanierung am Block was Gutes angefangen - Lob muss da schon sein


    Ja, nur ich habe heute in der Zeitung gelesen das ein Unternehmen für Gütertransporte auf der Schiene gegen die Komplettsperrungen bei den Sanierungen klagt. Weil sie dadurch größere Umwege haben. Wenn die damit durch kommen gibt es wieder jahrelange Dauerbaustellen. :bash:

  • und dieses Unternehmen kommt auch nicht schneller voran. Sie fahren vielleicht eine kürzere Strecke, dafür aber viel länger, weil sie dann nicht fahren sondern mehr stehen

    Ja, das stimmt.

    Man kann nur hoffen das diese Klage keinen Erfolg hat!