Nicht jede Stelle kann über eine Stellenanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben werden
So beim lesen des Artikels ist mir ein mögliches Problem mit dem Antidiskriminierungsgesetz auch aufgefallen, und hätte das noch als möglichen Grund für die Ablehnung gedacht.
Wenn aber Prostitution in Deutschland legal ist, wieso soll man dann nicht über die Arbeitsagentur dafür werden dürfen?
Gerade, wenn es eine eher kaufmännische-verwalterische Tätigkeit ist.
Ist ja fast wie früher, als Prostitution noch sittenwidrig war, Steuern hat man aber trotzdem kassiert.......