Also für mich steht das sehr deutlich drin, nämlich das Absatz 1 mit 75% nur vorbehaltlich des Abstandes gilt - somit kannst du auslasten, aber eben nur solange du Abstand einhalten kannst. Und das stand bei 50% auch schon so drin, mit der Erklärung das bei Sitzplätzen ein Abstand unterschritten werden darf, wenn sie möglichst auf Abstand belegt werden, eben im
Schachbrettmuster-Verfahren…
Nochmal: der Verein wird sicher prüfen was möglich ist und dementsprechend handeln 👍
Haste falsch verstanden. Seit der 50% Auslastung gibt es keinen Abstand mehr. Bei 75% nun natürlich auch nicht.
Aber bei euch in Weiden wirds eh wurscht sein, mehr als 999 Zuschauer kriegt ihr eh nicht in die Bude...