Grad gestern erst gelesen; es gibt schon Gesetze, die m.M. nach nicht mehr ganz zeitgemäß sind, wie z.B. dieses hier aus dem Grundgesetz (GG):
"Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen."
Wenn man das Gesetz Wort für Wort nimmt, so wie es normalerweise auch gemacht wird, soweit ich weiß, dann verwährt das fettmarkierte 'alle Deutschen das Recht' u.a. Einwohnern der Bundesrepublik ohne deutschen Pass dieses Grundrecht.
Auf EU-Ebene gibt es eine Einschränkung in dieser Form nicht:
"Art. 12 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU: Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln..."
Ich hab die Knackpunkte mal markiert
Wenn man die verschiedenen "Demos" so anschaut, ist da etliches falsch