Bundestagswahl 2021

  • Bei Sexualstraftaten ist es mit dem Nachweis ohnehin eine schwierige Sache.

    In einem Rechtsstaat reicht es eben nicht zu wissen, dass es höchstwahrscheinlich in dieser oder jener Form stattfand - man muss es beweisen. Jeden Tag lassen Gerichte Täter straffrei aus dem Saal gehen, weil die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

  • Leider gibt es halt auch genug Bsp wo irgendwas "Falsches" behauptet wurde, aus den verschiedensten Gründen. U.a. Rache oder Rechte an Kindern uvm.

    Deswegen muss man irgendwo auch in solchen Fällen Beweise als entscheidendes Kriterium nehmen. Das ist nichts anders wie bei anderen Vorwürfen an Straftaten. Irgendwas behaupten reicht woanders auch nicht.

  • Leider gibt es halt auch genug Bsp wo irgendwas "Falsches" behauptet wurde, aus den verschiedensten Gründen. U.a. Rache oder Rechte an Kindern uvm.

    Deswegen muss man irgendwo auch in solchen Fällen Beweise als entscheidendes Kriterium nehmen. Das ist nichts anders wie bei anderen Vorwürfen an Straftaten. Irgendwas behaupten reicht woanders auch nicht.

    Zweifelsfrei!

    Deshalb bleibt aber wie Heinz EVR richtig sagt, der Täter der Täter und das Opfer das Opfer - auch wenn es nicht vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Davon abgesehen kommen unzählige Fälle nicht mal zur Anzeige, weil die Opfer sich nicht trauen, Scham empfinden oder Angst haben, nicht ausreichend Beweise vorbringen zu können.

  • Die Indizien sprechen eine deutliche Sprache, seine Band -Kollegen drehen sich weg, die Bühnenmitarbeiter bestätigen die Existenz der Sexbox, seine zurückzuführungs Masche ist bestätigt. Wüsste nicht, warum diese Eckel freiwillig verteigt. :schulterzuck:

  • Zweifelsfrei!

    Deshalb bleibt aber wie Heinz EVR richtig sagt, der Täter der Täter und das Opfer das Opfer - auch wenn es nicht vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Davon abgesehen kommen unzählige Fälle nicht mal zur Anzeige, weil die Opfer sich nicht trauen, Scham empfinden oder Angst haben, nicht ausreichend Beweise vorbringen zu können.

    Dann bleibt halt nur die Frage wann man jemanden als „Täter“ bezeichnet… Wenn man das subjektiv so empfindet?

  • Zweifelsfrei!

    Deshalb bleibt aber wie Heinz EVR richtig sagt, der Täter der Täter und das Opfer das Opfer - auch wenn es nicht vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Davon abgesehen kommen unzählige Fälle nicht mal zur Anzeige, weil die Opfer sich nicht trauen, Scham empfinden oder Angst haben, nicht ausreichend Beweise vorbringen zu können.

    Täter bleibt Täter ... finde ich eine falsche These in diesem Zusammenhang. Sollte sich eine Behauptung nämlich als falsch heraus stellen, ist der ursprüngliche Täter eben nicht mehr Täter sondern Opfer einer böswilligen, falschen Behauptung! Bsp gibt es gar nicht so wenige. Einer der Bekanntesten dürfte Kachelmann sein. Seine Karriere ist aber trotzdem irreparabel beschädigt. Auch da war wohl Rache das Hauptmotiv.

  • Täter bleibt Täter ... finde ich eine falsche These in diesem Zusammenhang. Sollte sich eine Behauptung nämlich als falsch heraus stellen, ist der ursprüngliche Täter eben nicht mehr Täter sondern Opfer einer böswilligen, falschen Behauptung! Bsp gibt es gar nicht so wenige. Einer der Bekanntesten dürfte Kachelmann sein. Seine Karriere ist aber trotzdem irreparabel beschädigt. Auch da war wohl Rache das Hauptmotiv.

    Erst wenn sich der Sachverhalt dreht. Bis dahin ist der Täter auch Täter.

  • Täter bleibt Täter ... finde ich eine falsche These in diesem Zusammenhang. Sollte sich eine Behauptung nämlich als falsch heraus stellen, ist der ursprüngliche Täter eben nicht mehr Täter sondern Opfer einer böswilligen, falschen Behauptung! Bsp gibt es gar nicht so wenige. Einer der Bekanntesten dürfte Kachelmann sein. Seine Karriere ist aber trotzdem irreparabel beschädigt. Auch da war wohl Rache das Hauptmotiv.

    So ein Beispiel schützt wie viele Täter, die nicht verurteilt werden?

  • Sehe ich anders. Keine Beweise und Einstellung der Ermittlung gibt es nicht mehr her von Täter zu sprechen min. bis es andere/neue Erkenntnisse gibt.

    Ermittlungen einstellen ist nicht Nichts!

  • Erst wenn sich der Sachverhalt dreht. Bis dahin ist der Täter auch Täter.

    Dafür muss der Sachverhalt erstmal zweifelsfrei festgestellt sein. Davor gibts halt mal keinen Täter, höchstens nen Beschuldigten. Außer man macht den Zweiten vor dem ersten Schritt.,,

  • Zweifelsfrei!

    Deshalb bleibt aber wie Heinz EVR richtig sagt, der Täter der Täter und das Opfer das Opfer - auch wenn es nicht vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann. Davon abgesehen kommen unzählige Fälle nicht mal zur Anzeige, weil die Opfer sich nicht trauen, Scham empfinden oder Angst haben, nicht ausreichend Beweise vorbringen zu können.

    Sehr viele Opfer von sexuellen Straftaten empfinden einen Prozess als äußerst belastend, die wollen nur noch vergessen und damit abschließen, was ihnen widerfahren ist, daher verzichten sie für ihr eigenes Seelenwohl lieber auf eine strafrechtliche Verfolgung.

    Das ist auch bei anderen Straftaten so.

    Und gerade immaterielle Schäden wie Körperverletzungen, sexuelle Straftaten, und/oder Demütigungen, lassen sich auch durch einen Prozess kaum wieder gut machen.

  • Dafür muss der Sachverhalt erstmal zweifelsfrei festgestellt sein. Davor gibts halt mal keinen Täter, höchstens nen Beschuldigten. Außer man macht den Zweiten vor dem ersten Schritt.,,

    Dann kann dir ja jeder in einer dunklen Ecke auf die Fresse hauen und dir das Handy klauen. Du bist kein Opfer und diejenigen mit deinem Handy ist kein Täter. Dir fehlen zwar zwei Zähne und ein Mobiltelefon, aber okay.

  • Das ist andersrum genauso.

    Falsche Behauptungen lassen sich auch kaum mehr reparieren. Job oder soziale Kontakte kriegst wenn mal weg auch da nicht mehr zurück. Prominente haben auch meist einen Karriereknick.

    Es bleibt für mich dabei. Ohne Beweise kann es in beide Richtungen gegangen sein und wenn Ermittlungen eingestellt werden, kann das auch kein Zufall sein.

    in dubio pro reo - hat auch seine Berechtigung

  • Sehe ich anders. Keine Beweise und Einstellung der Ermittlung gibt es nicht mehr her von Täter zu sprechen min. bis es andere/neue Erkenntnisse gibt.

    Ermittlungen einstellen ist nicht Nichts!

    Du redest von einem verurteilten Täter. Ich rede von einer Tat, die stattfand aber nicht nachgewiesen werden kann. Opfer und Täter wissen jeweils, was passiert ist. Unabhängig vom Gerichtsurteil.

  • Sehr viele Opfer von sexuellen Straftaten empfinden einen Prozess als äußerst belastend, die wollen nur noch vergessen und damit abschließen, was ihnen widerfahren ist, daher verzichten sie für ihr eigenes Seelenwohl lieber auf eine strafrechtliche Verfolgung.

    Das ist auch bei anderen Straftaten so.

    Und gerade immaterielle Schäden wie Körperverletzungen, sexuelle Straftaten, und/oder Demütigungen, lassen sich auch durch einen Prozess kaum wieder gut machen.

    Das mag für viele Fälle zutreffen, passt aber im konkreten Fall halt offensichtlich nicht. Denn wenn ich um mein Seelenwohl besorgt bin und Scham empfinde wähle ich wohl nicht irgendwelche Social Media Kanäle mit der höchstmöglichen öffentlichen Aufmerksamkeit um meine Anschuldigungen vorzubringen..,

  • Das mag für viele Fälle zutreffen, passt aber im konkreten Fall halt offensichtlich nicht. Denn wenn ich um mein Seelenwohl besorgt bin und Scham empfinde wähle ich wohl nicht irgendwelche Social Media Kanäle mit der höchstmöglichen öffentlichen Aufmerksamkeit um meine Anschuldigungen vorzubringen..,

    Und wenn ich überzeugt von meiner Unschuld bin, gebe ich mit den vorhandenen finanziellen Mitteln den weiteren Rechtsweg auf?

    https://www.lto.de/recht/nachrich…rechtskraeftig/

  • Du redest von einem verurteilten Täter. Ich rede von einer Tat, die stattfand aber nicht nachgewiesen werden kann. Opfer und Täter wissen jeweils, was passiert ist. Unabhängig vom Gerichtsurteil.

    Woher wissen wir, ob die Tat überhaupt stattfand? Wissen wir, welche Tat stattgefunden hat? Solange es kein unabhängiges Gerichtsurteil gibt, ja wohl eher nicht. Ist gerade in solchen Fällen furchtbar nervig, wo Opfer aufgrund eigener Scham z.B. nicht aussagen wollen.
    Andererseits sollen ja viele verschiedene Frauen missbraucht/sexuell genötigt worden sein. Und die wurden alle geschmiert oder haben aus Angst um den eigenen Ruf oder weil sie ihre Ruhe haben wollen geschwiegen bzw. sind zu keiner Aussage bereit? Klingt für mich auch ein wenig unwahrscheinlich, oder?

  • Das mag für viele Fälle zutreffen, passt aber im konkreten Fall halt offensichtlich nicht. Denn wenn ich um mein Seelenwohl besorgt bin und Scham empfinde wähle ich wohl nicht irgendwelche Social Media Kanäle mit der höchstmöglichen öffentlichen Aufmerksamkeit um meine Anschuldigungen vorzubringen..,

    Auf wie viele trifft den dies in der Causa Lindemann zu?