Ich verstehe Deine Einwände in punkto Schweigepflicht und Vertrauensverhältnis.
Aus meiner Sicht - muss nicht richtig sein - hat er doch nichts ausgeplaudert was intern des Disziausschusses gesprochen wurde. Das Flugblatt und auch die Bestrafung sind doch öffentliches Wissen. Das Flugblatt gibt es sogar im KZ-Archiv in Dachau.
Sollte der Lehrer wirklich eine Verfehlung begangen haben, so kann er ja von den Betroffenen deswegen angezeigt werden und die Staatsanwaltschaft bzw - dienstrechtlich - der zuständige Dienstherr kann sich damit beschäftigen.
Ich bin Maruk sehr dankbar, hatte das so nicht auf dem Schirm, daß er hier die Verschwiegenheitspflichten des Lehrers noch mal deutlich gemacht hat. Und auch die Gründe dafür. Vielleicht war das Flugblatt öffentlich bekannt geworden, aber der Bezug zu Aiwanger m.E. nicht. Das wußte der Lehrer aus seiner Diensttätigkeit und das hat er offenbart. M.E. eindeutig ein Fall des §203 StGB. Da braucht die Staatsanwaltschaft auch keine Anzeige, da muß sie von amtswegen tätig werden.