Ob "Klima-RAF" strafbar ist, darüber lässt sich noch streiten, eine "kriminelle Vereinigung" liegt aber erst dann vor, wenn es juristisch fetsgestellt wurde, und davon ist man noch lange entfernt.
Selbst auf der Bundespressekonferenz am Tag nach der Razzia im Mai wurde von Seiten des Bundesinnenministerium und des Bundesjustizministerium ganz klar gesagt, dass erst dann von einer kriminelle Vereinigung die Rede sein kann, wenn dies gerichtlich festgestellt wurde, auch wenn man sowohl vom Bundesinnenministerium als auch vom Bundesjustizministerium versucht hat so weit wie möglichst die Generalstaatsanwaltschaft München als auch das LKA Bayern zu schonen bzw. möglichst wenig zu kritisieren.
In Bezug auf den Ausdruck "kriminelle Vereinigung" sehe ich gute Chancen, dass das unter Verlumdung läuft, und nicht mehr unter Meinungsfreiheit, bei den restlichen Sachen wird es schwieriger, und vermutlich eher Meinungsfreiheit, aber gerade bei solchen Sachen hat man schon die tollsten Überraschungen erlebt.
Du hast schon eine etwas seltsame Auffassung von Meinungsfreiheit bzw. Du wirfst hier zwei Dinge Durcheinander. Ob die "letzte Generation" juristisch als "kriminelle Vereinigung" betrachtet werden kann und darauf z.B. ein Durchsuchungsbefehl rechtmäßig gestützt werden kann, klärt tatsächlich unsere Rechtsprechung. Und an eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Feststellung hat sich dann die Exekutive zu halten.
Allerdings geht die Meinungsfreiheit viel weiter. Verleumdung ist die Verbreitung von "unwahren Tatsachen" um jemanden verächtlich zu machen oder herabzusetzen (§187 StGB). https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Bei der Einschätzung als krimineller Vereinigung geht es jedoch nicht um "unwahre Tatsachen" sondern eben um eine juristische Einschätzung.
Auch bei der üblen Nachrede geht es um Tatsachen (§186 StGB)https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html
Ich denke schon deshalb wird die Anzeige scheitern, wenn überhaupt könnte es sich um eine Beleidigung handeln.
#Lorraine Ich habe in meinen Beiträgen, die §§ verlinkt, da siehst Du den § zu "kriminelle Vereinigung". Wenn Du näher einsteigen möchtest, müßtest Du die Kommentare zu den §§ lesen.