Bundestagswahl 2021

  • Ich habs schonmal geschrieben: Gesetze machen nicht die 3 Parteien der Regierungskoalition unter sich aus, sondern werden laut unserem Grundgesetz im Parlament beraten und verabschiedet. Sieht auch unser Bundesverfassungsgericht so...

    Es ist einfach peinlich, wenn jetzt veruscht wird, die Verzögerung im gesetzgebungsverfahren der Union anzulasten, nur weil ein Abgeordneter von seinem Grundrecht als Parlamentarier gebrauch macht! Es war ausreichend Zeit da, dieses Gesetz so zu behandeln, dass es zum 01.01.24 in Kraft treten kann. Es ist nicht die Schuld der Union, dass es zu dieser Situation gekommen ist, dass man es in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause noch durchs Parlament boxen muss...

    Und mir wird vorgeworfen, ich sei ein Theoretiker. :thumbsup: :hammer:

    Es ist auch jeder Abgeordnete frei in seiner Entscheidung und es gibt keinen Fraktionszwang bei Abstimmungen. Keine Ahnung, ob du überhaupt in der Vergangenheit parlamentarische Prozesse beobachtet hast oder dich damit beschäftigt hast, wie in Deutschland in der Realität Gesetze auf den Weg gebracht werden.

  • Es ging um Augenmaß. Wer hat was von Verzicht auf Gehaltszuwachs gesagt? Ich nicht.

    Ich glaub, man kann nicht von Gier oder fehlendem Augenmaß sprechen, wenn man eine Gehaltserhöhung möchte, die den allgemeinen Preisauftrieb ausgleicht. Den ANs fast jedesmal zu erzählen, sie dürften zu Gunsten der Wettbewerbsfähigkeit und der Vermeidung einer Preisspirale nach oben nur eine moderate Erhöhung verlangen, und das läuft eigentlich immer darauf hinaus, dass man unterhalb der Teuerung bleiben soll, und damit real immer weniger verdient, kann es auch nicht sein. Anfangen tut so eine Preisspirale ja immer bei den Einkaufspreisen für Unternehmen und den anschließenden Preissteigerungen der Produkte der Unternehmen, was auch nicht gerade wenige versuchen zu nutzen, um Preise durchzusetzen die zum Teil oberhalb der allgemeinen Teurungsrate sind. Aber die ANs sollen dann die Preisspirale brechen.

  • Ich glaub, man kann nicht von Gier oder fehlendem Augenmaß sprechen, wenn man eine Gehaltserhöhung möchte, die den allgemeinen Preisauftrieb ausgleicht. Den ANs fast jedesmal zu erzählen, sie dürften zu Gunsten der Wettbewerbsfähigkeit und der Vermeidung einer Preisspirale nach oben nur eine moderate Erhöhung verlangen, und das läuft eigentlich immer darauf hinaus, dass man unterhalb der Teuerung bleiben soll, und damit real immer weniger verdient, kann es auch nicht sein. Anfangen tut so eine Preisspirale ja immer bei den Einkaufspreisen für Unternehmen und den anschließenden Preissteigerungen der Produkte der Unternehmen, was auch nicht gerade wenige versuchen zu nutzen, um Preise durchzusetzen die zum Teil oberhalb der allgemeinen Teurungsrate sind. Aber die ANs sollen dann die Preisspirale brechen.

    Darum ging es mir eigentlich gar nicht. Sondern um das besonders rücksichstlose Verhalten bestimmter Gruppen dabei. Beispiel:

    Die EVG bestreikt die DB. Davon sind nicht nur die von der DB betriebenen Strecken betroffen, sondern auch Regionen wo die DB gar nicht fährt. Nur weil auch der NETZBETRIEB im Stellwerk seinen Dienst einstellen darf kann auch keine Privatbahn mehr fahren.

    Wie würdest du es finden, wenn Beschäftigte von Enegieversorgern streiken, die Netzleitstellen unbesetzt bleiben und Stromnetze daher abgeschaltet werden?

    Und wieso kann das gleiche Spiel wie mit der EVG ab Oktober mit der GdL für den Bürger noch einmal von vorne losgehen?

    2 Mal editiert, zuletzt von EgonO (6. Juli 2023 um 14:24)

  • @EgonO kann sich ein Arbeitgeber zur Zeit bei dem Fachkräftemangel es sich überhaupt leisten nicht mindestens Tariflohn zu zahlen?

    Bei uns hier am Land zahlen die meisten Handwerksbetriebe oder Mittelständler meist um einiges mehr um Fachkräfte zu halten oder neue zu bekommen.

    Da sitzt doch der Arbeitnehmer zur Zeit am längeren Hebel, wenn Firma A nicht ausreichend zahlt wechselt er eben zu Firma B oder C.

    Für die Betriebe ist es eher schwierig aber für Mitarbeiter ein Jobparadies aktuell.

  • Darum ging es mir eigentlich gar nicht. Sondern um das besonders rücksichstlose Verhalten bestimmter Gruppen dabei. Beispiel:

    Die EVG bestreikt die DB. Davon sind nicht nur die von der DB betriebenen Strecken betroffen, sondern auch Regionen wo die DB gar nicht fährt. Nur weil auch der NETZBETRIEB im Stellwerk seinen Dienst einstellen darf kann auch keine Privatbahn mehr fahren.

    Wie würdest du es finden, wenn Beschäftigte von Enegieversorgern streiken, die Netzleitstellen unbesetzt bleiben und Stromnetze daher abgeschaltet werden?

    Und wieso kann das gleiche Spiel wie mit der EVG ab Oktober mit der GdL für den Bürger noch einmal von vorne losgehen?

    Ok, ich mach es Dir leichter. Wie sollen Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen ihre Interessen durchsetzen? Streik gibt es ja nur wenn sich die Tarifparteien nicht einigen können. Sollen sie dann sagen, ok wenn wir keine Verhandlungslösung finden dann nehmen wir einfach das letzte Angebot der Arbeitgeber an? Wir könnten natürlich alle Beschäftigtengruppen, auf deren Leistung wir nicht temporär verzichten können, verbeamten. Dann gibts keinen Streik.

  • Wie würdest du es finden, wenn Beschäftigte von Enegieversorgern streiken, die Netzleitstellen unbesetzt bleiben und Stromnetze daher abgeschaltet werden?

    so ein Vorgehen hat die EVG nicht exclusiv,

    Da gibt es z.B. eine Gewerkschaft im Automobilbereich, die sucht sich für Streiks durchaus mal wichtige Zulieferer aus, am liebsten so klein wie möglich, um größtmögliche Auswirkungen zu erzielen und die eigene Streikkasse maximal zu schonen.

  • @EgonO kann sich ein Arbeitgeber zur Zeit bei dem Fachkräftemangel es sich überhaupt leisten nicht mindestens Tariflohn zu zahlen?

    Bei uns hier am Land zahlen die meisten Handwerksbetriebe oder Mittelständler meist um einiges mehr um Fachkräfte zu halten oder neue zu bekommen.

    Da sitzt doch der Arbeitnehmer zur Zeit am längeren Hebel, wenn Firma A nicht ausreichend zahlt wechselt er eben zu Firma B oder C.

    Für die Betriebe ist es eher schwierig aber für Mitarbeiter ein Jobparadies aktuell.

    Die AG vor Ort können alle nur Löhne zahlen, die wirtschaftlich vertretbar sind. :pfeif:

    Hier merken manche, womit sie Aufmersamkeit erregen ohne bei der Bahn oder im öffentlichen Dienst zu sein. Die letzten Wochen bestätigen das. ;)

  • Darum ging es mir eigentlich gar nicht. Sondern um das besonders rücksichstlose Verhalten bestimmter Gruppen dabei. Beispiel:

    Die EVG bestreikt die DB. Davon sind nicht nur die von der DB betriebenen Strecken betroffen, sondern auch Regionen wo die DB gar nicht fährt. Nur weil auch der NETZBETRIEB im Stellwerk seinen Dienst einstellen darf kann auch keine Privatbahn mehr fahren.

    Wie würdest du es finden, wenn Beschäftigte von Enegieversorgern streiken, die Netzleitstellen unbesetzt bleiben und Stromnetze daher abgeschaltet werden?

    Und wieso kann das gleiche Spiel wie mit der EVG ab Oktober mit der GdL für den Bürger noch einmal von vorne losgehen?

    Ich denke, für Energieversorger gibt es da besondere Regelungen um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, wenn bestimmte ANs streiken wollen. Ansonsten ist es für die betroffenen Kunden und Verbraucher eines Unternehmens nie angenehm, wenn eine Leistung, ein Produkt aufgrund von Streik temporär nicht zur Verfügung steht. Aber nicht streiken und damit ein Unternehmen einseitig die eigenen Interessen durchsetzen zu lassen ist jedenfalls auch nicht der richtige Weg für die ANs.

  • Die AG vor Ort können alle nur Löhne zahlen, die wirtschaftlich vertretbar sind. :pfeif:

    Hier merken manche, womit sie Aufmersamkeit erregen ohne bei der Bahn oder im öffentlichen Dienst zu sein. Die letzten Wochen bestätigen das. ;)

    Kann ich als Arbeitgeber durchaus verstehen dieses Argument aber dann darf sich keiner in der Region beschweren wenn diese ausblutet weil eben ein Teil der Facharbeiter dorthin geht wo er für die selbe Arbeit teilweise deutlich mehr bekommt.

  • Ich denke, für Energieversorger gibt es da besondere Regelungen um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, wenn bestimmte ANs streiken wollen.

    Warum gibt es das für den Netzbetrieb der DB nicht, wenn man die DB in der Region sowieso nicht mehr kennt?

  • Und mir wird vorgeworfen, ich sei ein Theoretiker. :thumbsup: :hammer:

    Es ist auch jeder Abgeordnete frei in seiner Entscheidung und es gibt keinen Fraktionszwang bei Abstimmungen. Keine Ahnung, ob du überhaupt in der Vergangenheit parlamentarische Prozesse beobachtet hast oder dich damit beschäftigt hast, wie in Deutschland in der Realität Gesetze auf den Weg gebracht werden.

    Ich hab ja nun doch schon einige Gesetzgebungsverfahren als politisch interessierter Mensch erlebt, so dass ich durchaus behaupten kann: So wie beim Heizungsgesetz wird es mit Sicherheit nicht gemacht! :thumbsup:

    Sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so! ;) Grüße gehen raus an alle Theoretiker dort... :P

  • aber mal ganz neutral betrachtet, hat dieses Urteil - erstmal ja nur als Verfügung - auch noch Nachwirkungen.. wird auch die CDU im Regierungsfall dann auch noch merken, wenn sie mal wieder noch schnell ein Gesetz durchbringen will

    Und das ist auch gut in völlig in Ordnung so! Solche hastig durchs Parlament geboxten Gesetze sind doch nur wieder Wasser auf die Mühlen aller Demokratie-Feinde.

  • ...aber mal ganz neutral betrachtet, hat dieses Urteil - erstmal ja nur als Verfügung - auch noch Nachwirkungen.. wird auch die CDU im Regierungsfall dann auch noch merken, wenn sie mal wieder noch schnell ein Gesetz durchbringen will

    ...war es bei diesem Gesetz völlig unnötig.

    Natürlich gibt es Gesetze, die besonders schnell zu verabschieden sind. Dieses Gesetz nicht.

    Statt Asche aufs Haupt kommen zuerst Rachedrohungen :pfeif:

  • Hast du jemals gehört, wie sich jemand darüber beschwert oder gar geklagt hat? Nein? Also siehst du doch, wie es aussah, als die Union in Regierungsverantwortung war.

    Von Fehlern war auch nie die Rede. Hier geht es um die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens.

    Nachfolgeorganisation haben zunächst weder Geld noch Strukturen. Das verschafft zumindest erstmal Zeit und zeigt die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats.

    Natürlich ist es mit Risiken verbunden.es gibt eine Wahrscheinlichkeit, dass das Verbotsverfahren scheitert. Weißt du, wann aber zu 100% kein Verbot zu Stande kommt? Wenn man es nicht versucht. Etwas nicht zu versuchen aus der Angst zu scheitern - wie nennt man diese Mentalität!?

    Überlegt, intelligent, vorsichtig.......

    Es geht hier nicht um die Frage, ob ich in meinem Leben etwas ändere o.ä., sondern um die Entscheidung ob ich einen Gerichtsentscheid anstrebe.

    Ich hatte mit diesen Fragen über 30 Jahre in meinem Berufsleben zu tun und hatte einen sehr strengen Lehrmeister. Ich muß absolut sauber meine Erfolgsaussichten abklären, dabei sollte ich, nicht übertrieben, aber leicht pessimistisch sein. Einen Gerichtsentscheid anzustreben, ohne die Erfolgsaussichten abgeklärt zu haben, ist leichtfertig, weil die Folgen in der Regel über das reine Verlieren hinausgehen.

    Aber fast noch wichtiger, ist das Abklären, ob ich das gewünschte Ergebnis auf dem angestrebten Weg überhaupt und in dem gewünschten Umfang erreichen kann. Oder ob es einen anderen Weg ohne Gerichtsentscheid gibt. Mit "Hurra" in Gerichtsverfahren zu stürmen, gibt mindestens blaue Flecken, meistens mehr und ist reinstes Hasardeurtum.

    Das passt auf meine beruflichen Prozesse und m.E. auch hier.

  • ...war es bei diesem Gesetz völlig unnötig.

    Natürlich gibt es Gesetze, die besonders schnell zu verabschieden sind. Dieses Gesetz nicht.

    Statt Asche aufs Haupt kommen zuerst Rachedrohungen :pfeif:

    kann ich Dir nicht widersprechen - es kann Situationen geben, in denen schnell gehandelt werden muss, besser es gibt sie. Da wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein - mit dem Parlament, möglicherweise auch erst nachträglich. In einer guten Demokratie funktioniert das auch

    Wird aber zukünftig dann sicher von der Gegenseite mit Bezug auf den aktuellen Vorgang dagegen und auch laut getönt angegangen werden

    Bei dem sogenannten Heizungsgesetz war ja auch genug Zeit, die Zeit reichte nicht, weil eben von Anfang an dagegen gemobbt und alles daran gesetzt wurde es zu verhindern oder mindestens zu verzögern. Zweck erreicht, kann also Erfolg gefeiert werden

  • Überlegt, intelligent, vorsichtig.......

    Es geht hier nicht um die Frage, ob ich in meinem Leben etwas ändere o.ä., sondern um die Entscheidung ob ich einen Gerichtsentscheid anstrebe.

    Ich hatte mit diesen Fragen über 30 Jahre in meinem Berufsleben zu tun und hatte einen sehr strengen Lehrmeister. Ich muß absolut sauber meine Erfolgsaussichten abklären, dabei sollte ich, nicht übertrieben, aber leicht pessimistisch sein. Einen Gerichtsentscheid anzustreben, ohne die Erfolgsaussichten abgeklärt zu haben, ist leichtfertig, weil die Folgen in der Regel über das reine Verlieren hinausgehen.

    Aber fast noch wichtiger, ist das Abklären, ob ich das gewünschte Ergebnis auf dem angestrebten Weg überhaupt und in dem gewünschten Umfang erreichen kann. Oder ob es einen anderen Weg ohne Gerichtsentscheid gibt. Mit "Hurra" in Gerichtsverfahren zu stürmen, gibt mindestens blaue Flecken, meistens mehr und ist reinstes Hasardeurtum.

    Das passt auf meine beruflichen Prozesse und m.E. auch hier.

    Du kennst die aktuellen Ausführungen zum Thema? Würdest du die als 'Hurra' einschätzen!?

  • ...Bei dem sogenannten Heizungsgesetz war ja auch genug Zeit, die Zeit reichte nicht, weil eben von Anfang an dagegen gemobbt und alles daran gesetzt wurde es zu verhindern oder mindestens zu verzögern. Zweck erreicht, kann also Erfolg gefeiert werden

    Wenn es für dich erträglicher ist sinnvolle Argumente als Mobbing zu bezeichnen, bitte sehr. Hoffentlich hilft es wenigstens dir. ;)

  • Und das ist auch gut in völlig in Ordnung so! Solche hastig durchs Parlament geboxten Gesetze sind doch nur wieder Wasser auf die Mühlen aller Demokratie-Feinde.

    Hastig durchs Parlament geboxt? Seit Mitte Februar wird dieses Gesetz in aller Öffentlichkeit in jedem Detail und jeder Minie-Entwurfsänderung diskutiert - meist jedoch nicht mit Tatsachen oder tatsächlichen Inhalten, sondern gezielt gestreuten Falschinformationen und Verkürzungen.