Sorry das ist jetzt "Bildzeitungsniveau" befasse Dich doch mal mit unserem Rechtsystem bevor Du hier solche Andeutungen raushaust.
Vielleicht "haue ich sowas raus" eben weil ich mich entsprechend mit unserem Rechtsystem befasst habe.
Und keine Sorge, mir geht es hier nicht um irgendwelches Geschwurbel und Verschwörungstheorien auf Querdenker- und Reichsbürgerniveau.
Aber auch unser Justizsystem hat gewisse Schwächen und Fehler.
Unser Justizsystem ist dann immer noch besser als das in vielen anderen Ländern, aber ist eben vielleicht auch nicht so gut und unabhängig wie oftmals getan wird.
Ein ganz wichtiger Punkt sind da z.B. die Staatsanwaltschaften.
Die Staatsanwaltschaften sind ein sehr wichtiger Teil unseres Justizsystems, und haben einen extrem großen Einfluss auf Gerichtsverfahren, oder ob es überhaupt zu einen Gerichtsverfahren kommt, und wenn sie Verfahren vorher einstellen wird es sehr schwer trotzdem ein Gerichtsverfahren zu erzwingen.
Außerdem leiten sie die Ermittlungen, über die größtenteils die Beweismittel/Zeugen(-aussagen) für ein Verfahren kommen.
Staatsanwaltschaften sind aber kein Teil der unabhängigen Judikative, sondern eine weisungsgebundene Behörde der Exekutive.
Dadurch kann die regierende Politik Einfluss auf die Staatsanwaltschaften nehmen.
Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften findet man u.A. unter §§ 146, 147 GVG, § 62 BBG, oder § 35 BeamtStG.
Staatsanwälte sind übrigens Beamte (deswegen z.B. auch die Folgepflicht nach § 62 BBG und § 35 BeamtStG).
Richter sind dagegen keine Beamte, auch wenn sie ein beamtenähnliches Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst haben.
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat deswegen 2015 verlangt, dass dieses Weisungsrecht für Einzelfälle abgeschafft wird, um eine politische Einflussnahme auf einzelne Verfahren zu verhindern.
Dann ist heute auch der Richtervorbehalt so eine Sache.
Es gibt aus gutem Grunde für so einschneidende Maßnahmen wie z.B. Wohnungsdurchsuchungen, Haftbefehle, Beschlagnahmungen usw. einen Richtervorbehalt, sprich, die Exekutive darf bestimmte Maßnahmen nur dann machen, wenn es dazu vorher einen richterlichen Beschluss gibt bzw. wenn wegen "Gefahr in Verzug" ohne richterlichen Beschluss gehandelt wurde müssen diese Handlungen nachträglich durch einen Richter überprüft werden.
Nur leider ist dieser Richtervorbehalt, gerade in Bezug auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung, nicht mehr so viel wert, was zum einem damit zu tun hat, dass es auch da einen Fachkräftemangel gibt, und somit im Zweifel auch die sorgfältige Prüfung der Einzelfälle leidet, aber es gibt auch gewisse Gewöhnungseffekte, dass man heute aus Gewohnheit etwas eher als verhältnismäßig ansieht als früher.
Und wenn dann solche Beschlüsse eher "einfach nur durchgewunken werden", denn entscheidet auch eher die weisungsgebundene Exekutive darüber als die unabhängige Judikative.
Übrigens wollte Christine Lambrecht in de Zeit, als sie Bundesjustizministerin war, Änderungen im GVG durchführen, um für mehr Unabhängigkeit im Justizsystem zu sorgen.
Das hatte auch etwas mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu tun.
Allerdings war sie da ähnlich "erfolgreich" wie in ihrem Job als Verteidigungsministerin.
Wobei, ein bisschen erfolgreicher war sie als Bundesjustizministerin, immerhin musste sie da nicht vorzeitig gehen.
Die Justiz nicht unabhängig?
Gleich wieder dieses Extrem.
"Nicht so unabhängig" bedeutet ja nicht sofort, das jemand zu 100% abhängig ist.
Ich plädiere für eine Hausdurchsuchung bei den Verantwortlichen der Generalstaatsanwaltschaft München inkl. Beschlagnahme aller Rechner, Handys und Bücher.
Gerne doch.
Es würde zumindest mehr Transparenz bringen.
Es ist ja nicht verboten, wenn die regierende Politik Einfluss auf die Staatsanwaltschaft nimmt, es steht ja sogar so in unseren Gesetzen.
Aber es wäre doch mal schön zu sehen, ob, und in welchem Umfang die Staatsregierung da Einfluss nimmt.