Alles anzeigenBayern hat Aktivisten der Letzten Generation und Journalisten über längere Zeit abgehört und hört vielleicht noch ab
allerding pay
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Alles anzeigenNein, es wird nicht enger für die Letzte Generation, denn die Ablehnung dieser Beschwerde hat nur zu Folge, dass die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss abgelehnt wurde.
Deswegen ist es auch besonders schäbig, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) letzte Woche versucht hat, mit dieser abgelehnten Beschwerde es so darzustellen, dass die Letzte Generation eine Kriminelle Vereinigung sei, obwohl explizit in den meisten Artikel dazu drinsteht, dass die Entscheidung dazu noch nicht gefallen ist.
Und auch die zuständige Staatsanwaltschaft hat dies letzte Woche so gesagt.
Im Übrigen werden die Stimmen aus Ermittlerkreisen immer lauter, dass es sich bei der Letzten Generation nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Holger Brocke z.B. hat bereits im Januar in einem Schreiben begründet, warum die Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung sei.
Dafür fehlen schlicht Straftaten von Schwere und Relevanz, dass sie den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stützen könnten.
„Die Aktionen dürften den Rahmen eines letztlich symbolischen Charakters nicht überschritten haben“, so Brocke.
Herr Brocke sieht sogar eine Einklang mit dem Art. 20a GG, worauf sich ja die Letzte Generation beruft.
Und auch auf die Forderung der Berliner Justizsenatorin Badenberg, die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung veranzutreiben, hat die Staatsanwalt mitgeteilt, dass sich an ihrer Einschätzung hinsichtlich des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung nichts geändert habe.
Und auch letzte Woche äußerten Ermittler in der Süddeutschen ihre Zweifel daran, dass es sich bei der LG um eine kriminelle Vereinigung handelt, und dass die Beweislage sehr dünn sei.
Der § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) hat strafrechtlich heute kaum noch eine Relevanz, in gerade mal 5 Prozent aller Fälle, wo es Ermittlungen deswegen gibt, kommt es auch zu einer Anklage, und nur in einem Prozent der Fälle führt es zu einer Verurteilung.
Der große Vorteil des §129 StGB, der auch als "Schnüffelparagraph" oder "Gummiparagraph" bezeichnet wird, und noch aus den Hochzeiten der RAF stammt, liegt darin, dass es die Ermittlungsbefugnisse in dem Ermittlungsverfahren stark ausweitet, selbst dann, wenn es nicht zu einer Anklage kommt.
Aber so lange das Verfahren noch nicht eingestellt ist, so lange ermöglicht es, dass leichter Abhörmaßnahmen und andere Überwachungsmethoden eingesetzt werde dürfen usw...
Es würde mich am Ende nicht wundern, wenn es nicht zu einer Anklage wegen § 129 StGB kommen wird, und die Ermittlungen dazu in erster Linie nur deswegen eingeleitet wurden, um die Ermittlungsbefugnisse ausweiten zu können.
Eigentlich sollte man mal den § 129 StGB überarbeiten, um den Missbrauch davon zu erschweren, das wird aber wahrscheinlich nicht passieren.
Ich denke schon,:
Nicht nur in anderen Bundesländern haben die Ermittler und Staatsanwälte erhebliche Zweifel, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt, sondern auch in Bayern und München.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München I schreibt in einem Aktenvermerk explizit "Kriminelle Vereinigung kann man eigentlich nicht annehmen.", denn der Zweck dieser Gruppe ist ja der Klimaschutz, und nicht Kriminalität.
Mehrere Ermittlungsbehörden, auch in Bayern, haben in den vergangenen Monaten intern gewarnt, dass dieser Verwurf der kriminelle Vereinigung gegen die Letzte Generation rechtlich nicht haltbar sei.
Dies geht aus internem Schriftwechsel der Ermittlungsbehörden hervor.
Aber die Staatsanwaltschaft München I wurde da einfach von der Generalstaatsanwaltschaft München ohne Angabe von Gründen overruled.
Ob es da wohl eine Weisung "von Oben" gab?
Dieser Verdacht stand ja schon im Raum, als es vor rund einem Monat die Razzia durch die Generalstaatsanwaltschaft München in mehreren Bundesländern gab.
Und es war ja auch die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Abhöraktion beantragt hat, und diese auch noch verlängern ließ, obwohl das LKA Bayern kurz zuvor noch ausdrücklich vermerkt hat, dass man keine neue Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen über diese Überwachung feststellen konnte.
Es bleibt hier einfach der Eindruck, dass man von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen dem Verdacht der Gründung einer kriminelle Vereinigung so lange wie möglichst am Leben erhalten möchte, weil dies fast unendliche Möglichkeiten in Sachen Ermittlungsbefugnisse, aber auch Schikanen, ermöglicht, egal, ob es am Ende zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer Anklage kommt, oder ob Freispruch oder Verurteilung.
Daher auch die Bezeichnung "Gummi- und Schnüffelparagraph".
(der erste Artikel ist pay, der zweite Artikel hat einen freien Podcast, in dem auch die wichtigsten Sachen aus dem ersten Artikel genannt werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/letzte…07?reduced=true
https://www.sueddeutsche.de/politik/podcas…igung-1.5974295
Alles anzeigenBayern hat Aktivisten der Letzten Generation und Journalisten über längere Zeit abgehört und hört vielleicht noch ab
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Die Abhöraktion wurde laut Generalstaatsanwaltschaft München zum 26 April eingestellt, "nachdem auf der Grundlage der bis dahin ermittelten Erkenntnisse die weitere Überwachung nicht mehr verhältnismäßig gewesen wäre".
Die Begründung für die Abhöraktion, auch gegen die Journalisten, hört sich schon kurios an:
"Dabei seien Generalstaatsanwaltschaft wie Amtsgericht München zu der Auffassung gelangt, dass die Maßnahme vor dem Hintergrund des Tatvorwurfes der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung als Straftat von erheblicher Bedeutung verhältnismäßig sei, um die Strukturen der Organisation aufzuklären. "Dabei sind die Organisation und Verantwortlichkeiten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Gesichtspunkte", hieß es."
Man muss dabei immer bedenken, es geht hier nicht nur um die Pressefreiheit, sondern auch darum, dass Journalisten als "Berufsgeheimnisträger" durch die Strafprozessordnung besonders geschützt werden, was zwar eine Überwachung nicht prinzipiell ausschließt, die Hürden für das Abhören von Journalisten aber dadurch besonders hoch sind.
Daher gibt es erhebliche Zweifel, ob diese Überwachung überhaupt verhältnismäßig war, und ob alleine der Tatvorwurf der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung als "Straftat von erheblicher Bedeutung" ausreicht um hier auch Berufsgeheimnisträger in die Überwachung mit aufzunehmen.
Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch bewertete die Abhöraktion im Tagesspiegel als Teil des bayerischen Wahlkampfes. "Die Abhöraktion der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft ist völlig unangemessen und zeigt, dass es falsch ist, dass Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind. Sie werden zu einem unanständigen Wahlkampf missbraucht", sagte Bartsch.