Nur Direktmandate sind aus guten Gründen nicht gewollt gewesen, als das Wahlrecht für unsere Bundesrepublik beschlossen wurde, ein reines Verhältniswahlrecht (nur 1 Stimme) aber auch nicht, weil ja alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sein sollten
Gut, aber genau die Gefahr besteht ja nun mit dem neuen Wahlrecht: Wenn der Direktkandidat nicht in den Bundestag einzieht und über die Liste nicht zufällig ein Kandidat einer anderen Partei genau aus diesem Wahlkreis kommt, steht der Wahlkreis ohne Vertreter in Berlin da. Und das kann nicht Sinn und Zweck einer Wahl sein...