Alles anzeigenUpdate, 16.55 Uhr: Könnte der inzwischen gelöschte Twitter-Post des FW-Chefs Huber Aiwanger teuer für ihn werden? Laut Bundeswahlgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, vor Schließung der Wahllokale „Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung“ zu veröffentlichen. Dies kann „mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden“.
Der bayerische Koalitionspartner - in Form von CSU-Generalsekretär Markus Blume - reagierte sofort nach dem unerlaubten Post. „Hubert Aiwanger verbreitet vor 18 Uhr Prognoseergebnisse und verbindet sie mit einem Wahlaufruf“, schrieb Blume auf Twitter und fügte hinzu: „Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung. Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben!“
Update, 16.35 Uhr: Nicht ganz sauber, was Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler, da am Sonntagnachmittag gemacht hat. Das fiel ihm offenbar später selbst auf. Ein Tweet, den er zu Exit Polls (Wahltagsbefragungen) der Forschungsgruppe Wahlen abgesetzt hatte, wurde inzwischen wieder gelöscht. Christian Deutschländer, Ressortleiter Politik beim Münchner Merkur, hat den Beitrag allerdings gesichert. Als „eherne“ Regel gilt, dass Exit Polls erst veröffentlicht werden dürfen, wenn die Wahllokale geschlossen sind.
https://www.merkur.de/politik/bundes…l-91004615.html
Diese Wahl hat aber auch alles zu bieten.
Folsch Nochricht