Nachdem du die Frage anscheinend nicht spontan beantworten konntest vermute ich mal, das du aktuell gültige Mindeststrafe oder ob es ein solche überhaupt gibt, nicht kennst. Also alles nur eine populistische Luftblase.
Entschuldigung, vergessen auf den ersten Punkt einzugehen: Seit der Gesetzesänderung 2017 gibts eine Mindesstrafe auf Vollzugsbeamte und gleichgestellte Personen von 3 Monaten. Für mich zu wenig (persönliche Meinung). Geändert hat sich in 4 Jahren nichts, es wird eher von Jahr zu Jahr schlimmer. Was wären also die Alternativvorschläge?
Und den Populismus-Vorwurf kannst stecken lassen. Dafür hab ich schon zuviel derartiges erlebt...
Aber ich finds bezeichnend: Da berichtet man als Betroffener von Beispielen aus der Praxis und als Antwort wird einem hier Populismus vorgeworfen. Und alles nur, weil man EINEN Vorschlag aus dem Wahlprogramm der CDU gut findet...