alles sollte auch nicht geduldet werden müssen - ist ja in der sogenannten freien Wirtschaft auch nicht anders. Aber das werden die Gerichte in den nächsten Jahren - wie bei vielen, vor allem schnell, gurchgepeitschten Gesetzen in den letzten Jahren reichlich geübte Praxis - sicher noch ausführlich präzisieren.
Das verabschiedete Gesetz lässt sicherlich weiterhin etwas Spielraum, den es u.U. oft individuell zu klären gibt bei Uneinigkeiten. Ein entsprechendes, außeres Auftreten als Vertreter bestimmter Einrichtungen ist aber durchaus verlangbar.
Ich finde aber man sollte offensichtlich religiöse Zeichen grundsätzlich aus Behörden o.ä., mit oftmals verbeamteten Mitarbeiten, verbannen. Wenn kein Kopftuch dann auch keine Kreuze in entsprechenden Einrichtungen, wie in Bayern. Da sollte man dann schon konsequent sein.