Bundestagswahl 2021

  • https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/abfindung…abfindungshoehe

    eigentlich wolte ich dazu nichts mehr schreiben aber gerne füge ich noch den Link hinzu wo meine Aussagen gestützt sind. Keine Stammtischparolen

    Kündigungschutz ab 10 Mitarbeiter, muß innerhalb einer relativ kurzen Frist eingeklagt werden, Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen

    Die gängige Regelung mit 1/2 Monatsgehalt mal Jahre ist unter Pkt. 2 beschrieben, kann evtl.mehr sein aber auch weniger, sie ist freiwillig und kann zu einer Sperrfrist beim ALG 1 führen.

    Ausgegangen bin ich von einem ca. 55 jährigen Mitarbeiter der noch nie arbeitslos war, damit wurde er auch höchstwahrscheinlich noch nie davor gekündigt, was eine Beurteilung seiner Qualifikation und Leistungsbereitschaft zuläßt. Alles hinter dem Hintergrund Hartz 4 und einer gerechteren Regelung für ältere Betroffene, kein Klassenkampf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Huiluis (28. April 2021 um 11:43)

  • https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/abfindung…abfindungshoehe

    eigentlich wolte ich dazu nichts mehr schreiben aber gerne füge ich noch den Link hinzu wo meine Aussagen gestützt sind. Keine Stammtischparolen

    Kündigungschutz ab 10 Mitarbeiter, muß innerhalb einer relativ kurzen Frist eingeklagt werden, Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen

    Die gängige Regelung mit 1/2 Monatsgehalt mal Jahre ist unter Pkt. 2 beschrieben, kann evtl.mehr sein aber auch weniger, sie ist freiwillig und kann zu einer Sperrfrist beim ALG 1 führen.

    Ausgegangen bin ich von einem ca. 55 jährigen Mitarbeiter der noch nie arbeitslos war, damit wurde er auch höchstwahrscheinlich noch nie davor gekündigt, was eine Beurteilung seiner Qualifikation und Leistungsbereitschaft zuläßt. Alles hinter dem Hintergrund Hartz 4 und einer gerechteren Regelung für ältere Betroffene, kein Klassenkampf.

    Guten Tag

    Nach dem Absatz ... die Abfindung ist abhängig vom Goodwill des Arbeitgebers hab ich aufgehört zu lesen .... denn die Praxis schaut anders aus ... wie der Der NOE plakativ und real life beschrieben hat ... und dessen Ausführungen kann ich nur zustimmen .... dein link hin oder her ...

    So und jetzt noch viel Spaß bei deiner „Klassenkampf bzw Neid Debatte“ ... nix anderes ist die ganze Show nämlich , nur elegant verpackt in schöneren Worten 👍👍 das muss man dir lassen

  • Guten Tag

    Nach dem Absatz ... die Abfindung ist abhängig vom Goodwill des Arbeitgebers hab ich aufgehört zu lesen .... denn die Praxis schaut anders aus ... wie der Der NOE plakativ und real life beschrieben hat ... und dessen Ausführungen kann ich nur zustimmen .... dein link hin oder her ...

    So und jetzt noch viel Spaß bei deiner „Klassenkampf bzw Neid Debatte“ ... nix anderes ist die ganze Show nämlich , nur elegant verpackt in schöneren Worten 👍👍 das muss man dir lassen

    Die Praxis im Leben der Traumtänzer schaut anders aus.Es ist halt ein Unterschied zwischen einer von Noe zitierten "kann Regelung" und einer gesetzlich verankerten. Aber im Amigoland hat man immer schon eigenwillige Interpretationen sich zu eigen gemacht. Sind die Fakten unangenehm und man kann sie nicht weiter verbiegen ignoriert man sie, doch besser bei Bananensplitt bleiben :thumbsup:

  • Die Praxis im Leben der Traumtänzer schaut anders aus.Es ist halt ein Unterschied zwischen einer von Noe zitierten "kann Regelung" und einer gesetzlich verankerten. Aber im Amigoland hat man immer schon eigenwillige Interpretationen sich zu eigen gemacht. Sind die Fakten unangenehm und man kann sie nicht weiter verbiegen ignoriert man sie, doch besser bei Bananensplitt bleiben :thumbsup:

    Guten Tag

    Und wenn es nicht mehr weitergeht wird’s persönlich ... kennt man von dir ja 👍

    Fakten sind das, was vorm Arbeitsrichter passieren und das kannst auch im amigoland nicht so einfach aushebeln ... aber wenn es halt am realen Leben fehlt , was soll man da weiterdiktutieren, denn dieses Prozedere hast du anscheinend noch nie mitgemacht

    Und jetzt geh ich Bananensplit essen von dem Geld , was ich letztes Mal dem Arbeitsrichter bei der abfindungsverhandlung aus den Rippen geleiert habe 😀😀 prost

  • Interessanter Kommentar zur Union.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…_redpost_link_x

    Interessant, dass dieser Kommentar in der Welt aufpoppt. Der Kommentator stellt sich dabei fast die gleichen Fragen, die auch ich hier formuliert habe.

    Aber es war für die Union immer schon der Weltuntergang, wenn es um die Opposition ging. Aus ihrer Sicht verständlich. Trifft das aber auch auf das Land zu? Ich sehe das pragmatisch. Es ist keine Katastrophe, wenn dieses Land ohne Unionsbeteiligung regiert wird. Derart Wechsel waren immer ein Zugewinn gewesen, haben Alternativen eröffnet und damit die Karten neu gemischt. Konkurrenz belebt das Geschäft! Das trifft nicht nur auf die Wirtschaft zu, sondern das gilt auch für die Politik. Diese Weltsicht, nachdem jede andere Regierung nur eine Übergangslösung wäre, bis der eigentlich legitime Thronfolger dann mal wieder das Zepter in die Hand nehmen darf, ist eine der größten Irrtümer der Union. Parteien sind kein Selbstzweck. Das trifft auf die Union im gleichen Maße zu, wie auf die SPD oder alle anderen. Es gibt nicht den Auserwählten oder den Messias unter den Parteien!

    Die einzig wichtige Anforderung ist, ob eine Partei eine vernünftige Regierung stellen kann, die in der Lage ist die Probleme zu lösen. Manche Dinge sind verhandelbar, manche eben nicht. Mit dem Klima können wir beispielsweise nicht verhandeln, ebensowenig wie mit dem Virus. Da ist zu tun was zu tun ist.

  • https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/abfindung…abfindungshoehe

    eigentlich wolte ich dazu nichts mehr schreiben aber gerne füge ich noch den Link hinzu wo meine Aussagen gestützt sind. Keine Stammtischparolen

    Kündigungschutz ab 10 Mitarbeiter, muß innerhalb einer relativ kurzen Frist eingeklagt werden, Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen

    Die gängige Regelung mit 1/2 Monatsgehalt mal Jahre ist unter Pkt. 2 beschrieben, kann evtl.mehr sein aber auch weniger, sie ist freiwillig und kann zu einer Sperrfrist beim ALG 1 führen.

    Ausgegangen bin ich von einem ca. 55 jährigen Mitarbeiter der noch nie arbeitslos war, damit wurde er auch höchstwahrscheinlich noch nie davor gekündigt, was eine Beurteilung seiner Qualifikation und Leistungsbereitschaft zuläßt. Alles hinter dem Hintergrund Hartz 4 und einer gerechteren Regelung für ältere Betroffene, kein Klassenkampf.

    Ein letzter Versuch mit Fakten zu antworten, bevor ich es endgültig aufgebe.

    (1) 1Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

    (2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

    Da steht im Gesetz, dass der Gekündigte einen Anspruch auf Abfindung hat, nicht vielleicht, nicht Almosen, nicht freiwillig, nicht Sperrfrist. Sperrfrist nur bei Sonderabreden.

    (1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

    (2) 1Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. 2Diesgilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat.

    (3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

    Hier ist die Berechnung weiter detailliert und es stehen die Beträge bei fünfzehnjähriger oder 20jähriger Betriebszugehörigkeit drin. Zugegebenermaßen steht da "bis zu", aber Du kannst getrost davon ausgehen, dass es sich eher zur oberen Grenze bewegt, wenn dem Mitarbeiter kein Mitverschulden oder Fehlverhalten nachzuweisen ist.

    Wenn man also mal ein bisschen mehr als nur die Überschriften liest, dann kann man sich durchaus ein Bild machen, das den eigenen Horizont erweitert und ein vollständiges Bild ergibt.

    Aber bitte Vorsicht beim Lesen, Fakten können nämlich manchmal die eigene vorgefasste Meinung kräftig ins Wanken bringen und in Extremfällen sogar zu Kopfschmerzen führen.

  • Ein letzter Versuch mit Fakten zu antworten, bevor ich es endgültig aufgebe.

    Da steht im Gesetz, dass der Gekündigte einen Anspruch auf Abfindung hat, nicht vielleicht, nicht Almosen, nicht freiwillig, nicht Sperrfrist. Sperrfrist nur bei Sonderabreden.

    Hier ist die Berechnung weiter detailliert und es stehen die Beträge bei fünfzehnjähriger oder 20jähriger Betriebszugehörigkeit drin. Zugegebenermaßen steht da "bis zu", aber Du kannst getrost davon ausgehen, dass es sich eher zur oberen Grenze bewegt, wenn dem Mitarbeiter kein Mitverschulden oder Fehlverhalten nachzuweisen ist.

    Wenn man also mal ein bisschen mehr als nur die Überschriften liest, dann kann man sich durchaus ein Bild machen, das den eigenen Horizont erweitert und ein vollständiges Bild ergibt.

    Aber bitte Vorsicht beim Lesen, Fakten können nämlich manchmal die eigene vorgefasste Meinung kräftig ins Wanken bringen und in Extremfällen sogar zu Kopfschmerzen führen.

    Guten Tag

    Ich will mit dir wetten , jetzt kommt wieder ne Überschrift oder eine Stammtischparole wie böse der Arbeitgeber oder wie schlecht es dem Arbeitnehmer doch geht 😀😀

  • Nur mal paar kurze Punkte:

    Um dem Lehrermangel zu begegnen hat man anstatt von blindem Aktionismus mit einer Bedarfsabfrage & Planung begonnen (was zu Zeiten von Rot-Grün vernachlässigt wurde). Zudem wurde in den Schulen das unsägliche Experiment von der "Schreib-so-wie-du-sprichst"-Methode (und wir korrigieren auch keine Fehler) faktisch abgeschafft.

    Man mittlerweile der Clankriminalität ordentlich auf die Pelle. Laschet hat sich im Kohlekompromiss für sein Land stark gemacht, schließlich ist es vom Kohleausstieg neben der Lausitz am stärksten betroffen. Im Ruhrgebiet hatte der Strukturwandel nach dem Steinkohle-Aus ja nicht geklappt, das will man jetzt besser machen.

    Auch die Ankündigung der schnellen unbürokratischen Corona-Soforthilfe vor etwa einem Jahr, hat man ganz gut durchgezogen. Bis die Bundesregierung dazwischen derart gegrätscht ist, dass das Ganze nicht mehr das Papier wert war auf dem es stand. Und auch hier hat man weiter für Verbesserungen gekämpft.

    Ist alles ganz ordentlich, es ließe sich sicher mehr finden. Aber das ist das, was mich entweder so tangiert hat oder was am deutlichsten in der Wahrnehmung war. Man muss deswegen nicht gleich in Begeisterungsstürme ausbrechen.

    Ja, gerade in der Schulpolitik hat sich beachtliches getan, vor allem durch die für Schulen zuständige FDP-Ministerin Gebauer. Highlight ist die Digitalisierungsoffensive durch Frau Gebauer: https://netzpolitik.org/2021/statt-wik…TzsVRfs4IhyW2iI

    Zu den Clans mit ihren „Familiengerichten“, da ist man dran, wie andere Bundesländer auch. Die anderen Parallelgesellschaften mit ihren „Kirchenrechten läßt man weiterhin gewähren. Da fehlt mir die Konsequenz.

    Solide, wie die Regierungen zuvor auch, würde ich mal stehen lassen. Die Probleme sind ja seit Jahren unverändert.

    Die regieren da ganz ordentlich. Richtig große Veränderungen sehe ich jetzt da nicht, aber das können die Leute in NRW sicher besser beurteilen als ich.

    Sein Problem allerdings dürfte in diesem Zusammenhang aber tatsächlich der Kohleausstieg sein. Hier muss er als Kanzler einen ganz anderen Kurs fahren, als als MP von NRW. Da kommt dann wieder das Thema- Glaubwürdigkeit ins Spiel.

    Der Strukturwandel in NRW ist auch nicht so eindeutig zu bewerten. Teils ist das sehr gut gelungen, teils auch wieder nicht, wobei man auch nicht davon ausgehen darf, dass so etwas unfallfrei über die Bühne gehen kann. Mich würde in dem Zusammenhang mal die Meinung von Jürgen1962 interessieren.

    Was mich in diesem Zusammenhang besonders umtreibt ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen, die das alles ja letztendlich auffangen müssen und die z.T. unverschuldet schlicht Pleite sind. Ich finde daher den Vorschlag von Scholz, nach einer Schuldenübernahme durch den Bund, eine hervorragende Lösung und eine ganz praktische Investition in die Zukunft.

    Was man auch immer in Berlin beschließt, die Kommunen müssen es umsetzen. Das scheitert aber oft an den leeren Kassen und das wiederum kostet Vertrauen der Bürger an der Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt. Eine Politik, die aber mit CDU und FDP nicht zu machen ist.

    Zu den Problemen seit vielen Jahren gehört insbesondere der Strukturwandel. Zur Hochzeit von Kohle und Stahl waren rund 750.000 gut verdienende Beschäftigte im Ruhrgebiet registriert. Nimmt man die Rechnung hinzu, daß an einem Kohle- und Stahlmitarbeiter zwei weitere Beschäftigte abhängen, dann kann man sich die Dimensionen bei gut 5 Mio. Einwohnern ausrechnen. Die halbe Mio. Kumpels gibt es nicht mehr. Schon Ende der 50er zeichnete sich diese Entwicklung ab, man gewann beispielsweise Opel mit 3 Werken und 20.000 Beschäftigten, heute auch geschlossen.

    Das Ruhrgebiet ist heute mehr Wissens- und Dienstleistungsstandort wobei Dienstleistung rund 3/4 der Beschäftigten ausmachen. In den 60ern erste Universität, heute rund 270.000 Studenten.

    Enorme Kosten für Renaturierung, Umwandlung von Industriebrachen nebst Bodensanierungen müssen erst einmal aufgebracht werden. Städte wie Gelsenkirchen, früher mal 391.000 Einwohner, bald nur noch 225.000, teilweise überaltert, im Verhältnis nicht mehr so gut verdienend, da sind über die Jahre die Kommunen finanziell abgesoffen.

    Der Wandel wird noch Jahre dauern, aber der Schnee ist nicht mehr schwarz und Du musst bei einer Fahrt durch das Ruhrgebiet nicht mehr die Fenster schließen. Es ist richtig grün geworden.

  • Guten Tag

    Ich will mit dir wetten , jetzt kommt wieder ne Überschrift oder eine Stammtischparole wie böse der Arbeitgeber oder wie schlecht es dem Arbeitnehmer doch geht 😀😀

    Halt dich doch einfach mal aus einer Fachdiskussion zwischen Erwachsene, wo du so von keine Ahnung hast raus, was qualifiziert "Herrn glaubt Allwissend" überall mit zu stänkern?

    Da steht im Gesetz, dass der Gekündigte einen Anspruch auf Abfindung hat, nicht vielleicht, nicht Almosen, nicht freiwillig, nicht Sperrfrist. Sperrfrist nur bei Sonderabreden.

    (2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden

    Nichts anderes habe ich behauptet. Nix Stammtischparole, dein Zitat. Einen rechtlichen Anspruch hat er nur wenn er auf Kündigungsschutzklage, quasi auf seine restlichen Rechte verzichtet. Kann durchaus sein dass die Agentur fragt warum keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.

    Du kannst getrost davon ausgehen, dass es sich eher zur oberen Grenze bewegt, wenn dem Mitarbeiter kein Mitverschulden oder Fehlverhalten nachzuweisen ist.

    Davon gehe ich nicht aus, weil anders erlebt oder kannst du das belegen? Was hast du deinem gierigen Angestellten angeboten? Ich gehe davon aus dass der 55-jährige erst 14 Jahre da arbeitet. Selbst bei einer Klage wird beim ersten Termin, immer ein Gütetermin anberaumt wo ein Vergleich angeboten wird und der lautet meistens genauso wie es oben steht oder niedriger, weil kein Richter sich über die gesetzliche Grenze bewegt. Viele knicken hier bereits ein. Zwischen "bis zu", bzw. "kann" und gesetzlich verbriefter Anspruch ist ein Unterschied. Natürlich haben die Abfindungen bei Automobil oder Bankmanager mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun.

    Auf die restliche Polemik mit Horizonterweiterung gehe ich nicht ein, die "Stammtischparolen" wurden von dir in keinem einzigen Punkt mit einem gesetzlich verankerten Beweis widerlegt. Noch mal zum Mitschreiben, gesetzlich verankert

    0,5 Monatsgehälter x Jahre, alles andere Stories für Gutgläubige mit welchen man die Welt umtreibt.

  • Halt dich doch einfach mal aus einer Fachdiskussion zwischen Erwachsene, wo du so von keine Ahnung hast raus, was qualifiziert "Herrn glaubt Allwissend" überall mit zu stänkern?

    Nichts anderes habe ich behauptet. Nix Stammtischparole, dein Zitat. Einen rechtlichen Anspruch hat er nur wenn er auf Kündigungsschutzklage, quasi auf seine restlichen Rechte verzichtet. Kann durchaus sein dass die Agentur fragt warum keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.

    Davon gehe ich nicht aus, weil anders erlebt oder kannst du das belegen? Was hast du deinem gierigen Angestellten angeboten? Ich gehe davon aus dass der 55-jährige erst 14 Jahre da arbeitet. Selbst bei einer Klage wird beim ersten Termin, immer ein Gütetermin anberaumt wo ein Vergleich angeboten wird und der lautet meistens genauso wie es oben steht oder niedriger, weil kein Richter sich über die gesetzliche Grenze bewegt. Viele knicken hier bereits ein. Zwischen "bis zu", bzw. "kann" und gesetzlich verbriefter Anspruch ist ein Unterschied. Natürlich haben die Abfindungen bei Automobil oder Bankmanager mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun.

    Auf die restliche Polemik mit Horizonterweiterung gehe ich nicht ein, die "Stammtischparolen" wurden von dir in keinem einzigen Punkt mit einem gesetzlich verankerten Beweis widerlegt. Noch mal zum Mitschreiben, gesetzlich verankert

    0,5 Monatsgehälter x Jahre, alles andere Stories für Gutgläubige mit welchen man die Welt umtreibt.

    Es ist aber wirklich schwer mit Dir.


    1. Du hast behauptet, er habe kein Recht, auf die Abfindung.

    (...) Kündigungschutz ab 10 Mitarbeiter, muß innerhalb einer relativ kurzen Frist eingeklagt werden, Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet eine Abfindung zu zahlen

    Die gängige Regelung mit 1/2 Monatsgehalt mal Jahre ist unter Pkt. 2 beschrieben, kann evtl.mehr sein aber auch weniger, sie ist freiwillig und kann zu einer Sperrfrist beim ALG 1 führen. (...)

    Kommentar Der NOE: Nachweislich falsch, aber darauf gehst Du nicht ein

    Ausgegangen bin ich von einem ca. 55 jährigen Mitarbeiter der noch nie arbeitslos war, damit wurde er auch höchstwahrscheinlich noch nie davor gekündigt, was eine Beurteilung seiner Qualifikation und Leistungsbereitschaft zuläßt. Alles hinter dem Hintergrund Hartz 4 und einer gerechteren Regelung für ältere Betroffene, kein Klassenkampf.

    Kommentar Der NOE: Wo steht hier was von 14 Jahren?

    Ich widerlege es Dir, jetzt gefällt Dir nicht, dass er nur das Recht auf eine Abfindung hat, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt.

    Erhebt er Kündigungsschutzklage, dann klagt er entweder auf Wiedereinstellung und bekommt Recht oder er erhält eine Abfindung, die wiederum mindestens dem enstspricht, was ihm ohne Klage zusteht. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen?

    2. Ich belege, dass bei längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre höhere Summen angesetzt werden, bei 20 Jahren nochmals. Du hattest ja gesagt, dass der Mitarbeiter 55 ist und ungekündigt, also gehe ich doch davon aus, dass er über 15 Jahre in der Firma ist. Jetzt auf einmal ist er also erst seit 14 Jahren in der Firma. Davon hast Du aber vorher, als Du die höheren Summen kategorisch bestritten hast, nichts gesagt.

    Eine Aussage ist übrigens sogar richtig: Es gibt einen Gütetermin, zu dem in der Regel die entsprechenden Quoten vorgeschlagen werden. Alle drei Mitarbeiter, mit denen ich dort war, haben sich anwaltlich vom Gewerkschaftsanwalt vertreten lassen und haben dem natürlich nicht zugestimmt.

    Auf die Erfahrung wievieler Arbeitsgerichtsverfahren greifst Du denn zurück, dass Du hier von "meistens" und von "viele knickeen ein" berichten kannst?

    Jetzt erspare ich dem Rest die Diskussion, ich sehe ein, dass es nichts bringt. Ich werde es nicht schaffen, Dir eine andere Sichtweise nahe zu bringen.

  • Markus Söder seine CSU scheint auch von den Wählern in den Abstrafungsmodus versetzt worden zu sein. Zumundest derzeit muss er sehr um Anerkennung kämpfen, d.h. da dürften einiger seiner Entscheidungen auch vom Kampf um Stimmen motiviert sein

    Trendmeldung

  • Halt dich doch einfach mal aus einer Fachdiskussion zwischen Erwachsene, wo du so von keine Ahnung hast raus, was qualifiziert "Herrn glaubt Allwissend" überall mit zu stänkern?

    Nichts anderes habe ich behauptet. Nix Stammtischparole, dein Zitat. Einen rechtlichen Anspruch hat er nur wenn er auf Kündigungsschutzklage, quasi auf seine restlichen Rechte verzichtet. Kann durchaus sein dass die Agentur fragt warum keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.

    Davon gehe ich nicht aus, weil anders erlebt oder kannst du das belegen? Was hast du deinem gierigen Angestellten angeboten? Ich gehe davon aus dass der 55-jährige erst 14 Jahre da arbeitet. Selbst bei einer Klage wird beim ersten Termin, immer ein Gütetermin anberaumt wo ein Vergleich angeboten wird und der lautet meistens genauso wie es oben steht oder niedriger, weil kein Richter sich über die gesetzliche Grenze bewegt. Viele knicken hier bereits ein. Zwischen "bis zu", bzw. "kann" und gesetzlich verbriefter Anspruch ist ein Unterschied. Natürlich haben die Abfindungen bei Automobil oder Bankmanager mit den gesetzlichen Regelungen nichts zu tun.

    Auf die restliche Polemik mit Horizonterweiterung gehe ich nicht ein, die "Stammtischparolen" wurden von dir in keinem einzigen Punkt mit einem gesetzlich verankerten Beweis widerlegt. Noch mal zum Mitschreiben, gesetzlich verankert

    0,5 Monatsgehälter x Jahre, alles andere Stories für Gutgläubige mit welchen man die Welt umtreibt.

    Guten Tag

    Wer jetzt wohl hier sich aufführt und sich benimmt wie ein nicht Erwachsener 🧑

    Nur eine letzte Frage in Bezug auf fachdiskussion und stänkern : wie oft hattest du schon ein Date vorm Arbeitsrichter ..??? Und das sogar wegen einer Kündigung ..?? Es wurde dir alles plakativ aufgezeigt ... du hast es abgestritten ... der Kollege hat dir Beispiele auf gezeigt und du kommst wieder mit kann soll oder muss daher und stellst typisch du einen Bezug zu deinen Freunden der Bank und dem Autohersteller her ... denn die brauchen sich an nix halten .... deswegen Diskussion uninteressant...!! Deswegen keine fachliche Diskussion und damit sollten wir es belassen : ich habe andere Erfahrungen gemacht , die nicht Arbeitgeber freundlich waren ...!!!

    Kannst glauben oder nicht , nur haben deine Ansichten nicht viel mit den wirklichen Begebenheiten zu tun, wo selbst Gütetermine hergenommen .... ne lassen wir es

    und jetzt kannst weiter rumkrakeln und persönlich werden ...und unterstellen kein Fachwissen zu haben

    Grüße vom „Allwissenden“


    Und versprochen : das war jetzt das letzte mal, dass ich mich auf eine fachdiskussion mit Dir eingelassen habe

    2 Mal editiert, zuletzt von Eishockey_Liebhaber (28. April 2021 um 19:28)

  • Man sollte aber kurz erwähnen, dass das keine Nettoabfindungen sind. In der Regel muss man keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, das Finanzamt mag aber trotzdem partizipieren.

    Wir haben in unserem Betrieb während Corona massiv Personal per Aufhebung mit Abfindung abgebaut (in der Regel genau die älteren Mitarbeiter*innen), allerdings in einem Freiwilligenprogramm.

    Wer es angenommen hatte, erhielt deutlich großzügigere Zahlungen als die Quote von 0,5.

    Unser Mutterkonzern in den USA hätte das Personal am liebsten ohne jede Zahlung abgebaut, zum Glück ist unsere Personalchefin sozial eingestellt und wir haben einen funktionierenden Betriebsrat, mit dem alles vorher abgestimmt wurde.

    Wenn ich aber die Löhne unserer Mitarbeiter im gewerblichen Bereich sehe und auf die dann die 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Regelung angewandt worden wäre, sollte man bitte jetzt nicht davon reden, dass sie ein sorgenfreies Leben bis zur Rente führen können, wenn die jetzt 58 sind.

    Mit 3.000€ Bruttoverdienst monatlich und 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gibt es dann eine Bruttoabfindung von 45.000€. Das sind netto vermutlich so um die 30-35 Teuros.

    Ganz nett, aber das gleicht bei zwei Jahren Anspruch auf ALG I erst mal die Einbußen auf 60% der Nettogehalts aus. Mit 60 Jahren fällt man aus dem ALG I, die Abfindung dürfte aufgebraucht sein und die Beantragung von ALG II steht an.

    Vor dem Arbeitsgericht bzw. im Vergleich wird aus meinen Erfahrungen (und die bewegen sich im zweistelligen Bereich) erst mal eher zugunsten des Schwächeren, also des Arbeitnehmers entschieden. Allerdings hängt das sicher auch von der Größe des Betriebs des Arbeitgebers ab. Malerbetrieb Müller mit 2 Gesellen dürfte da ganz anders gewertet werden als Thyssen-Krupp oder Amazon. Letzteren würden ein paar Teuros mehr nicht wehtun, die würden die kaum bemerken, während es bei Maler Müller da schon um die Existenz gehen könnte.

    Allerdings wurde fast immer die 0,5 Quote akzeptiert, oft sogar schon per Vergleich im Gespräch mit den Anwälten der Gegenseite.

  • Guten Tag

    Natürlich muss man das versteuern ... deswegen sollte man auch in einem Alter von Mitte 55 gut überlegen eine Abfindung anzunehmen, vor allem bei Altersteilzeitmodellen ... auch 150.000 schauen da erstmal gut aus ... aber zum Finanzamt, kommt auch noch KV hinzu .... und und ... und das soll dann bis zum offiziellen Renten Eintrittsalter reichen

    Hat aber grundsätzlich nix mit den Kündigungen zu tun

  • Das ist übrigens ein ganz anderes Thema und da hast Du völlig Recht. Ich habe selbst in Kassel schon so einige erlebt, die sich von VW haben abfinden lassen und dachten, damit hätten sie ausgesorgt. Das ist häufig ein Trugschluss.

    Ich würde niemandem raten, auf so ein Angebot blauäugig insbesondere per Aufhebungsvertrag einzugehen, denn da greifen ja dann auch noch verschiedene Formen der Anrechnungen auf das ALG I bei der Abfindung.

    Und bei einem Punkt muss ich auch Huiluis Recht geben; einen neuen Job zu finden wird oberhalb der 50 abhängig von Job und Qualifikation schon teilweise sehr schwer. Weil das so schwer ist und um dem Arbeitgeber die Hürde etwas niedriger zu machen, gibt es da ab einem gewissen Alter ja sogar noch Sondermöglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen, was für die Arbeitnehmer sicher nicht schön ist, aber die Einstiegshürde reduziert.

    Ich persönlich habe bisher noch fast jedem Mitarbeiter, der in Rente gegangen ist, nachgetrauert, weil eigentlich immer wichtige Erfahrung die Firma verlassen hat. Da wir am Bau tätig sind, gibt es allerdings leider im gewerblichen Bereich Mitarbeiter, bei denen der Körper leider trotz aller Hebehilfen, etc. einfach nicht mehr mit macht und da sind auf dem Bau meine Möglichkeiten derzeit eben auch eingeschränkt, den Mitarbeitern alternative Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Für die Leute ist es fast unmöglich, einen adäquaten Job zu bekommen, wenn sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Es gibt derzeit Versuche, das mit Exoskeletten zu verbessern, das führt hier aber wohl zu weit. Für diese Mitarbeiter ist es gut und richtig, dass es den Kündigungsschutz gibt, denn wenn wir ehrlich sind, dann würden diese Mitarbeiter sicher gekündigt, wenn es nicht so teuer wäre. Ansonsten versucht man eben, die Sache „mit Anstand“ zu Ende zu bringen. Auch wenn mich das natürlich zum Teil Geld kostet, möchte ich auf keinen Fall in Deutschland ein Hire and Fire wie in den USA.

    Was meines Erachtens nach ein großer Schritt zu Ungunsten der Arbeitnehmerrechte war, war übrigens die Anhebung der Mindestmitarbeiterzahl für den Kündigungsschutz von 5 Mitarbeitern auf 10. Denn darunter fallen extrem viele Handwerksbetriebe, bei denen genau das Problem des körperlichen Verschleißes greift.

  • Markus Söder seine CSU scheint auch von den Wählern in den Abstrafungsmodus versetzt worden zu sein. Zumundest derzeit muss er sehr um Anerkennung kämpfen, d.h. da dürften einiger seiner Entscheidungen auch vom Kampf um Stimmen motiviert sein

    Trendmeldung

    Und ich dachte mir, die ewige Extrawurst des Sonnenkönigs würde so gut ankommen in der Bevölkerung.