Dies gilt nur für Bundestagswahlen und das Berliner Abgeordnetenhaus.
Bei der Wahl werden aber auch die Bezirksverordnetenversammlungen neu gwählt. Und da sind auch Uniosbürger wahlberechtigt, sofern sie in Berlin einen festen Wohnsitz haben.
Und das wird ja bestimmt auch einige schon alleine aus beruflichen Gründen betreffen.