Bundestagswahl 2021

  • Doch habe ich sehr. Die Liberalisierung hat in den Köpfen der Arbeitgeber funktioniert. In denen der Arbeitnehmer nicht. Die leben noch im alten System. Entweder es gibt einen Mangel und du kannst einen höheren Lohn erzwingen, unabhängig von einer Tarifbindung oder es gibt genug Angebot und die Stellen füllen sich.

    Das wechseln in andere Branchen ist gut, denn es erhöht den Druck noch mehr. Solange das verbliebene Personal das aber mitmacht, haben die keinen Druck was zu ändern.

    Ärzte dürfen auch nicht streiken, verstehen es aber ihre Forderungen sehr gut durchzusetzen.

    So viel Liebe man dem Beruf entgegenbringt. Man muss auch beim Arbeitgeber mal durchsetzen.

    Ich bin da hart, denn ich kenne das Problem sehr wohl.

    Also mit Angebot und Nachfrage brauchst du hier nicht zu kommen. Du kannst deinen Arbeitgeber gar nicht in derart unter Druck setzen, du hast ja schließlich einen Vertrag unterschrieben und die Verträge schauen überall, mehr oder weniger, gleich aus. Du stehst hier auf verlorenem Posten.

    Im Übrigen: wir können ja auf das liberale Prinzip setzen. Gerne! Dann aber richtig! Dann öffnen wir den Markt total! Dann lassen wir doch die europäischen Gesundheitssysteme gegeneinander antreten und den Versicherten die Wahl, wo sie abschließen wollen. Ich würde sofort eine Schweizer Gesellschaft nehmen, aber sicher keine Deutsche! Du kannst dir doch nicht immer nur einen Teil herauspicken, der nur einem geringen Teil nutzt, während der andere Teil, der ja in Wahrheit das knappe Gut ist und daher, den Gesetzen des Marktes folgend, viel teurer wäre, niedrig einpreisen! Erst knebeln und fesseln und dann auch noch sagen- seht her, die sind ja selber Schuld! So wird man dem Problem nicht her und die Argumente sind seit Jahrzehnten die gleichen.

    Im Grunde muss man das soziale System insgesamt neu denken. Es wird in Deutschland soviel Geld verdient wie noch nie zuvor in der Geschichte, aber man bleibt bei dem alten, noch von Bismarck eingeführten Sozialsystem. Das funktioniert aber so nicht mehr. Ist nicht momentan eines der großen Themen die Generationengerechtigkeit? Rente, Pflege, Klima, Schulden- alle diese Felder fallen darunter und während man bei den einen Thema so argumentiert, haut man seine Prinzipien beim anderen Thema einfach über Board. Wie es einem passt.

  • Ich habe ein paar Beiträge vorher eine Grafik gepostet, die aufzeigt wieviel die jeweiligen Länder in Europa vom Nettogehält für Durchschnittverdiener in % in der Rente auszahlen und da steht Deutschland vergleichsweise schlecht da, also gibt es wohl einige die da etwas anders/besser machen als bei uns. Ich hatte ja das Bsp. Österreich erwähnt, da ich da schon gearbeitet habe, kann ich sagen, daß die Beitragshöhe dort ähnlich ist wie in D aber halt in der Rente ein deutlich höherer Satz ausbezahlt wird.

    Guten Tag

    Augenscheinlich ja ... aber dort werden aber Riester bzw betriebsrenten nicht hinzugerechnet, weil es die dort fast nicht gibt

    Und während in Österreich jährlich nach Inflationsrate angepasst wird ... kommen in Deutschland halt Dämpfungsfaktoren hinzu

    Und im übrigen Zahlen in Österreich Alle in das Rentensystem ein ..!!

    Und während in Österreich der Beitragssstz fast 23 Prozent ist , ist es in Deutschland einige Prozent weniger

    Aber man könnte bestimmt Was lernen von den ösis

    Nur es lohnt sich auch dahinter zu sehen

  • Auch bei uns hat nicht jeder Betriebs-oder Riesterrente, vor allem die Zweite benötigt erst mal zusätzliches Kapital.

    Was spricht dagegen dass alle einzahlen außer dem Lobyismus der Beamten (Politiker)? Ändert aber nicht viel an der Platzierung Deutschlands in der zitierten Rententabelle ca. 15 Plätze dazwischen.

  • Die 23 alleine zu knapp 19 % machen des Kraut nicht fett (deswegen sprach ich von ähnlich), um den eklatanten Unterschied in der Auszahlung im Vergleich zu Österreich zu erklären. Es sind ja nicht nur 4 % Unterschied in der Auszahlung sondern ein mehrfaches dessen. Daß alle einzahlen müssen mag aber u.a. ein Grund sein und die Anpassung sorgt dafür, daß das Rentennivau real dort nicht stetig sinkt, so wie in D.

    Bei den Auszahlungssätzen in Österreich ist Riester auch nicht wirklich notwendig und Riester hat bekanntermaßen auch seine Schwächen, genauso wie Betriebsrente, da die zwar i.d.R. vor Steuer abgezogen wird aber bei Auszahlung im Rentenalter dann doch versteuert werden muß. Und wenn man sich diese oder m.W. auch Riesterrente komplett auszahlen lässt anstatt in Monatsraten, dann ist die in dem Fall einmalige Steuer für Rentner wieder vergeichweise hoch und die steuerlichen Vorteile teilweise u:U. fast komplett wieder dahin so weit ich weiß.

    Man kann sicherlich nicht nur von den Ösis etwas dazu lernen. Es gibt in der erwähnten Grafik noch einige Länder mehr in Europa, die aus irgndwelchen Gründen in der Lage sind höhere Sätze zu zahlen. Ein Vergleich mit diesen allen würde nicht schaden. Das wäre zur Abwechslung auch mal ein wirklich sinnvoller Grund externe Berater zu bestellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hockei (15. Mai 2021 um 09:11)

  • Auch bei uns hat nicht jeder Betriebs-oder Riesterrente, vor allem die Zweite benötigt erst mal zusätzliches Kapital.

    Was spricht dagegen dass alle einzahlen außer dem Lobyismus der Beamten (Politiker)? Ändert aber nicht viel an der Platzierung Deutschlands in der zitierten Rententabelle ca. 15 Plätze dazwischen.

    Dass "alle einzahlen" ist auch nur eine kurzfristige Lösung für die Rentenkasse, denn diese "alle" stehen eines Tages da und wollen ausgezahlt bekommen und dann sind wir auch wieder nur soweit wie heute - im günstigsten Fall

    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Juergen (14. Mai 2021 um 21:03)

  • Dass "alle einzahlen" ist auch ur eine kurzfristige Lösung für die Rentenkasse, denn diese "alle" stehen eines Tages da und wollen ausgezahlt bekommen und dann sind wir auch wieder nur soweit wie heute - im günstigsten Fall

    Grundsätzich hast du recht aber sie bekommen ja jetzt auch etwas ohne dass sie einzahlen und diesen Topf könnte man verwenden um die Renten jener, die nicht davon leben können, an zu reichen. Vor allem wären die Unterschiede zwischen dem Ruhegeld eines pensionierten Richters und dem Abteilungsleiter von KXY nicht mehr so eklatant.

  • Grundsätzich hast du recht aber sie bekommen ja jetzt auch etwas ohne dass sie einzahlen und diesen Topf könnte man verwenden um die Renten jener, die nicht davon leben können, an zu reichen. Vor allem wären die Unterschiede zwischen dem Ruhegeld eines pensionierten Richters und dem Abteilungsleiter von KXY nicht mehr so eklatant.

    von daher hast Du schon Recht. Aber der Richter bekommt sein Geld ja nicht aus dem Rententopf, sondern direkt vom Stat bzw aus dem Pesionstopf (oder wie immer der heißt). Da wird sich aber kaum einer rantrauen, sind zuviele im Bundestag, Landtagen usw die der "Kaste" angehören, die aus diesem Topf mal bedient werden.

    Würde dann aber bedeuten, dass im mittleren, spätestens aber im höheren Beamtenbereich die Pensionen die dann Renten heißen erheblich - gegenüber der Beamtenpesion - gekürzt werden würden. NUR dann würden was für Deinen "Hilferententopf" abfallen. Ist überhaupt ein schwieriges Thema und nicht nur weil der gesetzgebende Bereich in diese Alterversogung mit eingebunden und direkt davon betroffen ist. So eine Umstellung wäre auch nicht von heute auf morgen zu machen, sondern hätte ca 20-30 Jahre Übergangszeit.

    wenn nicht noch einiges mehr.

    Gibt ja Beipiele dafür - unsere ehemaligen Staatsbetriebe Bahn und Post inkl Telefon - die haben heute noch Beamte mit Pesionsanspruch und mit entsprecheneden Rechten und Angestellte = so ziemlich im Gehaltssektor eine 2-Klassengesellschaft..

    So etwas kannst Du nur über eine grundlegende Altersversorgungsreform und Neugestaltung lösen und die wird unsere auf den Kopf gestellte Alterspyramide überspringen müssen. Das wird auf absehbare Zeit keine Bundesregierung schaffen, es wird sich auch keine so richtig rantrauen, da zuvielen Bürgern (=Stimmen) sehr weh getan werden muß. Da gibt es nur Stückwerk, das vielleicht kurzfristig hilf, das Problem auf lange Sicht noch vergrössert. Und die Bürger machen da auch nicht mit, die leben einfach immer länger. Noch dazu hat der Staat eine lange ausgeübte Tradition: wenn er Wohltaten verteilen will, bedient er sich gerne am "rumliegenden" Geldhaufen der Rentenversicherung, statt eigene Steuermittel dafür zu verwenden.

    Bei der Altersversorgung wird und darfs aber nicht alleine bleiben: in diese Neugestaltung müssen die geamten Sozialkassen mit einbezogen werden - neben Rente auch die Pflege- und die Krankenversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung muss im Auge behalten werden. Die AV deswegen weil wir auch mal wieder mehr Arbeislose haen können als die letzten Jahre und dann müssen die Beiträge auch wieder hoch und können nicht mehr dazu diesen, die Abgeben niedriger zu halten.

    Jede Regierungspartei die sich an diesen Riesen Problemkuchen rantraut, kann damit rechnen vom Wähler gewaltig abgestraft zu werden und wenn sie das alles noch so gut macht, denn als erste Maßnahme kommt der Folterstuhl.

  • Grundsätzich hast du recht aber sie bekommen ja jetzt auch etwas ohne dass sie einzahlen und diesen Topf könnte man verwenden um die Renten jener, die nicht davon leben können, an zu reichen. Vor allem wären die Unterschiede zwischen dem Ruhegeld eines pensionierten Richters und dem Abteilungsleiter von KXY nicht mehr so eklatant.

    Nochmal was zu diesem Satz: Ich bin mir nicht sicher, was genau du nun unter Abteilungsleiter verstehst, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man für diesen Beruf auch nur annähernd die Qualifikation eines Richters braucht. Von daher ist hier eigentlich ein Vergleich der Pensions-/Rentenhöhe absolut nicht sinnvoll.

  • Nochmal was zu diesem Satz: Ich bin mir nicht sicher, was genau du nun unter Abteilungsleiter verstehst, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man für diesen Beruf auch nur annähernd die Qualifikation eines Richters braucht. Von daher ist hier eigentlich ein Vergleich der Pensions-/Rentenhöhe absolut nicht sinnvoll.

    ich denke eher, dass es hier um die Rente/Pension geht.

    Der Richter belibt bei seinem letzten Gehalt, oft liegt da kurz vorher noch eine Beförderung im Möglichen - der Angestellte erhält etwa 60% seines letzten Gehalts als Rente. Gut, das sind noch einige Sondereffekte möglichweise drin wie unterschiedliche Behandlung bei Krankenkasse und Pflegeversicherung. Aber die Pension schneidet trotzdem um einige Längen besser ab (prozentual). Laufen eigentlich bei den Beamten bei der Pension die regelmässigen Erhöhungen der Dienstalterszulage (oder wie das sonst heißt) weiter?

    Prozentual lässt sich das schon vergleichen

    hier (Beamter) 100% abzgl erw. höhere Abzüge Kranken- und Pfelegevers.

    da (Angestellter ca 60% mit Bedrohung auf Verringerung in der Zukunft

    Könnte sein, dass mein Wissen hier etwas veraltet ist oder unvollständig

    Gerne Korrektur - danke

  • Auf den ersten Blick alles richtig Paul_Juergen, aber zumindest im öffentlichen Dienst gibt es noch eine gute Zusatzversorgung für die Angestellten (natürlich nicht für die Beamten). Dann ist der Unterschied nicht mehr so groß. Mir hat es mal ein Lohnabrechner ausgerechnet, aber das ist schon so lange her, dass ich da keine Details mehr nennen kann.

  • Prozentual schneidet die Pension wahrscheinlich wirklich besser ab als die Rente. Damit habe ich mich persönlich noch nicht befasst.

    Das war aber garnicht der Punkt. Mein Punkt war, dass man einen Richter wahrscheinlich nicht mit einem Abteilungsleiter vergleichen kann, schon alleine von der Qualifikation und vom Verdienst der beiden. Insofern ist es dann auch nicht verwunderlich, dass das Geld nach der Arbeit unterschiedlich ausfällt.

    Wobei man auch dazu sagen muss, dass ein ähnlich qualifizierter Akademiker wie ein Richter mit entsprechendem Dienstalter in der Rente wohl nicht nur Rentenbezüge bekommt. sondern noch anderweitig Einkommen in der Rente hat (Immobilien, Aktien, wasauchimmer). Und das kann sich der ähnlich qualifizierte Akademiker wie ein Richter mit entsprechendem Dienstalter wohl eher aufbauen, weil er dann auch deutlich mehr verdienen wird als ein verbeamterer Richter. Keine Frage, ein Richter verdient nicht schlecht, aber bei weitem nicht so gut wie Hollywood Serien uns glauben machen wollen und eben deutlich weniger als ein freiberuflicher Akademiker.

  • Bei Richtergehältern im Vergleich zu Akademikergehältern außerhalb des Beamtenverhältnisses solltest du folgendes beachten: das Bruttogehalt als Akademiker in der 'freien Wirtschaft' muss deutlich höher ausfallen, damit man am Ende das gleiche Nettoeinkommen in der Tasche hat.

    'Mehr verdienen' heißt dann lange nicht mehr Geld nach Steuern und Sozialabgaben in der Tasche zu haben.

  • Prozentual schneidet die Pension wahrscheinlich wirklich besser ab als die Rente. Damit habe ich mich persönlich noch nicht befasst.

    Das war aber garnicht der Punkt. Mein Punkt war, dass man einen Richter wahrscheinlich nicht mit einem Abteilungsleiter vergleichen kann, schon alleine von der Qualifikation und vom Verdienst der beiden. Insofern ist es dann auch nicht verwunderlich, dass das Geld nach der Arbeit unterschiedlich ausfällt.

    Wobei man auch dazu sagen muss, dass ein ähnlich qualifizierter Akademiker wie ein Richter mit entsprechendem Dienstalter in der Rente wohl nicht nur Rentenbezüge bekommt. sondern noch anderweitig Einkommen in der Rente hat (Immobilien, Aktien, wasauchimmer). Und das kann sich der ähnlich qualifizierte Akademiker wie ein Richter mit entsprechendem Dienstalter wohl eher aufbauen, weil er dann auch deutlich mehr verdienen wird als ein verbeamterer Richter. Keine Frage, ein Richter verdient nicht schlecht, aber bei weitem nicht so gut wie Hollywood Serien uns glauben machen wollen und eben deutlich weniger als ein freiberuflicher Akademiker.

    Das Vergleichen von Berufsgruppen, besonders allgemeinerer Bezeichnung, hat immer mehr als einen Hinkefuß. Der Begriff (beispielsweise) Abteilungsleiter sagt überhaupt nichts aus, so alleine gestellt, ebenso wie die Bezeichnung Richter (ohne Angabe der Besoldungsgruppe). Bei der Rentendiskussion geht es ja auch nicht um die besser (eher s0ogar sehr viel besser) verdienende Klientel beider Seiten, die sich nebenher noch zusätzliche Beine für die Altersversorgung leisten kann.


    Auch diejenigen, die das "Glück" haben einer Firma anzugehören, die ein gutes Betriebsrentenmodell hat - im öffentlichen Dienst läuft sowas sogar automatisch als Zusatzversicherung. Es geht hier im Vergleich Rente / Pension um das was die Rentenkasse auszahlt und was der Beamte bekommt.

    Wer im Berufsleben bei 6000++ Monatseinkommen liegt - also oberhalb der Bemessungsgrenze für Beiträge zur Rentenversicherung (ca 7000.- p.M.), hat in der Regel bei der Rente nicht so das Problem, ob sie im Monat ausreicht, sondern dass er jährlich Steuern nachzahlen muss. Im Normalfall - wie Du auch erwähnt hast - kommen da von anderen Quellen auch noch zusätzliche Einnahmen aufs Konto.

    Es geht mehr um den Teil der Bevölkerung, der mit dem regulären Gehalt maximal, gut über die Runden kommt und den der noch alles darunter liegt, aber nichts mehr viel übrig hat um auch noch fürs Alter ausreichend zur Seite zu legen, falls er da überhaupt noch darüber nachdenken muss. In diesem Bereich ist der Unterschied Rente zu Pension schon sehr sichtbar. Heute ist es nämlich auch nicht mehr so, dass der Beamte im Arbeitsleben niedriger bezahlt ist, aber sich auf seine gute Pension freut und froh ist einen unkündbaren Job zu haben - heute muss auch bei ihm der Lohnzettel gut ausfallen. Übrigens im Rentenbereich ist da das Rentenniveau seitdem spürbar gesunken, bei den Beamten gestiegen, da ihr Gehaltsniveau gestiegen ist.

    Der Angestellte/Arbeiter zahlt mit seinem Gehalt die Renten + über seine Steuern staatliche Zuschüsse für Rentne und die Pensionen der Beamten

    Der Beamte zahlt mit seinem Gehalt über seine Steuern nur staatliche Zuschüsse für Renten und die Pensionen der Beamten.

    Das führt eben zu der Ungleichheit und befördert auch "Neiddebatten" - und geschraubt wird vom Staat immer nur an den Renten und da werden die Schrauben immer mehr zugedreht.

    Solange es viel mehr Gehaltsempfänger als Rentner und auch als Pensionäre gibt funktioniert das System schon, wenn der Staat nicht immer aus der Rentenkasse auch noch Wohltaten (da sind auch wichtige und nötige dabei, aber eben nicht für das Geld der Rentenkasse) finanziert. Allerdings senkt sich die Waage hier immer mehr zu Ungunsten der Verdienenden.

    Der Arbeiter zahlt grob gerechnet für 1 Jahre Rente etwa 3 Jahre (inkl Arbeitgeberanteil) in die Kasse ein. Kann man leicht ausrechnen wie lange man für 45 Jahre Beiträge in Rente gehen kann. (ich weiß Milchmädchenrechnung, die Wirklichkeit sieht wohl noch ungünstiger aus). Dazu kommt dann noch jeder Beamte der ausscheidet mit seinem letzten Gehalt bis er stirbt. Witwen- und Waisenrenten habe ich in dieser Rechnung außen vor gelassen, ebenso den ganzen Regierungs- und Politikapparat.

    Hier muss was gemacht werden, wenn uns das Altersversorgungskartenhaus nicht bald zusammenbrechen soll - es traut sich keiner und Ideologien bringen uns da auch nicht zielführend weiter. Und dann gleich mit der Pflege weitermachen.

    Gegen das alles sind die Coronakosten sogar wirklich Peanuts - außer das Klima regelt das demnächst auf ganz einfache Weise (= aber das wollen wir wirklich nicht)

  • Nochmal was zu diesem Satz: Ich bin mir nicht sicher, was genau du nun unter Abteilungsleiter verstehst, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass man für diesen Beruf auch nur annähernd die Qualifikation eines Richters braucht. Von daher ist hier eigentlich ein Vergleich der Pensions-/Rentenhöhe absolut nicht sinnvoll.

    Hast Du eigentlich die von @a.d. erwähnten Belege für deine Behauptungen bzgl. Frau Neubauer schon geliefert?

    Der Abteilungsleiter der Entwicklung oder Forschungsabteilung bei Porsche, Siemens, SAP oder Pharmakonzern hat in der Regel ein Studium wie Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, IT oder Molekularbiologie und oft ein zweites Studium wie BWL oder sogar Jura hinter sich. Nicht selten ein oder zwei Dr.Titeln. Ein Richter am Amtsgericht Tupfenwalde Jurastudium und bestenfalls noch eine Promotion in Jura, also deutlich eindimensionaler von der Ausbildung. Die Gehälter sind jetzt nicht Thema des Diskurses. Keiner der oben genannten wird im Ruhestand zur Tafel müssen aber es geht eigentlich wie @Paul_ Jürgen sagte, eher um die Konstellation Beamter/Angestellter (versichert BFA). Man könnte auch einen der 400 Hinterbänkler im Bundestag nehmen.

  • Der Abteilungsleiter der Entwicklung oder Forschungsabteilung bei Porsche, Siemens, SAP oder Pharmakonzern hat in der Regel ein Studium wie Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, IT oder Molekularbiologie und oft ein zweites Studium wie BWL oder sogar Jura hinter sich. Nicht selten ein oder zwei Dr.Titeln. Ein Richter am Amtsgericht Tupfenwalde Jurastudium und bestenfalls noch eine Promotion in Jura, also deutlich eindimensionaler von der Ausbildung. Die Gehälter sind jetzt nicht Thema des Diskurses. Keiner der oben genannten wird im Ruhestand zur Tafel müssen aber es geht eigentlich wie @Paul_ Jürgen sagte, eher um die Konstellation Beamter/Angestellter (versichert BFA). Man könnte auch einen der 400 Hinterbänkler im Bundestag nehmen.

    Jetzt wird immerhin klarer, war du unter "Abteilungsleiter" verstehst, danke schön.

    Ich kann mir aber nach wie vor nicht vorstellen, dass ein "Abteilungsleiter der Entwicklung oder Forschungsabteilung bei Porsche, Siemens, SAP oder Pharmakonzern" am Ende ein niedrigeres Ruhegehalt hat als ein "Richter am Amtsgericht". Absolut nicht.

    Zumal du in dem von dir gewählten Beispiel 2 Berufe vergleichst, die sowohl von der Qualifikatio (deiner Ausführung nach) und wohl auch dem monatlichen Nettogehalt absolut nicht zu vergleichen sind.

  • Das Thema Beamtentum und Einzahlung in Rentenkassen habe ich auch immer mal wieder im Freundes- und Bekanntenkreis. Letztlich fehlen mir da jetzt die tiefgreifenden betriebswirtschaftlichen und sozialrechtlichen Zusammenhänge, um das abschließend beurteilen zu können.

    Meine Meinung, insbesondere zum Berufsstand der Juristen, ist aber:

    Für mich war das Thema "sichere Rente" neben nicht ganz schlechter Zahlung und interessantem Tätigkeitsfeld als Jurist schon ein sehr entscheidendes Kriterium, zum Freistaat zu gehen.

    Wenn man aber fordert, dass auch sämtliche Beamte in die Rentenkassen einzahlen sollen, so kann dies meiner Meinung nach nur mit entsprechender Erhöhung der Bezüge verbunden sein. Ich hab im engsten Freundeskreis drei Anwälte in Großkanzleien in München. Gut, alle sind promoviert und haben keine schlechten Examina. Ich weiß aber in etwa, was dort als Einstiegsgehälter gezahlt werden. Dies gilt auch Anwälte ohne Promotion und mit teils "durchschnittlichem" Examen. Das ist immer noch deutlich mehr als die Einstiegsbesoldung beim Staat. Was ich damit sagen will, der Staat konkurriert selbstverständlich mit Kanzleien, mit Unternehmen, mit der Selbständigkeit um die besten Leute auf dem Arbeitsmarkt und muss dementsprechend auch Anreize schaffen, für ihn zu arbeiten. Und es wird nicht nur Idealisten geben, die z.B. unbedingt nur zu Gericht oder zur Staatsanwaltschaft gehen wollen und denen die Bezüge "egal" sind. Es gibt halt keine private Konkurrenz zu Gericht und Staatsanwaltschaft. In Sachen IT und im ärztlichen Bereich ist es wahrscheinlich nicht recht viel anders.

    So wie z.B. BMW versucht, mit 14(?) Monatsgehältern, Gewinnbeteiligungen und vergünstigten Kaufpreisen für deren Produkte zu locken, so macht dies der Staat mit der "sicheren Rente". Ob das gerecht ist, muss jeder selber für sich entscheiden. Es gilt aber auch für jeden hier Art. 33 Abs. 2 GG.

    Anwälte zahlen zB auch nicht in die gesetzliche RV sondern in die Berufsständische ein,

  • Wenn man aber fordert, dass auch sämtliche Beamte in die Rentenkassen einzahlen sollen, so kann dies meiner Meinung nach nur mit entsprechender Erhöhung der Bezüge verbunden sein.

    Nicht nur deiner Meinung nach. Das hat das BVerfG unmissverständlich letztes Jahr klar gemacht. Auch dass die Nettobezüge der Beamten in den letzten Jahren auch zu wenig erhöht wurden. Das wird noch interessant was sich die 17 Besoldungsgesetzgeber hier einfallen lassen. Das Land Berlin hat z.B. schon einen Entwurf veröffentlicht, der nach Einschätzung von Staatsrechtlern höchstwahrscheinlich auch wieder nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht.

    Aber mit dem Thema gewinnt man halt keinen Popularitätswettbewerb, da alle Beamten ja sowieso viel zu viel verdienen. Aber gerade in der Judikative ist für mich die Bestenauslese unabdingbar und kein Prädikatsjurist geht wegen dem verhältnismäßig(!) geringen Gehalt im Vergleich zu den großen Kanzleien in den Staatsdienst. Ein Punkt ist hier sicherlich die (noch) vernünftige Pension.

    Wenn man also die Beamten in die gesetzliche RV überführen will, müssen diese Beiträge voll auf das Bruttogehalt durchschlagen ohne das Netto zu mindern (BVerfG). Und dann hat man einstweilen mal gar nichts gewonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Andi(EVL) (15. Mai 2021 um 11:47) aus folgendem Grund: Fehler ausgebessert