BGH-Urteil zu Betriebsausfallversicherung
Wenn Corona/Pandemie nicht explizit angegeben ist, besteht keine Zahlungspflicht bei Schließung wegen Lockdown
Die Aussage muss man aber präzisieren:
Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist
Wenn neben Corona auch keine anderen Erreger explizit aufgegzählt wären, dann sieht die Sache wieder anders aus.
Aber auch diese Aussage von seinem Anwalt ist sehr schwach:
.....niemand lese sich eine auch noch sehr klein gedruckte Liste durch. Über der stehe deutlich größer das "Versprechen", bei einer Betriebsschließung versichert zu sein
Wer bei Versicherungen das Kleingedruckte nicht beachtet, der muss sich nicht wundern, wenn man eine andere Meinung hat wie die Versicherung, und dann im Regen steht........