Corona im Wirtschaftsleben

  • BGH-Urteil zu Betriebsausfallversicherung

    Wenn Corona/Pandemie nicht explizit angegeben ist, besteht keine Zahlungspflicht bei Schließung wegen Lockdown

    https://www.br.de/nachrichten/de…n-lokal,SvdfvMV

    Die Aussage muss man aber präzisieren:

    Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist

    Wenn neben Corona auch keine anderen Erreger explizit aufgegzählt wären, dann sieht die Sache wieder anders aus.

    Aber auch diese Aussage von seinem Anwalt ist sehr schwach:

    .....niemand lese sich eine auch noch sehr klein gedruckte Liste durch. Über der stehe deutlich größer das "Versprechen", bei einer Betriebsschließung versichert zu sein

    Wer bei Versicherungen das Kleingedruckte nicht beachtet, der muss sich nicht wundern, wenn man eine andere Meinung hat wie die Versicherung, und dann im Regen steht........

  • Sehmax

    Ich hatte im Oktober 2020 in einem anderen Thread folgendes geschrieben:

    Der Teufel steckt vielfach im Detail. Betriebsschließungsversicherungen beziehen sich auf behördlich angeordnete Schließungen. Mache Bedingungswerke führen abschließende Krankheiten auf (gerade ältere Verträge). Hierzu hat beispielsweise das OLG Hamm die abschlägige Sicht des Versicherers gestützt.

    In diesem Münchener Fall enthält das Bedingungswerk keine explizite Aufzählung sondern bezieht sich auf Krankheiten und das Infektionsschutzgesetz. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Als Verbraucher muss man den Unterschied nicht kennen oder erkennen. Es ist aber mit ein Grund der dafür spricht, sich in solchen Fällen Versicherungsschutz über Experten einzukaufen, die „passenden“Versicherungsschutz platzieren können. Maklern beispielsweise obliegt es, als Sachwalter des Kunden passende Deckungen zu besorgen und auf Lücken hinzuweisen, ggf. auch in Jahresgesprächen die Deckung anzupassen. Anders ist es auch bei Ausschließlichkeitsvermittlern, die für einen Versicherer arbeiten und somit das verkaufen, was vorgegeben ist. Die Unterschiede sind auch eine Folge der Deregulierung des Marktes, die es für die Kunden billiger machen soll, aber leider auch intransparenter in der Deckung mit den entsprechenden Folgen.

    Fazit: Das BGH-Urteil überrascht mich nicht.

  • Muss man das jetzt verstehen? Wieder so ne sinnlose Regelung in Bayern.

    Lohnfortzahlung in Quarantäne nur noch für Geboosterte

    https://www.br.de/nachrichten/wi…impfung,SvXGzO9

    Macht verdammt viel Sinn, wenn diese Gruppe gar nicht mehr in Quarantäne muss

    https://www.br.de/nachrichten/de…befreit,SuJ1bNl

    Heisst doch im Klartext, es gibt keine Lohnfortzahlung mehr in Quarantäne. Ungeboosterte Kontaktperson = keine Lohnfortzahlung

    Geboosterte Kontaktperson=keine Quarantäne

    Erkrankt in Quarantäne=Lohnfortzahlung für alle

  • Maus  Jürgen1962

    Das Problem ist doch, dass bei den meisten Policen einzelne Krankheiten aufgeführt sind. Darum wundert mich das Urteil auch nicht wirklich, denn da Corana nicht aufgeführt ist, besteht auch kein Versicherungschutz. Aber wie hätte man sich dagegen versichern können, wenn die Krankeit neu ist.

    Und das ist die Krux. Man meint, man hat einen Schutz und wenn man den dann braucht heissts's: nicht versichert.

    Das Thema ist jetzt sowieso durch, denn meistens werden Pandemien jetzt generell ausgeschlossen.

  • Maus  Jürgen1962

    Das Problem ist doch, dass bei den meisten Policen einzelne Krankheiten aufgeführt sind. Darum wundert mich das Urteil auch nicht wirklich, denn da Corana nicht aufgeführt ist, besteht auch kein Versicherungschutz. Aber wie hätte man sich dagegen versichern können, wenn die Krankeit neu ist.

    Und das ist die Krux. Man meint, man hat einen Schutz und wenn man den dann braucht heissts's: nicht versichert.

    Das Thema ist jetzt sowieso durch, denn meistens werden Pandemien jetzt generell ausgeschlossen.

    Wenn man nen guten Makler hat und gescheiten Schutz möchte, versichert man unbenannte Gefahren und ist auf der sicheren Seite. Gegebenenfalls ne Best Leistungs Garantie. ;)

  • Maus  Jürgen1962

    Das Problem ist doch, dass bei den meisten Policen einzelne Krankheiten aufgeführt sind. Darum wundert mich das Urteil auch nicht wirklich, denn da Corana nicht aufgeführt ist, besteht auch kein Versicherungschutz. Aber wie hätte man sich dagegen versichern können, wenn die Krankeit neu ist.

    Und das ist die Krux. Man meint, man hat einen Schutz und wenn man den dann braucht heissts's: nicht versichert.

    Das Thema ist jetzt sowieso durch, denn meistens werden Pandemien jetzt generell ausgeschlossen.

    Dem will ich auch nicht wiedersprechen, es ging nur darum, dass deine Bemerkung zu dem Link etwas anderes aussagt als das, um was es in diesem Urteil genau ging.

    Und das ist die Krux. Man meint, man hat einen Schutz und wenn man den dann braucht heissts's: nicht versichert.

    Deswegen braucht man bei diesem Thema leider einen Fachmann, und zwar jemanden, der nicht von der Versicherung ist.

    Und der sollte auch nicht das Niveau von diesem Anwalt haben ala "wer schaut sich schon das Kleingedruckte an......." :seestars:

    Das Thema ist jetzt sowieso durch, denn meistens werden Pandemien jetzt generell ausgeschlossen.

    Ja, da werden die Versicherungen schnell dazulernen und ihre Formulierungen entsprechend anpassen.

    Und/oder die Beiträge entsprechend anpassen.

  • Wenn man nen guten Makler hat und gescheiten Schutz möchte, versichert man unbenannte Gefahren und ist auf der sicheren Seite. Gegebenenfalls ne Best Leistungs Garantie. ;)

    Ist das für den Kunden auch bezahlbar?

    Und lohnt sich sowas für dich von der Provision? :pfeif:

  • Wahnsinn.

    Ist wie mit der Homeofficepauschale. Dafür hat sich die Regierung gefeiert, bekommen tut sie niemand.

  • Maus

    Da der Makler nach BGH Sachwalter des Kunden ist, sucht er passende Deckungen zum besten Preis. Da spielt die Höhe der Courtage, die der Deckungsgeber gemäß Courtagezusage für vermitteltes Geschäft zahlt, keine Rolle. Das ist zumindest mein Selbstverständnis und das vieler Kollegen. Alternativ gibt auch unabhängige Versicherungsberater, die nicht auf Courtagebasis arbeiten, sondern mit ihren Mandanten Stundensätze abrechnen.

  • Ist das für den Kunden auch bezahlbar?

    Und lohnt sich sowas für dich von der Provision? :pfeif:

    Makler erhalten eine laufende Maklercourtage, keine Abschlussprovision. Für wen was bezahlbar ist, muss letztlich jeder für sich beantworten. Verzichtet man auf möglichen Schutz, darf man sich eben nicht beschweren, wenn es kommt, wie hier weiter vorne beschrieben. :schulterzuck:

    Ich nenne dir dazu noch ein Beispiel, was es glaube ganz gut erklärt: Nach den großen Überschwemmungen in Bayern, als zb. Deggendorf abgesoffen ist, hat die bayerische Staatsregierung sehr deutlich publiziert, dass IN ZUKUNFT jeder, der eine Elementarschadenversicherung hätte abschließen können, aus Kostengründen aber darauf verzichtet hat, auch keinerlei Anspruch mehr auf staatliche Leistungen habe. Weil es nicht Job der Gemeinschaft ist, den Geiz der Anderen im Schadenfall zu subventionieren. :popcorn:

  • Ich nenne dir dazu noch ein Beispiel, was es glaube ganz gut erklärt: Nach den großen Überschwemmungen in Bayern, als zb. Deggendorf abgesoffen ist, hat die bayerische Staatsregierung sehr deutlich publiziert, dass IN ZUKUNFT jeder, der eine Elementarschadenversicherung hätte abschließen können, aus Kostengründen aber darauf verzichtet hat, auch keinerlei Anspruch mehr auf staatliche Leistungen habe. Weil es nicht Job der Gemeinschaft ist, den Geiz der Anderen im Schadenfall zu subventionieren. :popcorn:

    Das ist auch richtig so, aber gerade da, wo diese Gefahr besteht, werden solche Elementarschadenversicherung allzu oft gar nicht angeboten.

  • Das ist auch richtig so, aber gerade da, wo diese Gefahr besteht, werden solche Elementarschadenversicherung allzu oft gar nicht angeboten.

    Deswegen die Betonung auf "Jeder der eine hätte abschließen KÖNNEN". Meine Meinung dazu wäre, eine allgemeine PFLICHT für jeden Hausbesitzer daraus zu machen, dann könnte die Solidargemeinschaft auch die Schäden in der Kölner Altstadt oder in der Dresdener Str. in Meißen tragen. Aber hier geht es nicht darum, was ich denke, sondern was der Einzelne tun kann. Und dabei ist es auch zweitrangig, ob ich was verdiene oder nicht.

  • Deswegen die Betonung auf "Jeder der eine hätte abschließen KÖNNEN".

    Das habe ich auch gesehen.

    Meine Meinung dazu wäre, eine allgemeine PFLICHT für jeden Hausbesitzer daraus zu machen, dann könnte die Solidargemeinschaft auch die Schäden in der Kölner Altstadt oder in der Dresdener Str. in Meißen tragen. Aber hier geht es nicht darum, was ich denke, sondern was der Einzelne tun kann. Und dabei ist es auch zweitrangig, ob ich was verdiene oder nicht.

    Was waren noch mal die Begründungen gegen eine mögliche Versicherungspflicht?

    Ist ja auch schon wieder über 6 Monate her.

  • Das habe ich auch gesehen.

    Was waren noch mal die Begründungen gegen eine mögliche Versicherungspflicht?

    Ist ja auch schon wieder über 6 Monate her.

    Da musst du die Politiker fragen. Mit jedem Tag, an dem weniger Bilder aus dem Ahrtal im TV kommen, schwinden die Themen. Die Versicherer kommen gut mit der derzeitigen Regelung klar, die haben keinen Druck.

  • Da musst du die Politiker fragen. Mit jedem Tag, an dem weniger Bilder aus dem Ahrtal im TV kommen, schwinden die Themen. Die Versicherer kommen gut mit der derzeitigen Regelung klar, die haben keinen Druck.

    Ich habe halt gedacht, da du aus diesem Fachgebiet kommst kannst du eher noch daran erinnern, was die damals gesagt haben..

    Die Versicherer kommen gut mit der derzeitigen Regelung klar, die haben keinen Druck.

    Und wenn nicht, dann würden sie es schon selber entsprechend vorantreiben.

  • Ich habe halt gedacht, da du aus diesem Fachgebiet kommst kannst du eher noch daran erinnern, was die damals gesagt haben..

    Und wenn nicht, dann würden sie es schon selber entsprechend vorantreiben.

    Es wurde von dem einen oder anderen Politiker zwar angesprochen, aber nie wirklich ernsthaft diskutiert oder an entscheidender Stelle vorgebracht. :schulterzuck:

  • Maus

    Der User a.-d. schrieb ja auch von „hätte abschließen können“. Das Versicherer aus Kostengründen eine Risikoauslese betreiben, ist deren Geschäft. Diskussionen über eine Pflichtversicherung in diesem Bereich mit entsprechender Prämienstreuung laufen, hat aber jetzt mit den eigentlichen Thema nichts zu tun.

    https://www.procontra-online.de/artikel/date/2…htversicherung/

    Wie ich schon an a.-d. geantwortet habe, ich hab dies gesehen.

    Das Versicherer aus Kostengründen eine Risikoauslese betreiben, ist deren Geschäft.

    Ja, so ist das.

  • Es wurde von dem einen oder anderen Politiker zwar angesprochen, aber nie wirklich ernsthaft diskutiert oder an entscheidender Stelle vorgebracht. :schulterzuck:

    Vielleicht suche ich nacher mal danach, es gab da ganz explizite Aussagen, was da gegen eine Versicherungspflicht sprechen würde.

    Kam von Malu Dreyer, soweit ich mich noch erinnern kann.

  • Der nächste Exzess des Coronawahnsinns dieses Landes.

    Der einzige Effekt den man damit erzielt ist das sich viele noch mehr abwenden und Tests oder sonstiges vermeiden werden.