Für den Handel und die Friseure gibt's die Überbrückungshilfe 2 (Dezember) und ab Januar die Ü3, wobei die noch nicht mal beantragt werden kann.
Aber im Gegensatz zur Gastro bei der November- und Dezemberhilfe wird da nicht der Umsatzausfall erstattet, sondern ein Fixkostenzuschuss gewährt. Nach Beschwerden wegen Ungleichbehandlung wurde das angeglichen, aber nicht auf den Umsatzausfall. So gilt der Fixkostenzuschuss nun seit Januar auch für die Gasto.
Friseure und Handel haben im 2. LD bisher nicht nur noch keinen € bekommen, sie mussten beim Kurzarbeitergeld auch in Vorleistung gehen, was bisher meines Wissens auch erst sehr zögerlich wieder zurück kommt.