Aber nur weil sie es sich gefallen lassen!
Corona im Wirtschaftsleben
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a.-d. -
22. Oktober 2020 um 14:31 -
Geschlossen
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Die "Theorie" ist Recht und Gesetz. Alles andere ist illegal. Viele wissen es eben net, oder trauen sich aus Angst um den Job nicht.
Ja und Nein, ich war selber mal in der Lage. Damals auch schon 10 Jahre her gab es dort einen Passus, dass die Tätiglkeit eine Regelmäßigkeit aufweisen muss.
Es ist aber offen, ab wann eine mündliche Vereinbarung "Jeden Samstag von 12:00 bis 18:00", die Anforderungen der Regelmäßigkeit erfüllt, wenn diese nicht im Vertrag (z.B.: "Mindestens 10 Wochenstunden") verankert ist. Aber was sich da seitdem geändert hat, kann ich nicht sagen.
Deswegen ist das nicht so einfach und daher fand ich die Fauser Brüder vom MiWuLa im Frühjar so gut, die haben einfach Ihren Minijobbern aus Betriebsmitteln das Kurzarbeitergeld ausbezahlt, da das Kurzarbeitergeld, diese Leute in Ihrem Fall nicht einbezogen hätte.
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Die Realität ist aber das die grosse Masse ohne Anwalt (und am besten noch Rechtsschutz die den Anwalt auch bezahlen können) nur immer seltener noch komplett an deine Rechte kommst.
Kannst ja mal versuchen als kleiner Minijobber, Mindestlohnempfänger usw. gegen die teils Großkonzerne inkl ganzer Rechtsabteilungen anzustinken.
Einige wissen sicher nicht Bescheid aber viele versuchen das gar nicht mehr auch weil sie wissen das sie z.B. langen Atem und viel Geld brauchen um das durchzustehen. "Es sich gefallen lassen" trifft den Kern der Wahrheit nicht so wirklich.
Erst musst mal Geld haben um dein Geld dann vllt doch zu bekommen, ist die bessere Beschreibung der heutigen Wirklichkeit. Und in Coronazeiten wird diese Tendenz sicher nicht weniger sondern weiter verschärft.
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Ja und Nein, ich war selber mal in der Lage. Damals auch schon 10 Jahre her gab es dort einen Passus, dass die Tätiglkeit eine Regelmäßigkeit aufweisen muss.
Es ist aber offen, ab wann eine mündliche Vereinbarung "Jeden Samstag von 12:00 bis 18:00", die Anforderungen der Regelmäßigkeit erfüllt, wenn diese nicht im Vertrag (z.B.: "Mindestens 10 Wochenstunden") verankert ist. Aber was sich da seitdem geändert hat, kann ich nicht sagen.
Deswegen ist das nicht so einfach und daher fand ich die Fauser Brüder vom MiWuLa im Frühjar so gut, die haben einfach Ihren Minijobbern aus Betriebsmitteln das Kurzarbeitergeld ausbezahlt, da das Kurzarbeitergeld, diese Leute in Ihrem Fall nicht einbezogen hätte.
Die geringfügig Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten.
Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl.
Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig Beschäftigte daher die Vergütung, die sie erhalten hätten, wenn sie an diesem Feier- bzw. Krankheitstag hätten arbeiten müssen. Daraus folgt natürlich, dass ein geringfügig Beschäftigter keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat, wenn er an dem betreffenden Tag gar nicht hätte arbeiten müssen.
Praxis-Beispiel
Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip
Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitet vertragsgemäß an 3 festgelegten Tagen in der Woche, nämlich am Montag, am Mittwoch und am Freitag. Fällt der Feier- oder Krankheitstag auf einen Dienstag, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Fällt der Feier- oder Krankheitstag dagegen auf einen Mittwoch, so steht ihm die entsprechende Vergütung zu.
Soweit der Arbeitgeber versucht, durch Verlegung der Arbeitszeit dem Entgeltfortzahlungsanspruch zu entgehen, ist dies wegen Umgehung des EFZG ausgeschlossen. Lässt er die Arbeit an einem anderen Wochentag "nachholen", steht dem Arbeitnehmer neben dem Entgelt für den Feier- bzw. Krankheitstag eine seiner zusätzlichen Arbeitsleistung entsprechende zusätzliche Arbeitsvergütung zu.
Quelle: Haufe.de
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Die geringfügig Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten.
Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl.
Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig Beschäftigte daher die Vergütung, die sie erhalten hätten, wenn sie an diesem Feier- bzw. Krankheitstag hätten arbeiten müssen. Daraus folgt natürlich, dass ein geringfügig Beschäftigter keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat, wenn er an dem betreffenden Tag gar nicht hätte arbeiten müssen.
Praxis-Beispiel
Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip
Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitet vertragsgemäß an 3 festgelegten Tagen in der Woche, nämlich am Montag, am Mittwoch und am Freitag. Fällt der Feier- oder Krankheitstag auf einen Dienstag, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Fällt der Feier- oder Krankheitstag dagegen auf einen Mittwoch, so steht ihm die entsprechende Vergütung zu.
Soweit der Arbeitgeber versucht, durch Verlegung der Arbeitszeit dem Entgeltfortzahlungsanspruch zu entgehen, ist dies wegen Umgehung des EFZG ausgeschlossen. Lässt er die Arbeit an einem anderen Wochentag "nachholen", steht dem Arbeitnehmer neben dem Entgelt für den Feier- bzw. Krankheitstag eine seiner zusätzlichen Arbeitsleistung entsprechende zusätzliche Arbeitsvergütung zu.
Quelle: Haufe.de
Stimmt, aber wenn dieses "muss an einem bestimmten Tag arbeiten" nicht festgeschrieben ist, sondern als Aushilfe auf Zuruf erfolgt, wirds halt ein Fall für die Gerichte.
Das wollen ja im Regelfall die Minijobber selber nicht unbedingt, zumindest als Student. Denn wenn im Vertrag steht, an jedem Samstag von 12:00-18:00. Dann hat der Minijobber sicher Anspruch auf die Leistungen die du ansprichst, aber er muss halt auch alle Samstage des Vertragszeitraumes arbeiten, bis auf den Urlaub. Ist also ein zweischneidiges Schwert das für einen Zusatzverdienst festzuschreiben.
Leider wurden in den letzten Jahren die Minijobs dazu verwendet, sicher aus der Not der Leute heraus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht "nur" als Zusatzverdienst.
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Stimmt, aber wenn dieses "muss an einem bestimmten Tag arbeiten" nicht festgeschrieben ist, sondern als Aushilfe auf Zuruf erfolgt, wirds halt ein Fall für die Gerichte.
Richtig. Kurzarbeitergeld gibt es auch nicht.
Und Entgeltfortzahlung bezieht sich ja auf Feiertage und Krankheit. Ob das bei Betriebsschließung auch gilt?
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Die geringfügig Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten.
Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl.
Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig Beschäftigte daher die Vergütung, die sie erhalten hätten, wenn sie an diesem Feier- bzw. Krankheitstag hätten arbeiten müssen. Daraus folgt natürlich, dass ein geringfügig Beschäftigter keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung hat, wenn er an dem betreffenden Tag gar nicht hätte arbeiten müssen.
Praxis-Beispiel
Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip
Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitet vertragsgemäß an 3 festgelegten Tagen in der Woche, nämlich am Montag, am Mittwoch und am Freitag. Fällt der Feier- oder Krankheitstag auf einen Dienstag, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Fällt der Feier- oder Krankheitstag dagegen auf einen Mittwoch, so steht ihm die entsprechende Vergütung zu.
Soweit der Arbeitgeber versucht, durch Verlegung der Arbeitszeit dem Entgeltfortzahlungsanspruch zu entgehen, ist dies wegen Umgehung des EFZG ausgeschlossen. Lässt er die Arbeit an einem anderen Wochentag "nachholen", steht dem Arbeitnehmer neben dem Entgelt für den Feier- bzw. Krankheitstag eine seiner zusätzlichen Arbeitsleistung entsprechende zusätzliche Arbeitsvergütung zu.
Quelle: Haufe.de
Versuch das mal durchzusetzen als Betroffener...
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Richtig. Kurzarbeitergeld gibt es auch nicht.
Und Entgeltfortzahlung bezieht sich ja auf Feiertage und Krankheit. Ob das bei Betriebsschließung auch gilt?
Gegenfrage: Warum NICHT?! Es gibt Menschen, die sind einfach abhängig von diesem Job. Sei dir sicher, unsere Gesetze regeln das.
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Gegenfrage: Warum NICHT?! Es gibt Menschen, die sind einfach abhängig von diesem Job. Sei dir sicher, unsere Gesetze regeln das.
In der Praxis ist man schneller draußen, wie man schauen kann
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Hier findet man es ebenso ausführlich
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Hier findet man es ebenso ausführlich
Danke für's Raussuchen.
Für den Punkt "Schließung durch die Behörden" ist da aber auch nichts Brauchbares geschrieben. Nur der Hinweis, sich in verträgliche Weise zu einigen.
Das ist halt sehr dünn. Und da hast du als Minijobber schlechte Karten.
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Ich finde vor allem Punkt 11 hervorhebenswert:
Da fährst Du als Gastronom sicher nicht schlecht mit.
Guten Tag
Sorry Lone Wolf aber das ist an Zynismus nicht zu überbieten ... ich steh nach wie vor , dass vieles gut war , was Gemacht wurde ... aber was sie da in Bezug auf die Gastronomie machen ist einfach zu krass ... ich bin ja jetzt auch bisschen unterwegs und seh wie sich unsere Wirte hier im Umkreis wirklich abrackern und versuchen vieles umzusetzen ... dann frag mal dort nach was man davon hält ... ich versteh ja sowieso den ganzen Hype um die Regeln für Wirtschaften nicht .. nach den Neuen regeln für gastro in Bezug auf kassensyteme könnte jeder Kontrolleur sofort nachvollziehen , wann der Gast abkassiert wurde ... auf den neuen Bons steht neben der Uhrzeit für dein Getränk auch die Uhrzeit der Abschluss Rechnung drauf... warum macht man sich das Nicht zu nutze ... warum nicht die Regel , wer erwischt wird im Wirtshaus , wenn er die Regel verletzt wird sofort persönlich bestraft ... würde es für den Wirt /Bedienung wesentlich einfacher Und ganz nebenbei ist das damoklesschwert der Strafe für den Wirt weg ... und wenn er noch Jäger ist hat er da das nächste Problem
Also so einfach ist das nicht es nur auf die 75 Prozent runterzubrechen
Und hier vermiss ich einen Weitblick der Politik .... bin ja gespannt wo sie dann ihre Reden schwingen werden wenn es um Wahlen geht ... mein Wirt ist nicht Amused wenn die bald mal wieder vor seiner Tür stehen ?? falls es ihn dann noch gibt
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Das stimmt alles in der Theorie. In der Praxis verliert der Minijober meistens einfach seinen Job wenn er aufmuckt. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ha ha. Viele kommen auf Anforderung Stundenweise zum Job egal ob in der Gastronomie, Putzfirmen oder zum Regaleinräumen bei Edeka. Und wenn Du angerufen wirst und sagst das du krank bist, dann bekommst du auch kein Geld. Wenn Du dann auf Lohnfortzahlung bestehst, bekommst Du die wahrscheinlich genau einmal und wirst danach nicht mehr angerufen.
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Guten Tag
Sorry Lone Wolf aber das ist an Zynismus nicht zu überbieten ... ich steh nach wie vor , dass vieles gut war , was Gemacht wurde ... aber was sie da in Bezug auf die Gastronomie machen ist einfach zu krass ... ich bin ja jetzt auch bisschen unterwegs und seh wie sich unsere Wirte hier im Umkreis wirklich abrackern und versuchen vieles umzusetzen ... dann frag mal dort nach was man davon hält ... ich versteh ja sowieso den ganzen Hype um die Regeln für Wirtschaften nicht .. nach den Neuen regeln für gastro in Bezug auf kassensyteme könnte jeder Kontrolleur sofort nachvollziehen , wann der Gast abkassiert wurde ... auf den neuen Bons steht neben der Uhrzeit für dein Getränk auch die Uhrzeit der Abschluss Rechnung drauf... warum macht man sich das Nicht zu nutze ... warum nicht die Regel , wer erwischt wird im Wirtshaus , wenn er die Regel verletzt wird sofort persönlich bestraft ... würde es für den Wirt /Bedienung wesentlich einfacher Und ganz nebenbei ist das damoklesschwert der Strafe für den Wirt weg ... und wenn er noch Jäger ist hat er da das nächste Problem
Also so einfach ist das nicht es nur auf die 75 Prozent runterzubrechen
Und hier vermiss ich einen Weitblick der Politik .... bin ja gespannt wo sie dann ihre Reden schwingen werden wenn es um Wahlen geht ... mein Wirt ist nicht Amused wenn die bald mal wieder vor seiner Tür stehen ?? falls es ihn dann noch gibt
Ich sehe es ähnlich wie Lone Wolf . Ich kann mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man während der höchsten Ansteckungszahlen die wir jemals hatten, auch nur annähernd an 75% des Umsatzes aus dem November 2019 herankommen würde, wenn man weiter öffnen dürfte. Na klar möchte man gern arbeiten und seinen Laden offen halten - wenn das am Ende aber sowohl weniger Kohle im Säckel für den Wirt als auch schwierigere Verhältnisse für das Infektionsgeschehen bedeutet, dann wüsste ich nicht, warum man diese Lösung nicht positiv sehen sollte.
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Ich bin schon gespannt, ob es dann "deutschlandweit" einheitlich bei Kontaktbeschränkungen bleibt (Merkel hat ja heute gesagt, dass die Beschlüsse für alle Länder (wohl außer Thüringen) gelten sollen) oder ob man in Bayern dann doch wieder den Sonderweg über Ausgangsbeschränkungen macht.
Scheinbar nein. Man will wohl alles so 1 zu 1 umsetzen wie gestern schon verkündet.
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Ich sehe es ähnlich wie Lone Wolf . Ich kann mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man während der höchsten Ansteckungszahlen die wir jemals hatten, auch nur annähernd an 75% des Umsatzes aus dem November 2019 herankommen würde, wenn man weiter öffnen dürfte. Na klar möchte man gern arbeiten und seinen Laden offen halten - wenn das am Ende aber sowohl weniger Kohle im Säckel für den Wirt als auch schwierigere Verhältnisse für das Infektionsgeschehen bedeutet, dann wüsste ich nicht, warum man diese Lösung nicht positiv sehen sollte.
Jetzt muss man mal die nächsten Tage abwarten und schauen was es noch weiter heißt. Sind die 75% an keine weiteren Bedingungen geknüpft und die Gastronomen dürfen sogar Essen to Go anbieten, dann ist ist es irgendwie gut für sie, aber irgendwie auch verrückt...
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Jetzt muss man mal die nächsten Tage abwarten und schauen was es noch weiter heißt. Sind die 75% an keine weiteren Bedingungen geknüpft und die Gastronomen dürfen sogar Essen to Go anbieten, dann ist ist es irgendwie gut für sie, aber irgendwie auch verrückt...
Vollmundigen Hilfsversprechen gab es dieses Jahr schon mehrere. Von Bazooka und Wumms war die Rede. Am Ende war's eher Softair und Wasserbombe.
Warum sollte man ausgerechnet der jetzigen Ankündigung vertrauen? Zumal ja die Berechnung und Beantragung nicht auf nem merz'schen Bierdeckel funktioniert.
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In der Theorie stimmt das. Praktisch bekommen viele Minijober nur Geld wenn sie arbeiten.
Du meinst die nicht angemeldeten wo es doch nicht gibt
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Ich sehe es ähnlich wie Lone Wolf . Ich kann mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, dass man während der höchsten Ansteckungszahlen die wir jemals hatten, auch nur annähernd an 75% des Umsatzes aus dem November 2019 herankommen würde, wenn man weiter öffnen dürfte. Na klar möchte man gern arbeiten und seinen Laden offen halten - wenn das am Ende aber sowohl weniger Kohle im Säckel für den Wirt als auch schwierigere Verhältnisse für das Infektionsgeschehen bedeutet, dann wüsste ich nicht, warum man diese Lösung nicht positiv sehen sollte.
Guten Tag
Weil das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist ... das mag für den November ja sein ... und was war mit den anderen Monaten ... sicher ist das positiv ... aber der Weisheit letzter Schluss ist es nicht ... und glaub mir : viele würden gerne arbeiten und ihre Gäste bedienen
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Scheinbar nein. Man will wohl alles so 1 zu 1 umsetzen wie gestern schon verkündet.
So hat er es eben gesagt, ich bin direkt mal überrascht, dass man hier kein eigenes (härteres) Ding dreht.
Söder spricht übrigens auch vom "Umsatz", der erstattet wird.
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