Corona im Wirtschaftsleben

  • Bezüglich DEHOGA. Bei uns, ein kleines Dorf mitten in einer Großstadt, läuft es wohl wieder so ab, dass die örtlichen Restaurants ihr Essen zum Abholen oder als Lieferservice anbieten. Ich muss sagen, dass das bisher ganz gut bei uns funktioniert hat. Beim ersten Lockdown haben alle örtlichen Restaurants bei uns große Unterstützung ihrer Nachbarn erfahren.

    So konnten viele ihre Verluste in einem erträglichen Rahmen halten. Ich kann nur hoffen, dass wir da kein Einzelfall sind und viele Mitbürger ähnlich handeln und den Einzelhandel/Gaststätten vor Ort nach Kräften unterstützen. Damit will ich eigentlich nur sagen, dass wir alle viel tun können, ohne sich dabei nur auf die Hilfe des Staates zu verlassen.

  • Die werden kommen, das hat die DEHOGA für die Gaststätten schon angekündigt. Ich rechne aber, dass die Gerichte da eher zugunsten der Seite der Politik entscheiden werden.

    wenn ausreichend gut begründet, Gesetzeslage und Formalien eingehalten sind oder die Klage nicht ausreichend gut begründet = ja.

    Aber eine Wette möchte ich darauf nicht abschliessen müssen.

    Dass die DEHOGA klagen will ist ja jetzt keine Sensation. Das muss sie ja als Dachverband für ihre Mitglieder schon machen, schließlich benötigen sie ja Mitglieder und vermutlich zahlen die auch Beiträge

  • Bezüglich DEHOGA. Bei uns, ein kleines Dorf mitten in einer Großstadt, läuft es wohl wieder so ab, dass die örtlichen Restaurants ihr Essen zum Abholen oder als Lieferservice anbieten. Ich muss sagen, dass das bisher ganz gut bei uns funktioniert hat. Beim ersten Lockdown haben alle örtlichen Restaurants bei uns große Unterstützung ihrer Nachbarn erfahren.

    So konnten viele ihre Verluste in einem erträglichen Rahmen halten. Ich kann nur hoffen, dass wir da kein Einzelfall sind und viele Mitbürger ähnlich handeln und den Einzelhandel/Gaststätten vor Ort nach Kräften unterstützen. Damit will ich eigentlich nur sagen, dass wir alle viel tun können, ohne sich dabei nur auf die Hilfe des Staates zu verlassen.

    Dort wo es möglich ist machen die das auch, die sind zum Teil sehr kreativ. Aber das grosse Geld kommt da bei den wenigsten in die Kasse. Selbst wenn es gut läuft fehlt da am Abend jede Menge Umsatz und damit auch Gewinn. Die wenigsten bestellen Essen inkl Getränke, der Umsatz beim Sitzen in der geselligen Runde nach dem Essen fällt auch weg, Gäste die nur auf Getränke kommen und damit auch die, die dann kurzfristig noch etwas Appetit bekommen bei/nach dem ganzen trinken, oder auch der spontan bestellte Nachtisch oder die Suppe zum Essen und Kaffee nach dem Essen. Für die meisten dürfte ihr Essen zur Mitnahme eher ein Beschäftigungsprogramm für den Kopf mit etwas Geld in der Kasse sein als ein Einnahmeersatz für die angeordnete Schließung. Für das Personal bringt das in der Regel nichts, das ist in Kurzarbeit, wenn es von der Gehaltsstruktur her auf der glücklicheren Seite steht oder einfach nur zu Hause.

    Ob hier die 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats vom Staat für einen wirklichen Ausgleich sorgen - ja, wenn es dann wirklich 75% des Umsatzes sind. Aber wenn der Staat darauf kommt, dass ja diverse Ausgaben wegfallen wenn die Gaststätte geschlossen hat und das nicht der Grund ist für die nur 75%. und dass ja auch Umsätze (z.B. Essen to go) während des Schließungsmonats und nicht zu bezahlende Personalkosten abgezogen werden müssten von den 75%, dann kann der Wirt nur hoffen, dass er letztes Jahr im November sehr viele Weihnachtsfeiern ausrichten durfte.

    Es hört sich immer gut an, wenn die Politik sagt, wir stellen für eine Maßnahme einen Geldbetrag zum Abrufen bereit - wie gut das aber ist, stellt sich aber erst dann heraus, wenn man an diesen Betrag heran will - zum Glück wurde nicht auch noch unbürokratisch angefügt ;)

  • wenn ausreichend gut begründet, Gesetzeslage und Formalien eingehalten sind oder die Klage nicht ausreichend gut begründet = ja.

    Aber eine Wette möchte ich darauf nicht abschliessen müssen.

    Dass die DEHOGA klagen will ist ja jetzt keine Sensation. Das muss sie ja als Dachverband für ihre Mitglieder schon machen, schließlich benötigen sie ja Mitglieder und vermutlich zahlen die auch Beiträge

    Wobei da wohl nicht die DEHOGA klagen kann,

    das ist wohl rechtlich nicht möglich. Es müssen ein-

    zelne Betriebe klagen, was dann aber wohl als

    „Musterklage“ anerkannt werden kann....

    Ich denke, dass die Situation schon eine andere

    ist als im Frühjahr. Zum einen ist - zumindest erst-

    mal - ein zeitlicher Rahmen abgesteckt, den ich auch

    durchaus für realistisch halte. Dazu die Regelung

    bezüglich der 75 Prozent, damit kann man über die

    Runden kommen.

    Das ist alles nicht schön, aber ich sehe da durchaus

    eine Entwicklung. Da darf aber nicht Schluss sein,

    da haben noch viele zu knabbern, die man wieder

    weniger im Blick hat

  • Die Verlierer sind die Angestellten der Gastronomie.


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  • "Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen"

    Wolfgang Kubicki in der "Rheinischen Post".

    Also es wird sicherlich noch die ein oder andere Maßnahme gerichtlich überprüft werden...

  • Ich denke auch, dass die Maßnahmen vor Gericht Bestand haben werden.

    - Verhältnismäßigkeit: Sie sind zeitlich begrenzt, sie treffen nicht explizit einzelne Branchen (auch deshalb der Holzhammer) und sie werden großzügig kompensiert (was die DEHOGA gerne unterschlägt).

    Angesichts der höheren Infektionszahlen als vor vier Wochen würde ich eine Gerichtsentscheidung: "Habt Euch mal nicht so, ihr kriegt 75% des Umsatz aus dem Vorjahresmonat erstattet und seid auch nicht gegenüber anderen Freizeiteinrichtungen benachteiligt. Das winken wir durch." erwarten.

    Pech natürlich für die, die Steuern hinterziehen und "offiziell" viel weniger Umsätze haben. Die sind gekniffen. ;)

  • Ich glaube nicht, dass die Betriebe einfach 75% des Umsatzes von 11/19 bekommen. Da werden schon noch Bedingungen angeknüpft und Abzüge eingebaut. Wenn ein Restaurant geschlossen ist und dann 75% des Umsatzes bekommt, machen die ja Gewinn mit dem Zuschuss, da sie ja keinen Wareneinsatz haben und die Mitarbeiter ev. ja in Kurzarbeit sind. Also erstmal abwarten was da wirklich kommt.

  • Es steht schon ausdrücklich "Umsatz" im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz:

    Zitat von Bund-Länder-Konferenz

    Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/….pdf?download=1

    Punkt 11.

    Sicherlich werden Kurzarbeitergeld und andere staatliche Hilfen angerechnet. Eine Mehrfachentlastung wäre auch problematisch.

    Einmal editiert, zuletzt von Arcanum (29. Oktober 2020 um 09:55)

  • Okay, dann warten wir mal ab was konkret kommt. Ich erkenne aber den klaren Willen den entstandenen Schaden bestmöglich zu kompensieren. Und das ist für mich ein klarer Pluspunkt in der beschissenen Lage in der wir uns befinden.

  • Du sagst es, er „Kann“.
    Die ganzen 450 Euro Jobber kriegen eh nichts


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Die haben die gleichen Ansprüche wie Festangestellte. Ein großer Irrtum, immer zu denken, die wären ohne Rechte. Die haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, usw.

    Warum sollten Sie also nun für einen Monat "leer" ausgehen?!

  • Die haben die gleichen Ansprüche wie Festangestellte. Ein großer Irrtum, immer zu denken, die wären ohne Rechte. Die haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, usw.

    Warum sollten Sie also nun für einen Monat "leer" ausgehen?!

    In der Theorie stimmt das. Praktisch bekommen viele Minijober nur Geld wenn sie arbeiten.