was den Lockdown anbetrifft, fängt es schon mit unterschiedlichen Auslegungen an.
Problem ist eben, dass hier eine klare Abgrenzung der präsentierten Sortimente nicht immer möglich ist, da die Warensortimente sich überschneiden. Öffnet natürlich die Möglichkeiten zum zumindest teilweisen Umgehen bzw Auslegen der Anordnungen.
Weiteres Problem mit hohem Gefahrenpotential in Bezug auf die Lockdownverordnungen sind die offenen Auslandsgrenzen. Im Elsass - keine Ladenschliessungen - wird offensic auf deutscher Seite nach Kinden geworben. Auch in der Schweiz ist vieles möglich, was bei uns verboten ist. Zumindest in Baden Württemberg ist der Auslandsbesuch sogar legal und problemlos, das hier die 24 Stundenregelung gilt.
Vorallem gibt's in den einzelnen Bundesländern schon wieder unterschiedliche Regelungen, die aber jetzt erst nach und nach bekannt werden.
BaWü verbot gestern schon die Abholung bestellter Ware, was lt. Aiwanger in Bayern erlaubt sei, bis heute nachmittag die Meldung kam, auch in Bayern verboten. In anderen Bundesländern ist dieses System aber erlaubt.