Dumm gelaufen ......... ;)

  • wenn man mit kurzem Rock auf einem erhöhten Laufsteg rumläuft und wackelt, braucht man sich in Zeiten von Smartphones nicht wundern und ärgern, wenn von unten aus dem Publikum auch gefilmt wird

    "Menschen sind ekelhaft": Shakira verlässt empört die Bühne – Das ist passiert
    Shakira wollte in einem Club in Miami ihren neuen Song promoten. Doch ihren Auftritt brach die 47-Jährige plötzlich ab. Das ist passiert.
    www.t-online.de
  • Das heißt, man(n) darf das wenn die Frau entsprechend gekleidet ist?

    Interessante Sichtweise im Jahr 2024

    Gibt es eine andere Möglichkeit vom Zuschauerraum aus die Bühne und die Sängerin zu filmen als von unten nach oben? (wenn man nicht gerade auf den Schultern von jemand anderem sitzt)

  • Gibt es eine andere Möglichkeit vom Zuschauerraum aus die Bühne und die Sängerin zu filmen als von unten nach oben? (wenn man nicht gerade auf den Schultern von jemand anderem sitzt)

    Es gäbe die Möglichkeit diese Unart des Filmens zu lassen.

    Außerdem da dann schon gezielt unter das Kleid draufgehalten, und nicht einfach "von unten nach oben auf die Bühne", du es hier darstellst.

  • Es gäbe die Möglichkeit diese Unart des Filmens zu lassen.

    Außerdem da dann schon gezielt unter das Kleid draufgehalten, und nicht einfach "von unten nach oben auf die Bühne", du es hier darstellst.

    Natürlich kann man das filmen mit dem Handy auf solchen Veranstaltungen sein lassen, leider gehört es in Zeiten mobiler Smartphones nun mal einfach dazu, die Leute filmen und knipsen einfach alles, egal wo sie gerade sind.
    Wie ich es darstelle?
    Im verlinkten Video ist eben gerade NICHT zu sehen wer da wie und wohin filmt.

  • Ich bin zwar schon 70, aber scheinbar noch aufmerksamer als viele......:pfeif:

    "Zum 1. Januar 2021 treten Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft, die Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren wesentlich mitinitiiert hatte. Künftig ist das unbefugte Fotografieren unter den Rock, das so genannte „Upskirting“, oder in den Ausschnitt eine Straftat."

    Das ist eine unappetitliche Angewohnheit, die zu den sexuellen Belästigungen zählt und s.o. inzwischen sogar strafbar ist. Und wie all die anderen Sachen, ist nicht die Frau daran Schuld, die einen kurzen Rock trägt. Ich denke über solche Argumente sind wir inzwischen doch hinweg. Aber man sieht, wie schnell so etwas gedankenlos kommt. Auch bei Forumskollegen, die ich sonst sehr schätze.:prost:

  • für Ryanair mit seinen Gebühren

    Zitat

    ++ Handelsgericht fällt Urteil gegen Ryanair (23.9.2024) ++

    Ein Passagier der irischen Billigfluglinie Ryanair hat vor dem Handelsgericht in Palma de Mallorca einen Prozess gewonnen, bei dem es um eine Zahlung von nur 30,45 Euro ging. Das Gericht entschied, dass die Fluggesellschaft dem Mann diesen Betrag zurückerstatten muss, nachdem sie ihn zuvor für das Ausdrucken seines Tickets am Flughafen von ihm verlangt hatte. Zudem muss Ryanair die Gerichtskosten tragen, wie die "Mallorca Zeitung" berichtet.

    "Bei einem Streitwert in Höhe von 30 Euro würde man normalerweise nicht vor Gericht ziehen", zitiert die Zeitung den Mallorquiner. "Ich hatte das Glück, dass mein Anwalt gratis gearbeitet hat."

    Was genau war passiert? Der Kläger hatte von Palma nach Valencia fliegen wollen und auf den Flugpreis den Residenten-Rabatt beantragt. Da er jedoch noch nicht in der Residenten-Datenbank registriert war, konnte er den Online-Check-in nicht abschließen. In solchen Fällen gleichen Fluggesellschaften normalerweise die Passagierdaten mit der Datenbank ab, um den Prozess zu beschleunigen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Passagiere zum Schalter gehen und sich ausweisen. Üblicherweise drucken Airlinesdann die Tickets ohne zusätzliche Kosten aus.

    Als der Passagier zum Schalter kam, akzeptierte der Mitarbeiter zwar das Dokument, verlangte aber eine Gebühr von 30,45 Euro für den Ausdruck des Tickets. Der Mann weigerte sich zunächst zu zahlen, da er aber keine andere Wahl hatte, griff er doch zum Portemonnaie. Erst später pochte er auf sein Recht und erkämpfte sich seine 30,45 Euro zurück.

    Es ging um eine Mini-Summe: Passagier gewinnt bizarre Klage gegen Ryanair
    Die Baleareninsel Mallorca ist ein Klassiker unter den Reisezielen – besonders bei Deutschen. Der Mallorca-Ticker hält Sie über aktuelle News auf dem Laufenden.
    www.t-online.de
  • Kann ja das Navi sein - aber scheint ja auch nicht verboten gewesen zu sein, dort reinzufahren:

    Zitat

    An der Kreuzung Karl-/Eisenbahnstraße steht kein Schild, das darauf hinweist, dass Lastwagen dieser Größe an dieser Stelle nicht in die Altstadt fahren dürfen oder sollten.

    Insofern - wir sollst du als Ortsunkundiger dann wissen, dass du am anderen Ende nicht mehr rauskommst?

  • Insofern - wir sollst du als Ortsunkundiger dann wissen, dass du am anderen Ende nicht mehr rauskommst?

    Das mag schon stimmen.
    Aber es ist schon mutig mit so einem Gerät in solch eine Strasse einzubiegen - mal auf einem Streetviewprogramm virtuell durchfahren. An der Einfahrt steht übrigens schon ein Schild, das zumindest etwas Mißtrauen auf die Befahrbarkeit wecken könnte. (Hinweis: wie die aktuelle Baustellenlage ist kann ich nicht sagen, da hängen diese Streetviews ja meist etwas hinterher)