Der Vermieter hat aber von vornherein eine Gruppe pauschal ausgeschlossen.
Richtig. Und zwar nach klaren Kriterien, nämlich der Bonität. Geh doch mal zur Bank und versuch dir ein Haus finanzieren zu lassen, wenn du nur einen 450€ Job hast. Meinst du, die leihen dir Hunderttausende? Diskriminierung?
Wer von Stütze lebt, kann für Schulden oder Schäden vom Vermieter nicht belangt werden (und das wissen viele Protagonisten sehr genau), weil das Überlebensminimum einfach nicht pfändbar ist. Es hat für den Stütze-Empfänger kurz gesagt keinerlei Konsequenzen. Also bleibt der VM auf seinen Kosten/Schäden sitzen. Warum also sollte er das tun? Beim Angestellten gibt es Lohn-/Gehaltspfändung etc. und das möchte dann doch niemand.
Natürlich gilt das nie für alle. Also wird eine Risikobewertung vorgenommen - bei der wie in dem Fall - Leistungsbezug zum Ausschluss führt.