Rassismus, Antisemitismus und Sexismus in der heutigen Zeit

  • Ist mir bekannt. Ich hinterfrage jedoch die gängige Praxis. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut überzeugt, dass jemand der eine Straftat begeht sich auch verantworten muss, mir erschließt sich nur nicht dieses "noch eins drauf"

    Es ist eben die Sicht, dass es "besser" ist so jemand ist anderswo und nicht hier.

    Natürlich schafft eine Abschiebung keine Probleme aus der Welt. Aber zum Teil eben aus diesem Land.

    Ich bin ja nun wahrlich gegen Abschiebungen, wenn es Menschen betrifft, die einfach nur hier leben wollen.

    Aber bei gewissen Straftaten und dazu gehören auch radikale Prediger(egal welcher Konfession), können sie gerne sonst wo bleiben, aber bitte nicht hier, wenn sie alles verteufeln was uns lieb ist.

    Und dieses "noch eins drauf" ist eben das Pech, eines jeden Ausländers in einem anderen Staat.

  • Ist mir bekannt. Ich hinterfrage jedoch die gängige Praxis. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut überzeugt, dass jemand der eine Straftat begeht sich auch verantworten muss, mir erschließt sich nur nicht dieses "noch eins drauf"

    Das ist nicht noch eins drauf. Sondern einfache Konsequenz (so sie denn durchgezogen wird) für nicht unerhebliches Fehlverhalten. Die Ausweisung ist ja keine Strafe im rechtlichen Sinne, auch wenn sich das für den Protagonisten so anfühlen mag.

  • Ist mir bekannt. Ich hinterfrage jedoch die gängige Praxis. Nicht falsch verstehen, ich bin absolut überzeugt, dass jemand der eine Straftat begeht sich auch verantworten muss, mir erschließt sich nur nicht dieses "noch eins drauf"

    Wenn jemand, dem es erlaubt wurde sich hier aufzuhalten, sich so daneben benimmt, dass er dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dann muss es die Möglichkeit geben die Erlaubnis wieder zu entziehen. Gibt es die nicht, kann ich ihn auch gleich einbürgern sobald er hier angekommen ist.

  • Wenn jemand, dem es erlaubt wurde sich hier aufzuhalten, sich so daneben benimmt, dass er dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dann muss es die Möglichkeit geben die Erlaubnis wieder zu entziehen. Gibt es die nicht, kann ich ihn auch gleich einbürgern sobald er hier angekommen ist.

    Alles richtig und verständlich. Aber im Grunde müsste ich dann auch einem Deutschen die Möglichkeit nehmen sich hier aufzuhalten, oder nicht?

    Ich meine diese Fragen ernst, ich möchte wirklich nicht provozieren. Ich bin auch dankbar für die Antworten und Erklärungen, ich komme nur gedanklich nicht davon weg warum der Deutsche dann nicht auch zusätzlich Privilegien entzogen kriegt.

  • Alles richtig und verständlich. Aber im Grunde müsste ich dann auch einem Deutschen die Möglichkeit nehmen sich hier aufzuhalten, oder nicht?

    Das geht aber nur über eine Inhaftierung bzw. eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.
    Wir können deutsche Staatsbürger ja nicht einfach irgendwo hin ausweisen.

  • Alles richtig und verständlich. Aber im Grunde müsste ich dann auch einem Deutschen die Möglichkeit nehmen sich hier aufzuhalten, oder nicht?

    Ich meine diese Fragen ernst, ich möchte wirklich nicht provozieren. Ich bin auch dankbar für die Antworten und Erklärungen, ich komme nur gedanklich nicht davon weg warum der Deutsche dann nicht auch zusätzlich Privilegien entzogen kriegt.

    Ich mische mich da mal ein. Ich denke solange ein Mensch in Deutschland nur einen Aufenthalttitel hat sollte er bei schweren oder häufigen Verbrechen ausgewiesen werden. Sobald er die natürlich die Staatsbürgerschaft bekommt dann kann er natürlich nicht mehr abgeschoben werden.

    Einen Deutschen Staatsbürger abschieben würde nur dann gehen wenn es ein Land geben in das er gehen könnte. Da er aber ja deutscher Staatsbürger ist geht das nicht da er ja dann staatenlos wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von ossismut (7. Oktober 2022 um 14:07)

  • Wenn jemand, dem es erlaubt wurde sich hier aufzuhalten, sich so daneben benimmt, dass er dafür rechtskräftig verurteilt wurde, dann muss es die Möglichkeit geben die Erlaubnis wieder zu entziehen. Gibt es die nicht, kann ich ihn auch gleich einbürgern sobald er hier angekommen ist.

    das Problem ist nicht mal die Abschiebung selbst, sondern entweder will den Abzuschiebenden keiner oder er darf nicht abgeschoben werden, weil im Zielland zu radikale Maßnahmen gegen ihn drohen.

  • Alles richtig und verständlich. Aber im Grunde müsste ich dann auch einem Deutschen die Möglichkeit nehmen sich hier aufzuhalten, oder nicht?

    Ich meine diese Fragen ernst, ich möchte wirklich nicht provozieren. Ich bin auch dankbar für die Antworten und Erklärungen, ich komme nur gedanklich nicht davon weg warum der Deutsche dann nicht auch zusätzlich Privilegien entzogen kriegt.

    Man könnte ihn vielleicht in Umerziehungseinrichtungen einweisen?

    Was meinst du mit "Privilegien"?

    Staatsbürgerliche und demokratische Rechte?

  • Ich meine diese Fragen ernst, ich möchte wirklich nicht provozieren.

    Es fällt mir ehrlich schwer das zu Glauben und ich denke, dass du sehr wohl gewisse Vorgehensweisen in Deutschland kennst.

    Abschiebung ist im Grunde bloß ein Mittel zu sagen "Nicht mehr mein Problem."

    Eine Abschiebung ist an strenge Vorgaben geknüpft und in Deutschland muss schon viel passieren, dass es überhaupt zur Abschiebung kommt. Die Durchführung selbst ist dann in den meisten Fällen torpediert durch Anwälte weil die Abzuschiebenden aus diversen Gründen in dem Moment nicht abgeschoben werden können. Das ist ihr Recht.

    mir erschließt sich nur nicht dieses "noch eins drauf"

    Es ist nicht „noch eins drauf“. Warum ist eine Abschiebung in das Herkunftsland eine Strafe?

    Fakt ist, dass es egal ob im Heimatland oder Gastland die Gesetze des Landes eingehalten werden müssen.

    Ein Aufenthaltsstatus ist ein Gastrecht und wenn man, wie im Falle eines Imams, der Menschen zu Terroristen agitiert, gegen das Gastrecht in erheblichem Maße verstößt, dann verwirkt man eben dieses Recht.

    Wenn du mich zu dir nach Hause einlädst und ich deiner Freundin in den Schritt fasse, dann muss ich auch damit rechnen, dass du mir eine knallst (Strafe) und mich dann bittest du Wohnung zu verlassen.

    Ich finde schon, dass wir ein sehr duldsames Gastrecht hier haben. Im Vergleich zu Ländern wie Australien/Neuseeland/Kanada/USA.

    Da kannst du selbst als Urlauber durchlöchert werden wie ein Käse bis man dich reinlässt.

    Edit:

    Und zu deinem ersten Post an Hannes87

    Wir reden ja hier von einer marginalen Zahl von möglichen Abschiebekandidaten und eben nicht davon, das bspw. Hoyerswerda mal wieder „Ausländerfrei“ werden soll.

    Hier geht es darum, dass unser europäisches Werte- und Rechtssystem keinen Schaden nimmt durch 0,01% Ausländern welche in ihrem radikalen Handeln andere versuchen mit Hass aufzustacheln.

  • Sorry, ich hatte jetzt keine Lust alles als Einzelzitate anzuführen, habe deshalb so Stellung bezogen. Also ist die Abschiebung die zusätzliche Option von der ich Gebrauch machen kann. So weit verstehe ich das. Für mich ist ja lediglich die Frage warum die selbe Tat bei deutschen Extremisten nicht auch zu der Ablehnung führt wie, wenn sie durch einen Ausländer begangen wurde. Die Tat bleibt ja die Gleiche. Ich kann mich hier gerade schlecht erklären, wie gesagt viele Punkte sind für mich verständlich und ich versuche die Gedanken dahinter zu verstehen. Ich stecke nicht so sehr beim Thema Abschiebung fest, sondern beim Thema unterschiedliches Strafmaß, denn wie bereits erwähnt, ist die Tat ja die Gleiche. Den Deutschen versuchen wir wieder zu integrieren, weil wir nicht wissen wohin mit ihm und den Ausländer schieben wir ab. Möglicherweise ist auch meine Vorstellung von Tat hier das Problem - ob ein Nazi jetzt zum Sturz der Regierung aufruft und alle "Gemäßigten" zu töten, oder ein Imam dazu alle Ungläubigen zu töten, es ist doch beides strafwürdig. Es ist doch beides die gleiche Straftat oder? Da spielt es doch keine Rolle woher jemand kommt.

  • Sorry, ich hatte jetzt keine Lust alles als Einzelzitate anzuführen, habe deshalb so Stellung bezogen. Also ist die Abschiebung die zusätzliche Option von der ich Gebrauch machen kann. So weit verstehe ich das. Für mich ist ja lediglich die Frage warum die selbe Tat bei deutschen Extremisten nicht auch zu der Ablehnung führt wie, wenn sie durch einen Ausländer begangen wurde. Die Tat bleibt ja die Gleiche. Ich kann mich hier gerade schlecht erklären, wie gesagt viele Punkte sind für mich verständlich und ich versuche die Gedanken dahinter zu verstehen. Ich stecke nicht so sehr beim Thema Abschiebung fest, sondern beim Thema unterschiedliches Strafmaß, denn wie bereits erwähnt, ist die Tat ja die Gleiche. Den Deutschen versuchen wir wieder zu integrieren, weil wir nicht wissen wohin mit ihm und den Ausländer schieben wir ab. Möglicherweise ist auch meine Vorstellung von Tat hier das Problem - ob ein Nazi jetzt zum Sturz der Regierung aufruft und alle "Gemäßigten" zu töten, oder ein Imam dazu alle Ungläubigen zu töten, es ist doch beides strafwürdig. Es ist doch beides die gleiche Straftat oder? Da spielt es doch keine Rolle woher jemand kommt.

    Das Problem liegt doch darin daß in welches Land soll der deutsche Straftäter den abgeschoben werden! Da er ja aus seinem Heimatland abgeschoben wurde wird er in keinem anderen Land aufgenommen. Somit wäre er Staatenlos und das ist nach dem Grundgesetz (glaub ich ) verboten.

  • Sorry, ich hatte jetzt keine Lust alles als Einzelzitate anzuführen, habe deshalb so Stellung bezogen. Also ist die Abschiebung die zusätzliche Option von der ich Gebrauch machen kann. So weit verstehe ich das. Für mich ist ja lediglich die Frage warum die selbe Tat bei deutschen Extremisten nicht auch zu der Ablehnung führt wie, wenn sie durch einen Ausländer begangen wurde. Die Tat bleibt ja die Gleiche. Ich kann mich hier gerade schlecht erklären, wie gesagt viele Punkte sind für mich verständlich und ich versuche die Gedanken dahinter zu verstehen. Ich stecke nicht so sehr beim Thema Abschiebung fest, sondern beim Thema unterschiedliches Strafmaß, denn wie bereits erwähnt, ist die Tat ja die Gleiche. Den Deutschen versuchen wir wieder zu integrieren, weil wir nicht wissen wohin mit ihm und den Ausländer schieben wir ab. Möglicherweise ist auch meine Vorstellung von Tat hier das Problem - ob ein Nazi jetzt zum Sturz der Regierung aufruft und alle "Gemäßigten" zu töten, oder ein Imam dazu alle Ungläubigen zu töten, es ist doch beides strafwürdig. Es ist doch beides die gleiche Straftat oder? Da spielt es doch keine Rolle woher jemand kommt.

    Der Fehler liegt im Gedanken, es handele sich um ein unterschiedliches Strafmaß.

    Der deutsche Extremist ist nach Verbüßen seiner Straftat in seinem Heimatland. Der ausländische Extremist auch.

    Der Unterschied ist am Ende folgender:

    Derjenige, der sich per Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland befindet (nur die können ja auch abgeschoben werden), tut dies auf Grund einer Sondergenehmigung/Priveligierung gegenüber anderen, die dies nicht dürfen. Um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss er also verschiedene Bedingungen erfüllen. Dies muss übrigens ein Deutscher im Ausland im Zweifel auch.

    Wenn jemand dann derart strafbar wird, dass man als Gastgeberland nicht mehr bereit ist, diese Privilegien zu gewähren, dann wird abgeschoben. Dazu gehört aber in Deutschland viel mehr, als nur mal ein Eigentumsdelikt. Da muss Du schon eine massive Störung der Allgemeinheit sein.

    Es ist also nicht so, dass dem Abgeschobenen ein Recht eingeschränkt wird, sondern es wird nur ein über sein Recht hinausgehendes Privileg nicht mehr gewährt. Das ist ein großer Unterschied.

    Der Fall der Intensivstraftäter und Extremisten dürfte allerdings eine derart geringe Zahl Menschen betreffen, dass ich mich wundere, dass das überhaupt ein großes Thema ist. Klar durchgreifen und fertig. Man sehe sich nur mal die Fälle von Clankriminalität in Berlin an und wie wenige Personen da abgeschoben wurden.

    Viel spannender sind meiner Meinung nach die Fälle, wo aufgrund von Verwaltungsvorschriften Menschen (nach geltendem Recht) abgeschoben werden, obwohl sie völlig integriert sind und wertvolle Teile der Gesellschaft geworden sind, weil deren Grund für eine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist oder im Zweifel nie wirklich bestand.

    Es ist immer schwierig, ein Rechtssystem zu schaffen, dass zusätzlich auch den Nasenfakter à la: "Der ist ein guter, der darf bleiben." und "Bei dem ist eh schon klar, dass das nichts mehr wird, der soll schnellstens weg." erfasst.

    Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit und leider können sich eher die bösen Jungs die tollen Anwälte leisten, die unser Rechtssystem bis zur letzten Patrone ausnutzen und die guten fallen hinten runter oder brauchen Kirchenasyl.

    In Toto glaube ich aber, unser System ist da schon in Ordnung, es scheitert teilweise nur an den Menschen, die es umsetzen müssen.

  • Das Problem liegt doch darin daß in welches Land soll der deutsche Straftäter den abgeschoben werden! Da er ja aus seinem Heimatland abgeschoben wurde wird er in keinem anderen Land aufgenommen. Somit wäre er Staatenlos und das ist nach dem Grundgesetz (glaub ich ) verboten.

    Das meine ich doch. Grundsätzlich macht eine Abschiebung keinen Sinn, wenn die Straftat bereits abgegolten wurde. Genauso wenig würde es Sinn machen einem Deutschen für eine abgegoltene Straftat die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es wurde hier schon richtig gesagt - Es geht natürlich um die Wehrhaftigkeit der Demokratie und da stimme ich auch überein, aber die ist in meinen Augen dadurch gegeben, wenn Straftaten verfolgt werden und bestraft werden. Macht eine Abschiebung nicht nur dann Sinn, wenn es noch keine Strafe gab und der Staat in den zurück abgeschoben wird dann die Strafverfolgung übernimmt?

  • Vielen, vielen Dank für die Ausführungen. Jetzt hat es klick gemacht. Danke sehr.

  • Das meine ich doch. Grundsätzlich macht eine Abschiebung keinen Sinn, wenn die Straftat bereits abgegolten wurde. Genauso wenig würde es Sinn machen einem Deutschen für eine abgegoltene Straftat die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es wurde hier schon richtig gesagt - Es geht natürlich um die Wehrhaftigkeit der Demokratie und da stimme ich auch überein, aber die ist in meinen Augen dadurch gegeben, wenn Straftaten verfolgt werden und bestraft werden. Macht eine Abschiebung nicht nur dann Sinn, wenn es noch keine Strafe gab und der Staat in den zurück abgeschoben wird dann die Strafverfolgung übernimmt?

    Der Knackpunkt ist eben die Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft. Beim ersteren ist man so doof es klingt ja nur Gast. Und ich bin auch ehrlich wer Straftaten begeht und auch Verurteilt wird, dem Zweifle ich an das er hier Leben will. Natürlich nur bei Schweren Straftaten oder mehrfache Wiederholungstätern.

  • „Es hat dieselben Beleidigungen und Affenlaute wie vergangene Woche gegeben. Ein Sanitäter hat es gehört und bestätigt. Ich habe den Schiedsrichter-Assistenten darauf aufmerksam gemacht. Aber der Schiedsrichter sagt, er habe nichts gehört und es stehe Aussage gegen Aussage“, sagte BVB-Trainer Mike Tullberg

    Gehör fand er bei den Unparteiischen nicht. „Ich konnte es nicht glauben, aber ein UEFA-Offizieller hat tatsächlich angefangen, mit mir zu diskutieren, wie ein Affe klingt und was ein Affe sagt. Das war unfassbar“, sagte Tullberg. „Ich fand die Reaktion der Schiedsrichter nicht okay. Wie sollen wir beweisen, dass es die Beleidigungen gegeben hat?“

    https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/erneuter-r…959-2000649978/

    Überall groß Respect stehen haben und wenn es so weit ist, wird diskutiert was Affenlaute sind und ob diese überhaupt rassistisch seien. UEFA <X

    Auch die UEFA hat sich alles andere als mit Ruhm bekleckert. Sie hätte im Vorfeld des Rückspiels öffentlich Partei für potenzielle Opfer ergreifen und ihnen so den Rücken stärken können. Mindestens aber hätte der Verband sein Personal, das er am Spieltag einsetzte, für eine Wiederholung rassistischer Vorfälle sensibilisieren müssen. Auch eine Aufstockung wäre sinnvoll gewesen, um zu signalisieren: Wir nehmen das Ganze ernst. Die Schilderungen der Dortmunder Offiziellen lassen das jedoch nicht vermuten. Doch damit nicht genug. Nach Angaben der Initiative ballspiel.vereint! verbot die UEFA das Zeigen eines Solidaritätsbanners sowohl am Spielort in Brackel als auch später im Westfalenstadion. Als Begründung habe sie angeführt, dass es keine Beweise, sondern nur Anschuldigungen gebe und die Fans mit dem Finger auf Sevilla zeigen würden. Das Spruchband war wohlgemerkt sehr allgemein gehalten.

    https://www.schwatzgelb.de/artikel/2022/u…m-bvb?ref=forum

    Zwiegespalten bin ich ob sie hätten in der Kabine bleiben sollen. Da die Spieler, wie schon im Hinspiel, eine sportliche Antwort geben wollten. Einerseits hätte der BVB seine Warnung ernst machen, und beim nächsten Vorfall nicht mehr weiterspielen sollen.

    Auf der anderen Seite aber ist auch der Wunsch der Spieler selbst zu berücksichtigen.

  • Zwiegespalten bin ich ob sie hätten in der Kabine bleiben sollen. Da die Spieler, wie schon im Hinspiel, eine sportliche Antwort geben wollten. Einerseits hätte der BVB seine Warnung ernst machen, und beim nächsten Vorfall nicht mehr weiterspielen sollen.

    Auf der anderen Seite aber ist auch der Wunsch der Spieler selbst zu berücksichtigen.

    Dann reiße ich aber die Klappe nicht soweit auf wie Ricken letzte Woche. Sorry, das geht gar nicht das die selbe Scheiße genauso passiert und man es "einfach" wieder geschehen lässt ohne runterzugehen.

    Gestern auch beim kicker gelesen, von wegen Angst vor Bestrafung wenn man gegangen wäre. Klar, als ob die Strafe in der Champions League der A-Jugend den BVB sowas von ins Mark treffen würde.

    Sorry, Chance komplett vertan.