Ja, muss man, da er die Geldstrafe i. H. v. 750 € nicht bezahlt hat. Der Rechtsstaat sieht in dem Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe vor.
Und dass die Frau ebenfalls Dreck am Stecken hatte, ignorierst du komplett. Aber klar, die Polizisten hätten ja einfach lieb "bitte, bitte" sagen können, auch, wenn sie nicht wissen, ob sie 10 Sekunden später ein Messer im Rücken haben.
Jeder sagt natürlich nicht „bitte, bitte“. Die bei der einstweiligen Hinrichtung des16-jährigen Teenagers sagten es jedenfalls auch nicht.