Spielbetrieb „mit Corona“

  • Die Vereine könnten sich auf ihr Hausrecht beziehen und dann erstmal nur Geimpfte und Genese rein lassen. Diese wäre rechtlich gesehen legal. Denke das dass die Klubs zur Not machen werden.

    Auf welcher Grundlage soll denn da eigentlich das Hausrecht greifen?

    Hunde müssen draussen bleiben? Da gehe ich ja gern mit, aber jemand draussen zu lassen, der gesund ist, aber sich warum auch immer nicht impfen lassen möchte finde ich persönlich arg diskriminierend.

    Ich persönlich hab gestern ein interessantes Interview von Kubicki (ja auf Bild.TV via YouTube 🙄) gesehen. Bin gespannt wann in der Politik mal angefangen wird über bestimmte Dinge nachzudenken bevor man große Rede über ungekochte Eier schwingt.

  • Auf welcher Grundlage soll denn da eigentlich das Hausrecht greifen?


    Hunde müssen draussen bleiben? Da gehe ich ja gern mit, aber jemand draussen zu lassen, der gesund ist, aber sich warum auch immer nicht impfen lassen möchte finde ich persönlich arg diskriminierend.

    Vielleicht so in der Art, wie dass auch stark angetrunkene Personen nicht in die Stadien dürfen, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.

    Zumindest wäre so wohl die Grundlage, sollte es vor Gericht gehen, weil sich jemand diskriminiert fühlt.

    Oder es reichen aber einfach wirtschaftliche Faktoren. Sollte von Seiten der Gesundheitsämter die Freigabe der Kapazitäten, mit dem Einlass von GGG oder GG zusammenhängen.

    Aber da, nach meiner laienhaften Rechtsauffassung, dann alle die nicht geimpft sind draußen bleiben müssten, also auch Kinder und Menschen die aus medizinischen Gründe keine Impfung erhalten können, so wäre es schon besser wenn es bei GGG bleibt.

    Wer sich ncht impfen lassen kann oder nicht will, muss eben einen negativen Test vorweisen. Halte ich für zumutbar. Ich hoffe nur, dass mit GGG auch die angedachte Zuschauerzahl, in Weißwasser ins Stadion darf. Und was das betrifft, sieht es derzei wohl eher schlecht aus, zumindest über den Winter. Aber mal sehen, vielleicht merken sie ja doch noch, dass eine so niedrige Inzidenzschwelle, nicht mehr nötig ist.

  • Vorverkauf für den swb-Energie-Cup beginnt am 11. August ab 9 Uhr - Fischtown Pinguins (fischtown-pinguins.de)

    Kein Einlass für Personen aus Landkreisen mit einer Inzidenz über 50. Von einer Ausnahme für Geimpfte/Genesene kann ich nichts erkennen. Regeln sind auf Stand vom 09.08.2021, mal sehen ob sich da nach der gestrigen MPK was ändert.

    Das zu kontrollieren wird lustig.

  • https://www.bild.de/news/inland/ne…e1d5f66681e4d00

    BaWü: Inzidenz ab Montag unwichtig

    Ab kommenden Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die bereits am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

    Die Regierung sieht etwa vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen – sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen.

  • Vorverkauf für den swb-Energie-Cup beginnt am 11. August ab 9 Uhr - Fischtown Pinguins (fischtown-pinguins.de)

    Kein Einlass für Personen aus Landkreisen mit einer Inzidenz über 50. Von einer Ausnahme für Geimpfte/Genesene kann ich nichts erkennen. Regeln sind auf Stand vom 09.08.2021, mal sehen ob sich da nach der gestrigen MPK was ändert.

    Zitat:

    "Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, müssen aber ein entsprechendes Schülerticket vorlegen. Schoßkinder werden nicht zugelassen."

    :facepalm:

    Alles in allem diskriminierend und willkürlich

  • Zitat:

    "Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, müssen aber ein entsprechendes Schülerticket vorlegen. Schoßkinder werden nicht zugelassen.

    Wie sollen Kinder bis 5 ein Schülerticket vorlegen?

  • Wie sollen Kinder bis 5 ein Schülerticket vorlegen?

    Indem die Eltern eins für sie kaufen? Die Kategorie heißt eben so.

    Hier: https://www.ticketmaster.de/event/swb-ener…ns&brand=de_nwt

    Und hier: https://fischtown-pinguins.de/eintrittskarten

    Das heißt also einfach nur, dass auch Kinder bis 5 ein Ticket benötigen, im Gegensatz zu Vor-Corona-Zeiten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Arcanum (11. August 2021 um 13:21)

  • Auf welcher Grundlage soll denn da eigentlich das Hausrecht greifen?


    Hunde müssen draussen bleiben? Da gehe ich ja gern mit, aber jemand draussen zu lassen, der gesund ist, aber sich warum auch immer nicht impfen lassen möchte finde ich persönlich arg diskriminierend.

    Wenn jemand an deiner Haus-/Wohnungstür klingelt, lässt du auch jeden rein?

    Das ist die gleiche rechtliche Grundlage.

    Nebenbei kommt auch noch das Vertragsrecht ins Spiel, man kann selber entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschließt.

  • Indem die Eltern eins für sie kaufen? Die Kategorie heißt eben so.

    Hier: https://www.ticketmaster.de/event/swb-ener…ns&brand=de_nwt

    Und hier: https://fischtown-pinguins.de/eintrittskarten

    Das heißt also einfach nur, dass auch Kinder bis 5 ein Ticket benötigen, im Gegensatz zu Vor-Corona-Zeiten.

    Da es in dem Absatz um die Tests geht ist das etwas missverständlich. Das die ein Ticket brauchen um reinzukommen hatte ich als logisch angenommen ;)

    Mein Gedanke war, das die Tests in den Schulen so nachgewiesen/bescheinigt werden. Schüler sind ja von der Testpflicht gemäß Beschluss ausgenommen, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Der reine Schülerausweis kann ja nicht reichen, gibt ja immer noch Schüler die "aus Gründen" nicht in der Schule sind und somit nicht getestet werden.

    Diesen Bezug hab ich aufgrund des Absatzes zum Thema GGG hergestellt.

  • So wie ich Aerosolforscher verstehe, kann man das "Experiment" nur auf andere im Freien stattfindende Sportarten übertragen. Beim Hallensport schaut das schon wieder anders aus, da die ausgeatmete Luft sich anders verteilt, bzw. nicht nach oben abziehen kann. Folgerichtig ist dann die Virenlast deutlich größer, zusätzlich bleibt der mglw. kontaminierte Sauerstoff länger in der Arena, weshalb sich das Ansteckungsrisiko rechnerisch erhöht.

    Mir fehlen hier weitere Versuche und Studien, die schon längst gemacht werden konnten. Direkt mitbekommen habe ich im letzten Jahr, dass in einer Handball-Spielstätte das Verteilungsverhalten wissenschaftlich nachgeprüft und begutachtet wurde. Auf Feinheiten, dass im Eishockey durch die kalte Spielfläche und die warme Luft sich eine Art Zug entwickeln kann und somit sich die Verteilung der Aerosole anders gestaltet gehe ich mal nicht ein :evil: :sleeping: .

    Direkte Lösungsansätze fehlen hier komplett. Müssen/Sollen Luftfilter in die Hallen eingebaut werden (--->wer soll das bezahlen?? Wer hat so viel Geld ?? :pfeif: )? Genügt "lüften" in den Pausen? -----Sind Stehplätze erlaubt? (wer darf mit wem zusammen stehen?, wer soll das kontrollieren, wird man rausgeschmissen, wenn man beispielsweise eine sich am Boden befindende Markierung übertritt?) ---- müssen Masken über das ganze Spiel von den Zuschauern getragen werden ? (welche sind das dann, denn bei FFP2 soll man nach ca.45 Min doch 15 Min Pause machen..., wie schaut das dann mit dem Getränkeverkauf aus, darf der stattfinden???...)

    Nun ja, es ist ja nicht so, dass man zumindest bei uns so etwas nicht durchgeführt hat... mit positiven Ergebnissen.

    https://www.nord24.de/sport/luft-tes…fans-62611.html

  • Nun ja, es ist ja nicht so, dass man zumindest bei uns so etwas nicht durchgeführt hat... mit positiven Ergebnissen.

    https://www.nord24.de/sport/luft-tes…fans-62611.html

    Als ob solche Erkenntnisse durchdringen.

    Guck dir das hier an, das ist aus dem März diesen Jahres: Messung der Aerosolkonzentration

    Davon schon mal was gehört? Nein? Wieso auch, so ein einfaches System zur Schnellerkennung, ob jemand möglicherweise infektiös ist, braucht ja aktuell kein Mensch...

  • Nach der Wahl werden dich die neuen 3 GGG vielleicht überraschen, Grün, Gelb und die Genossen :P

    Nach der Wahl rechne ich ganz klar mit (bösen) Überraschnungen ;)

    Ich habe auch gestern mit bösen Überraschungen gerechnet, deswegen war ich gestern sogar positiv überrascht.

    Zeigt aber auch, wie negativ meine Erwartungen waren.

  • Nach der Wahl rechne ich ganz klar mit (bösen) Überraschnungen ;)

    Ich habe auch gestern mit bösen Überraschungen gerechnet, deswegen war ich gestern sogar positiv überrascht.

    Zeigt aber auch, wie negativ meine Erwartungen waren.

    Mit was hast du gestern denn gerechnet?

  • Was ein Schwurbler, dieser Kretschmann von der Verbieten-Partei ;)

    Auf den ersten Blick ist die Regelung für Baden-Württemberg geradezu ein Befreiungsschlag. Die konkreten Auswirkungen für die „großen“ Sportveranstaltungen sind mir aber noch unklar. Greift dann dort immer noch die 50% Begrenzung? Müssen Masken getragen werden?

  • Als ob solche Erkenntnisse durchdringen.

    Guck dir das hier an, das ist aus dem März diesen Jahres: Messung der Aerosolkonzentration

    Davon schon mal was gehört? Nein? Wieso auch, so ein einfaches System zur Schnellerkennung, ob jemand möglicherweise infektiös ist, braucht ja aktuell kein Mensch...

    Nicht so verbissen. Ich finde beide Aktionen nachahmenswert, zeugen sie doch von Eigeninitiative, um die Zuschauer jeweils wieder zuzulassen. Ist immer besser, als nix zu tun.

  • Zu den Sportveranstaltungen sagt die neue Regelung (noch) nichts aus.

    Ich würde annehmen, dass es da bei der gestern ja erst beschlossenen Regelung der MPK bleibt (wäre auch etwas seltsam, wenn BW davon einen Tag später radikal abweichen würde), sprich: bis 5000 Personen kann das Stadion unabhängig von der Kapazität voll gemacht werden, bei mehr gilt die 50 % Regelung.