Spielbetrieb „mit Corona“

  • postmortem

    Auch Andersdenkende dürfen Ihre Ausführungen gerne auf dem Boden der Verfassung zum Besten geben.

    Das tut er, er äußert hier seine Meinung.

    Wenn @Daizerbua das Rumgeeiere in der Politik „ohne einheitlichen Kurs“ bei diesem Thema gerade mit Merkel und Spahn argumentiert, dann ist das Bullshit.

    Könnte sein, aber es ist seine Sicht der Sachlage.

    Wir haben hinsichtlich der Corona-Krise Schutzverordnungen, die jedes Bundesland für sich entscheiden kann. Das ist dem Grundgesetz geschuldet, vgl. Präambel, Art. 20, 30 und in 70-74 findest Du, was der Bund so alles darf. In Art. 79 Abs. 3 findest Du noch eine „Ewigkeitsklausel“. Da gibt es nichts zu deuteln, anders- oder quer zu denken.

    So?

    Das darf also nicht hinterfragt werden...

    und bleibt "für ewig"? :hammer:

    Es sind so einige Bestrebungen deutlich die am Grundgesetz schrauben wollen.

    Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder „er“ und sein :facepalm:Bruder im Geiste Talisker stellen ihre Dummheit zur schau oder aber, wie schon vielfach hier festgestellt, ihre blau/braune Gesinnung.

    w.z.b.w.

    Damit bestätigst du meinen Beitrag.;)

  • postmortem

    1.) Ja, das tut er, aber nicht auf dem Boden der Verfassung.

    2.) Keine „Ewigkeitsklausel“ ohne Ausnahme. Diese Ausnahme bedingt aber, sich eine neue Verfassung zu geben. Zu den „Schraubern“ habe ich volles Vertrauen in unsere Judikative.

    3.) Da magst Du recht haben, ändert aber nichts an der Tatsache. Wobei ich bei dem Bruder im Geiste auch viel Dummheit erkenne.

  • postmortem

    1.) Ja, das tut er, aber nicht auf dem Boden der Verfassung.

    Wenn du der Meinung bist dann rege ich an das du mal beim Verfassungsschutz eine Anfrage stellst den Forennutzer @Daizerbua beobachten zu lassen.;)

    2.) Keine „Ewigkeitsklausel“ ohne Ausnahme. Diese Ausnahme bedingt aber, sich eine neue Verfassung zu geben. Zu den „Schraubern“ habe ich volles Vertrauen in unsere Judikative.

    "Auf hoher See und vor Gericht" sollte dir etwas sagen.

    3.) Da magst Du recht haben, ändert aber nichts an der Tatsache. Wobei ich bei dem Bruder im Geiste auch viel Dummheit erkenne.

    Hier erkenne ich in erster Linie eine Beleidigung deinerseits und Sturheit den ursprünglichen Beitrag zu rechtfertigen.

    Ist da etwa auch eine gewisse Portion Selbstüberschätzung mit von der Partie?:/

  • postmortem

    Auch Andersdenkende dürfen Ihre Ausführungen gerne auf dem Boden der Verfassung zum Besten geben.

    Wenn @Daizerbua das Rumgeeiere in der Politik „ohne einheitlichen Kurs“ bei diesem Thema gerade mit Merkel und Spahn argumentiert, dann ist das Bullshit.

    Wir haben hinsichtlich der Corona-Krise Schutzverordnungen, die jedes Bundesland für sich entscheiden kann. Das ist dem Grundgesetz geschuldet, vgl. Präambel, Art. 20, 30 und in 70-74 findest Du, was der Bund so alles darf. In Art. 79 Abs. 3 findest Du noch eine „Ewigkeitsklausel“. Da gibt es nichts zu deuteln, anders- oder quer zu denken.

    Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten. Entweder „er“ und sein :facepalm:Bruder im Geiste Talisker stellen ihre Dummheit zur schau oder aber, wie schon vielfach hier festgestellt, ihre blau/braune Gesinnung.

    Wenn du mir noch einmal ein braune Gesinnung unterstellst mein Freund dann werde ich meine Rechtsmittel prüfen.

    Weder habe ich jemals was ausserhalb der Rechtstaatlichen geäussert noch habe ich Rechte Parolen gebrüllt oder geschrieben.

    Klar sind die Bundesländer Weisungsbefugt aber das Gesundheutsministerium und die Bundeskanzlerin sind meiner Meinung nach zuständig für eine einheitliche Linie.

    Du bist wieder ein Beispiel für die neue Linke in Deutschland.

    Mit der nur die eigene Meinungsfreiheit gültigkeit hat.

    Ein ganz klares :facepalm:

  • Du bist wieder ein Beispiel für die neue Linke in Deutschland.

    Mit der nur die eigene Meinungsfreiheit gültigkeit hat.

    Na prima......

    So nun seid ihr beide auf einer Stufe angelangt und könnt von Angesicht zu Angesicht weitermachen. :hammer:

    Ich bin dafür das diese weitere Auseinandersetzung per PN stattfindet.

  • Klar sind die Bundesländer Weisungsbefugt aber das Gesundheutsministerium und die Bundeskanzlerin sind meiner Meinung nach zuständig für eine einheitliche Linie.

    Deine Meinung ist aber leider nicht „verfassungs-

    konform“ - und das meint Jürgen1962

    Die können „Linie“ vorgeben wie sie wollen, im ak-

    tuellen Geschehen entscheiden die Länder - und

    wenn die unterschiedliche Wege gehen, ist das

    sicher diskutabel, aber im Rahmen der Verfassung

  • https://www.kassel.de/pressemitteilu…spielserien.php

    Ein paar Details aus Kassel zu den Konzepten für Sport mit Zuschauern.

    Ich habe mir mal die Corona-Verordnung von Hessen (Stand 15.8.2020) angeschaut; zum Sportbetrieb unter anderem mit der Regelung, dass dieser nur erlaubt sei, wenn (§2.2.e) "der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt". Das ist schon mal eine Herausforderung ...

    Kann mir eigentlich jemand erklären, wie man sich praktisch die Regelung vorstellen soll, dass eine Person zum einen 1,5 Meter Abstand zu einer anderen Person halten, aber gleichzeitig jeder Person "3 Quadratmeter zu Verfügung stehen" soll (§1.2b.a) ???

    (Weil ich rechnerisch nicht erkennen kann, wie eine Person auf einem 3 qm-Platz den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann)

  • Du benötigst keine Rechtsmittel, denn bisher ist kein Urteil ergangen, das gehemmt werden muss. Rechtsmittel sind i.ü. allgemein gültig, deshalb sind „eigene“ Rechtsmittel ebenso wie eigene Fakten vollkommen irrelevant. Um es klarzustellen, ich habe Dir keine braune Gesinnung unterstellt sondern ich habe eine blau/braune Gesinnung festgestellt. Und zum Rest Deines ersten Absatzes nur ein :facepalm:

    Die Bundeskanzlerin und das Gesundheitsministerium haben doch zuletzt eine einheitliche Linie gegenüber den Ländern vertreten: Jedes Land kann eigenverantwortlich machen was es will. Auf dieser einheitlichen Linie konnten sich sogar die Länderkollegen und Kolleginnen einigen.

    Das ist die Realität und Frau Merkel und Herr Spahn, stellvertretend für bisherige und zukünftige Kanzler/Minister, können sich auf den Kopf stellen ohne etwas ändern zu können.

    Ich gehöre in keiner Weise und auch nicht beispielhaft der neuen Linken an. Ich gehöre zur Gruppe der links-grün versifften Champagner-Kommunisten. Ergo klassischer Gutmensch.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen1962 (15. August 2020 um 13:18)

  • Kann mir eigentlich jemand erklären, wie man sich praktisch die Regelung vorstellen soll, dass eine Person zum einen 1,5 Meter Abstand zu einer anderen Person halten, aber gleichzeitig jeder Person "3 Quadratmeter zu Verfügung stehen" soll (§1.2b.a) ???

    (Weil ich rechnerisch nicht erkennen kann, wie eine Person auf einem 3 qm-Platz den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann)

    Ich habe gerade nicht die Möglichkeit es nachzurechnen, aber die 1,5 Meter befinden sich nicht alleine in "deinen" 3 Quadratmetern, sondern auch in den 3 Quadratmetern der anderen um dich herum.

    Anders gesagt, du stehst 75 cm von der "Grenze" entfernt, der andere steht auf der anderen Seite 75 cm von der Grenze entfernt, dann ergibt dies im Ganzen 150 cm.

    Nachtrag:

    So, ging jetzt doch, ein Quadrat mit 3 Quadratmetern Fläche hat eine Seitenlänge von 1,73 Metern.

    Wenn jeder in der Mitte von dem Quadrat sitzt, dann ist er mindestens 86 cm von der Grenze seines Quadrates entfernt (sehr vereinfacht, ich weiß, eine Person hat keinen Durchmesser von 1 cm), zu den Ecken sogar mehr (Diagonale 249 cm, wenn ich den Pythagoras richtig im Kopf gerechnet habe).

    Und es kommen ja auch die 86 cm vom Nachbarquadrat dazu.

    Und wenn man diese Fläche noch ein bisschen verschiebet und nicht zwingend Quadrate benutzt, dann nutzt man die längeren Abständen in den Diagonalen mit und dürfte so auch bei einem Durchmesser/Breite von 60 cm pro Person auf die 1,5 Meter Abstand kommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maus (15. August 2020 um 13:32)

  • Besten Dank!

    Insoferm vermute ich mal, dass die Regelung zur Verfügbarkeit von 3 qm pro Person (die ja durch die 1,5-Meter-Abstandregel ebenso erschlossen werden könnte) deswegen in die Corona-Verordnung reingepackt wurde, um sowohl Gesundheitsamt als auch Veranstaltern eine Handreichung zu geben, um eine Orientierung zu erhalten, wieviele Personen maximal in eine Veranstaltungsstätte reingelassen werden können (bei einer 900 qm Halle also maximal 300 Leute bzw. eher etwas weniger)

  • Besten Dank!

    Insoferm vermute ich mal, dass die Regelung zur Verfügbarkeit von 3 qm pro Person (die ja durch die 1,5-Meter-Abstandregel ebenso erschlossen werden könnte) deswegen in die Corona-Verordnung reingepackt wurde, um sowohl Gesundheitsamt als auch Veranstaltern eine Handreichung zu geben, um eine Orientierung zu erhalten, wieviele Personen maximal in eine Veranstaltungsstätte reingelassen werden können (bei einer 900 qm Halle also maximal 300 Leute bzw. eher etwas weniger)

    Mit Quadratmetern kann man einfach besser rechnnen, solange man dann auch die Platzverteilung/Bestuhlung flexibel genug darauf einrichten kann.

    Mit den 3 Quadratmetern pro Person kommt man wohl nicht ganz exakt auf die 1,5 Metern Abstand zwischen den Leuten, aber da kommen auch noch die Masken ins Spiel.

  • Das "Problem" sind eigentlich doch immer Querdenker bzw. Andersdenkende.

    Wenn es die nicht gäbe hätten wir In der Menschheitsgeschichte keine Entwicklung und keinen Fortschritt gehabt.

    Das Problem ist die überwiegend unsachliche Auseinandersetzung mit diesen Mitmenschen indem man sie in eine Schublade steckt.

    das Problem sind nicht Quer- und Andersdenker, die sind vielleicht unbequem und ecken an. manche wurden sogar verbrannt und anderen "schönen" Maßnahmen unterzogen - Menschen sind da sehr kreativ. Ob zu Recht oder nicht wurde dann erst Jahrzehnte und Jahrhunderte später beurteilt.

    Manch andere - ich weiß mann soll so etwas nicht machen - hätte man besser sogar frühzeitig "menschlich" behandeln sollen - aber das nur am Rande. Wobei diese aber auch keine echten Querdenker waren, die hatten nur verquere Gedanken.

    Und hier sitzt dann das wirkliche Problem. Es sind nicht die Querdenker an sich, sondern die die behaupten, vielleicht denken sie das sogar wirklich, dass sie querdenken. Nicht jeder abstruse und wirre Gedankengang ist auch querdenken, selbst wenn man davon überzeugt ist dies damit zu tun. Dazu kommt dann noch der Grund warum man sich als Querdenker sieht/bezeichnet. Ist die Motivation wirklich damit einen objektiven Mißstand aufzuzeigen und eine Änderung in eine positive Richtung zu bewirken, in dem dazu auch mit objektiven und nachweisbaren Falschbehauptungen operiert wird.

    Wobei letzteres ja sogar dann wirklich querdenken sein könnte. Das würde dann aber auch bedeuten, dass wenn mit falschen Behauptungen quer gedacht wird, die anderen die nicht so querdenken dann in die richtige Richtung denken. hmmmm Jetzt habe ich mich selbst verwirrt ;)

  • Ich habe mir mal die Corona-Verordnung von Hessen (Stand 15.8.2020) angeschaut; zum Sportbetrieb unter anderem mit der Regelung, dass dieser nur erlaubt sei, wenn (§2.2.e) "der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt". Das ist schon mal eine Herausforderung ...

    Kann mir eigentlich jemand erklären, wie man sich praktisch die Regelung vorstellen soll, dass eine Person zum einen 1,5 Meter Abstand zu einer anderen Person halten, aber gleichzeitig jeder Person "3 Quadratmeter zu Verfügung stehen" soll (§1.2b.a) ???

    (Weil ich rechnerisch nicht erkennen kann, wie eine Person auf einem 3 qm-Platz den Abstand von 1,5 Metern einhalten kann)

    wenn Du einen Kreis um Dich ziehst mit Radius,1,5 m brauchst Du eine Fläche von 2,25 qm.

    Da hast Du bei 3 qm also schon mal einen Radius von etwa 1,74 m. Da ist also ein nicht übermässiger Körperumfang schon mit einberechnet