Alles anzeigenHabt ihr über 1000 Zuschauer? Erst ab dann gilt das Alkoholverbot.
Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen gilt außerdem:
a)Eintrittskarten dürfen nur personalisiert verkauft werden.
b)Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke ist untersagt.
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/
§4 Abs 1 Satz 2 Nr. 6
Oha, ist mir bisher durchgerutscht. Danke!