Spielbetrieb „mit Corona“

  • Nicht so verbissen. Ich finde beide Aktionen nachahmenswert, zeugen sie doch von Eigeninitiative, um die Zuschauer jeweils wieder zuzulassen. Ist immer besser, als nix zu tun.

    Ich bin nicht verbissen. Es bringt halt nur nichts, wenn solche positiven Dinge ignoriert werden. Meinst du, in Bremerhaven dürfen jetzt mehr rein weil man nachgewiesen hat, das die Entlüftung gut ist?

    Guck dir das von Scheuch entwickelte Gerät an. Das wäre eine einfache Lösung für alle Veranstaltungen etc., wenn man das entsprechend entwickelt hätte. Du pustest wo rein und fertig. Sekundenaktuell. Nix mit "der Test ist aber alt" oder was weiß ich.

    So lange die Entscheider sowas nicht interessiert, kannst du noch so viel Eigeninitiative haben. Es bringt nichts.

  • Wenn jemand an deiner Haus-/Wohnungstür klingelt, lässt du auch jeden rein?


    Das ist die gleiche rechtliche Grundlage.


    Nebenbei kommt auch noch das Vertragsrecht ins Spiel, man kann selber entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschließt

    Böswillig könnte man behaupten von nichts ne Ahnung und zu allem ne Meinung 🙄

    Es ist eben nicht die gleiche rechtliche Grundlage.

    Im Einzelhandel bzw. Geschäften mit Publikumsverkehr gilt das Gleichheitsrecht.

    Und wie kann man ernsthaft begründen einen nachweislich gesunden Menschen auszuschließen? Ich hoffe wirklich, dass da ordentliche Gerichte darüber entscheiden.

    Meiner Meinung wäre das ein Verstoß gegen das Gleichheitsrecht, aber ich bin ja auch kein Richter beim Verfassungsgericht

    Ich finde, dass die Art wie du argumentierst unterstreicht wie extrem du dich in diesem Thema in eine Richtung verrannt hast.

    Du musst ja nicht auf irgendwelche „Schwurblerseiten“ gehen, aber beschäftige dich doch mal mit ernsthaften Argumenten von Kritikern oder noch besser schau auf die Politik in anderen europäischen Ländern,

    Fakt ist, dass die derzeitige Regierung mit ihrer Politik einen riesigen Keil in die Gesellschaft getrieben hat und mit der geplanten Gängelung von „Impfverweigerern“ wird es nicht besser.

  • Das Hausrecht und die Vertragsfreiheit gilt aber auch.

    Dann warten wir mal ab, wenn es die ersten Urteile dazu gibt, wer von nichts eine Ahnung hat, ohne Böswilligkeit ;)

    Die bisheringen Hinweise, dass es privatrechtlich wegen Hausrecht und Vertragsfreiheit nicht zu beanstanden ist, wenn z.B. Geschäfte oder Restaurants nur noch mit Geimpfte Gesschäfte machen, die ignorierst du einfach so.

    Fakt ist, dass die derzeitige Regierung mit ihrer Politik einen riesigen Keil in die Gesellschaft getrieben hat und mit der geplanten Gängelung von „Impfverweigerern“ wird es nicht besser.

    Ist das wirklich ein Fakt, oder einfach nur deine Meinung? :/

  • Das Hausrecht und die Vertragsfreiheit gilt aber auch.

    Dann warten wir mal ab, wenn es die ersten Urteile dazu gibt, wer von nichts eine Ahnung hat, ohne Böswilligkeit ;)

    Ist das wirklich ein Fakt, oder einfach nur deine Meinung? :/

    Fakt oder Meinung. Besser als deine Schreiberei hier.

  • Und wie kann man ernsthaft begründen einen nachweislich gesunden Menschen auszuschließen? Ich hoffe wirklich, dass da ordentliche Gerichte darüber entscheiden.

    Meiner Meinung wäre das ein Verstoß gegen das Gleichheitsrecht, aber ich bin ja auch kein Richter beim Verfassungsgericht

    Da gibt es bereits Aussagen aus dem Justizminis-

    terium, die das haben prüfen lassen. Als Veranstal-

    ter/Gastgeber hat man das Hausrecht. Man entschei-

    det frei, wenn man rein lässt, die Kriterien legt man

    selbst fest.

    Natürlich muss man mit „emotionalem“ Gegenwind

    rechnen, rechtlich ist man aber save

  • Es geht nicht um Veranstaltungen, sondern um Geschäfträume mit Publikumsverkehr.

    Und was das Justizministerium sagt ist noch lange nicht rechtlich Wasserdicht.

    Das Hausrecht und die Vertragsfreiheit gilt aber auch.

    Du schreibst hier was von wegen Leute in die Wohnung lassen. So ein Blödsinn.

    Natürlich hat jeder das Grundrecht auf Paragraph 13

    Sobald du aber öffentlich Leute rein lässt gilt das Gleichheitsrecht und das gilt es beim Hausrecht zu beachten.

    Wenn es nach mir ging würde ich auf Arbeit auch auf einige Gesichter oder gar Junkies mit bekannter Hepatitis Krankheit verzichten. Trotzdem schützt mich da kein Hausrecht und ich muss Sie trotz Gestank, Aussehen, Frisur, oder Krankheit bedienen.

    Und bitte poche nicht auf den Wortlaut Fakt oder Meinung. Der Keil ist bei vielen Menschen nunmal da.

  • Sobald du aber öffentlich Leute rein lässt gilt das Gleichheitsrecht und das gilt es beim Hausrecht zu beachten.

    Nun, lass es eine Grauzone sein, aber wenn dich der Türsteher nicht in die Disse lässt, dann wirst du dich da kaum reinklagen können.

    Da müsstest du schon beweisen, dass du vielleicht einzig aus rassistischen Gründen abgewiesen worden bist, aber selbst da seh ich wenig Chancen.

    Der Keil ist bei vielen Menschen nunmal da.

    Der aber war auch vorher zum Teil schon nicht selten vorhanden. Ist sicher größer geworden, wird auch nur schwer zu kitten sein, aber im Grunde nur eine Weiterführung, der Spaltung der letzten Jahre.
    Man muss sich aber auch spalten lassen und dazu gehören dann eben immer zwei Seiten.

    Und wenn ich mir so die letzten 20 Jahre Internet und soziale Medien durch den Kopf gehen lasse, dann spalten sich mind. alle beide Seiten von einander ab.

    Ist ja auch nicht leicht, "mit denen von der anderen Seite" an einem Tisch zu hocken, wenn immer wieder Themen eröffnet werden, die zu den eigenen komplett entgegen stehen.

    Vielleicht wäre uns hier mal so ein wenig Amerikanismus gut. Über Politik wird am besten nicht geredet, die eigenen Interessen werden nur dann betont, wenn die Person gegenüber auch daran interessiert ist. Wenn jemand etwas sagt, was einem selbst nicht passt, dann lächelt man und nickt, oder wechselt schnell das Thema, nur um nicht anzuecken oder sein Gegenüber zu beleidigen. :schulterzuck:

    Einmal editiert, zuletzt von Bone02943 (11. August 2021 um 20:14)

  • Was genau meinst du bitte mit Gleichheitsrecht? Meinst du damit Paragraph 3 GG, "Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich" und "Niemand darf...diskriminiert werden"? Dann liegst du hier in meinen Augen falsch. Denn das GG bezieht sich nur auf das Verhältnis Staat-Bürger und nicht auf Bürger-Bürger.

  • Nein, ich beziehe mich aufs AGG

    Zitat

    Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift.

    Bone02943

    Ein Türsteher ist wiederum eine andere gesetzliche Sonderregelung.

    Die kann aber im speziellen bspw. Lebensmitteleinzelhandel nicht angewendet werden, weil es da wiederum um Grundversorgung geht.

    Wie gesagt, ich würde mir nur wünschen, dass die Beschlüsse der Bundesregierung wasserdicht und nicht diskriminierend sind.

    Viele der ersten Demonstranten damals in Stuttgart hatten Recht, als Sie aufs Grundgesetz verwiesen haben. Darüber dürfte es eigentlich keinerlei Diskussion geben.

  • Die kann aber im speziellen bspw. Lebensmitteleinzelhandel nicht angewendet werden, weil es da wiederum um Grundversorgung geht.

    Klar, aber wir reden hier ja vorallem von Freizeitveranstaltungen wie dem Stadionbesuch. Und da ist der Ordner ja eigentlich fast schon wie der Türsteher vor der Diskothek.

    Wenn ich mir was wünschen dürfte, dann dass zumindest G G und G in die Stadien dürfen, ohne Abstände, ohne Masken, so wie vor Corona. Und dazu Inzidenzwerte, die auch einberechnen, dass viele mitlerweile geimpft sind, vorallem aber die, die eine erhöhte Warscheinlichkeit haben zu erkranken.

    Wer will kann sich gerne weiter mit Masken schützen und ansonsten alles wie vorher auch.

    Tja, keine Ahnung, wann wir aus diesem Alptraum aufwachen können. Aber rechtlich scheint es dafür ja keine oder kaum Bedenken zu geben. Bisher wurden die Beschlüsse dann doch nahezu bestätigt. Somit scheint unser GG das ganze auch zu rechtfertigen.

  • Klar, aber wir reden hier ja vorallem von Freizeitveranstaltungen wie dem Stadionbesuch. Und da ist der Ordner ja eigentlich fast schon wie der Türsteher vor der Diskothek.

    Wenn ich mir was wünschen dürfte, dann dass zumindest G G und G in die Stadien dürfen, ohne Abstände, ohne Masken, so wie vor Corona. Und dazu Inzidenzwerte, die auch einberechnen, dass viele mitlerweile geimpft sind, vorallem aber die, die eine erhöhte Warscheinlichkeit haben zu erkranken.

    Wer will kann sich gerne weiter mit Masken schützen und ansonsten alles wie vorher auch.

    Tja, keine Ahnung, wann wir aus diesem Alptraum aufwachen können. Aber rechtlich scheint es dafür ja keine oder kaum Bedenken zu geben. Bisher wurden die Beschlüsse dann doch nahezu bestätigt. Somit scheint unser GG das ganze auch zu rechtfertigen.

    Deine Wünsche geh ich natürlich mit, aus diesem Alptraum zu erwachen.

    Wenn es realistisch notwendig ist, Maske und Impfe, das aber auch.

    Für mich gilt im Hausrecht auch das hier und jetzt, ich bestimme wer rein kommt, klagen kann jeder, abwarten.

    Ich hatte mal in in einer Großstadt, die Jürgen1962 recht gut kennt ;) Läden der Grundversorgung mit Öffnung bis 24 Uhr. Und ganz klar hatte meine Security an der Tür das Recht, Einlass zu verweigern.

    Das ging glatt ohne Corona, heute würd ich auf 3G bestehen, und fertig.

    Wer keine Impfe hat, mit Test . Natürlich mit geregelten und klaren Ausnahmen, im Zweifel kein Einlass, und fertig.

    Da die Impfe kein Problem ist, müssen alle die sie nicht haben, die Beweispflicht führen.

    Ob das ein Geschäftsproblem wär, glaub ich langfristig nicht.

    Da wir ja von Spielbetrieb hier reden, kann ich nur hoffen, das soviel wie möglich Hockey-Fans als Geimpfte voran gehen.

    Dann kann es auch mit dem Hallen-Besuch klappen.

    Da sich in meiner Familie nicht alle impfen lassen können und auf Quarantäne niemand Bock hat und die auch für Schule suboptimal wär fahr ich meine eigene Ambition trotz Dauerkarte vorerst runter und schränke mich ein, dann wird es vorerst wieder Sprade.

    Allen Geimpften erstmal ein Dank und euch viel Spaß in den Hallen, ich komm dann später auch wieder nach :thumbsup:

  • Aus dem Beschlusspapier der MPK:

    "Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden."

    Ich habe so das Gefühl, dass nicht jeder so recht versteht, was damit gemeint ist; ich zumindest habe auch so Zweifel an meiner Interpretation:

    Wenn ich das richtig verstehe, dann können also Stadien, die eine Kapazität von unter (bzw. bis) 5000 Zuschauerplätzen haben (was z. B. für eine größere Zahl der Eishockey-Stadien in Deutschland gilt, zumindest DEL 2/Oberliga; teils auch DEL), im Grunde voll besetzt werden und erst über dieser Schwelle von 5.000 Zuschauern greift die 50%-Regelung?

    In Schwenningen könnten also etwa bei einer Kapazität von 5.200 Zuschauern im Prinzip 5.000 Plätze besetzt werden (mit GGG oder GG)? Bietigheim könnte sein Stadion auch komplett füllen (ca. 4500 Zuschauer)?

  • Bisher wurden die Beschlüsse dann doch nahezu bestätigt. Somit scheint unser GG das ganze auch zu rechtfertigen.

    Das Verfassungsgericht bewertet die Zulässigkeit. Sonst nix.

    Das GG rechtfertigt das nicht.

    Das GG hat nur einen Fehler, es kann in Teilen auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt gelten.

    In einer Notsituation die das rechtfertigt. Diese wurde mit der Feststellung einer "pandemischen Lage nationaler Tragweite" definiert.

    Das Infektionsschutzgesetz würde geändert.

    Voila, so geht das.

  • Ich weiß nicht ob ich das jetzt noch so unbedingt als Fehler betrachten würde.

    Gibt es keine Rechtfertigung einer solchen Notsituation, also der pandemischen Lage nationaler Tragweite, dann enden auch die Maßnahmen dazu.

    An sich war es sogar eine Weitsicht, dass ganze so zu regeln.

    Das Infektionsschutzgesetz wird so oder so noch weiter überarbeitet weden müssen. Diese Pandemie hat gezeigt, dass wir nicht wirklich gut vorbereitet sind. Und diesmal war es zum Glück nichts noch tödlicheres.

  • Wenn ich das richtig verstehe, dann können also Stadien, die eine Kapazität von unter (bzw. bis) 5000 Zuschauerplätzen haben (was z. B. für eine größere Zahl der Eishockey-Stadien in Deutschland gilt, zumindest DEL 2/Oberliga; teils auch DEL), im Grunde voll besetzt werden und erst über dieser Schwelle von 5.000 Zuschauern greift die 50%-Regelung?

    In Schwenningen könnten also etwa bei einer Kapazität von 5.200 Zuschauern im Prinzip 5.000 Plätze besetzt werden (mit GGG oder GG)? Bietigheim könnte sein Stadion auch komplett füllen (ca. 4500 Zuschauer)?

    Aber halt immer unter Berücksichtigung des Mindesabstands und dann bekommst in ein 5000er Stadion halt auch nur deutlich weniger rein.

  • Aber halt immer unter Berücksichtigung des Mindesabstands und dann bekommst in ein 5000er Stadion halt auch nur deutlich weniger rein.

    Mit einer Maskenpflicht könnte man diesen Mindestabstand auch beseitigen; aber tatsächlich dürften die meisten auch so - zur Sicherheit aller - auf ca. 50 % der Höchstkapazität ihrer Spielstätte zurückgehen, was aber ja schon mal eine gute Entwicklung wäre.

    Unsicherheit besteht allenthalben aber natülich immer noch, vgl. Beispiel Heilbronner Sportvereine:

    https://www.stimme.de/sport/regional…t140986,4520171

  • Nach der Wahl rechne ich ganz klar mit (bösen) Überraschnungen ;)

    Ich habe auch gestern mit bösen Überraschungen gerechnet, deswegen war ich gestern sogar positiv überrascht.

    Zeigt aber auch, wie negativ meine Erwartungen waren.

    ich habe mit gar nichts gerechnet und wurde nicht überrascht

    Jetzt einfach mal abwarten, was die Länder aus der gestrigen Bespechung machen

    BW hat da ja schon mal einen Böller gezündet

  • Jetzt einfach mal abwarten, was die Länder aus der gestrigen Bespechung machen

    BW hat da ja schon mal einen Böller gezündet

    Wäre echt schön wenn die anderen Länder sich daran orientieren.

    Nur der PCR-Test dürfte für volle Stadien abschreckend sein.