Wenn das eine Frage war, dann wie geschrieben nein.
60 Jahre - Staatsanwaltschaft mit voller Strafbreite.
10 Jahre - Jugendamt mit Massnahmen zur Erziehungshilfe ... bis hin zur Unterbringung in Pflegefamilie oder u.U. Unterbringung in Kinder-/Jugendpsychatrie
Die Straftat ist die gleiche. Die "Bestrafung" ist unterschiedlich.