Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer vertraten aber anscheinend schon die Ansicht, dass Bundesligaspiele in diese Kategorie fielen, so dass man bei der Planung bzw. der Baugenehmigung diesen Puffer beim Lärmschutz mit einkalkuliert hat. Eine Ausnahme muss hier auch nicht gefordert werden, da lt. Lärmgutachten auch die Grenzen von "nicht seltenen" Ereignissen eingehalten werden. War halt nicht Bestandteil der Baugenehmigung und somit hat man es jetzt mit einem formalen Problem zu tun.
Zwischen dem was ich gut finde und dem der Gerichte mag es Unterschiede geben.