Bietigheim Steelers 2020/ 2021

  • Dann gehe ich mal davon aus, dass der potentielle Absteiger ebenfalls zumindest vor`s Schiedsgericht geht, da dieses ja festgestellt hatte, dass BiBi die Lizenzbedingungen eigntlich nicht fristgerecht erfüllt hat, dann aber einen Vergleich vorgeschlagen hat.

    Das würde interessant werden....

    Wenn ich Geschäftsführer des künftigen DEL-Letzten wäre, würde ich das auf jeden Fall machen

    Der DEL Club hätte aber keinen Nachteil, ob nun Bietigheim aufsteigt oder xyz ändert ja nichts daran, dass man sportlich abgestiegen ist...

  • Warum hat man dann überhaupt erst einen Lizenzentzug durchgezogen?

    Weil es rechtlich wohl keine andere Möglichkeit mehr gab. Zumindest wurde es so gesagt.

    In meinem Rechtsempfinden finde ich es schwqierig der Entzug war korrekt ... keiner hat so richtig viel falsch gemacht oder wie auch immer man das diplomatisieren will ... und am Ende bekommt der Club nun doch eine Lizenz.

    Die Lizenz wurde korrekt nicht erteilt, dass wurde auch vom Schiedsgericht so festgestellt. Das diese Lizenz jetzt nun doch erteilt werden kann, liegt eben gänzlich am Vergleich, dem beide Parteien zugestimmt haben. Die Steelers dazu mit einer Strafe, weil sie selbst Schuld an der Lage sind.

    Ansonsten wissen wir doch alle, dass im Eishockey einfach fast alles möglich ist, außer erfolgreich Geld zu erwirtschaften. 8o

    Das würde interessant werden....


    Wenn ich Geschäftsführer des künftigen DEL-Letzten wäre, würde ich das auf jeden Fall machen

    Mit welcher Begründung denn? Es wird rechtlich sicher geklärt, dass die Steelers vollumfänglich an der Saison teilnehmen dürfen. Sonst würde ja jeder ankommen können, nach einer Niederlage zum Schiedsgeriht rennen und die Punkte am grünen Tisch einklagen.

    Wäre bei gleichen Voraussetzungen z.B.mit den Standorten in Bayreuth ,Weißwasser,Nauheim etc.genauso gehandhabt worden?

    Ich bin mir nicht sicher!

    Ich gehe davon aus das bei exakt der selben Aktenlage auch exakt so entschieden worden wäre.

  • Man kann auch die Frage anders herum stellen.

    Warum hat man dann überhaupt erst einen Lizenzentzug durchgezogen?

    Eine Lizenz entziehen und dann hinterher sagen der Entzug war korrekt, aber jetzt bekommt BiBi die Lizenz trotzdem, verstehen bestimmt nicht so wenige als undurchsichtig.

    In meinem Rechtsempfinden finde ich es schwqierig der Entzug war korrekt ... keiner hat so richtig viel falsch gemacht oder wie auch immer man das diplomatisieren will ... und am Ende bekommt der Club nun doch eine Lizenz.

    Hat bischen was von ... Nach der hochtinstanzlichen Verurteilung zur langen Haftstrafe, wird die Tat und auch die Schuld zwar im zweiten Verfahren nicht anders festgestellt als vorher, aber man darf mit Geldstrafe nun trotzdem nach Hause gehen.

    Man hat keine Lizenz entzogen sondern diese zum gegebenen Zeitpunkt nicht erteilt. Und wie das manchmal so ist bei rechtlichen Instanzen kann es unter bestimmten Voraussetzungen eben einen Vergleich geben oder ein anderes "Urteil". Ist nix ungewöhnliches und auch nicht undurchsichtig da meist sogar begründet.

    Einmal editiert, zuletzt von 13-G (23. Juli 2020 um 19:39)

  • Guten Tag

    An der Sachlage und jetzt auch an der Entscheidung gibt es grundsätzlich nix zu mäkeln ...

    was bleibt ist ein fader Nachgeschmack ... und es es ist ja auch lobend zu erwähnen, dass die Steelers da hingebracht haben

    Nur können wir uns das mit den nachfristen dann sparen ... denn das Schiedsgericht gab der DEL2 ja recht und jetzt wird’s halt abstrus ... das ist der Punkt , der nicht passt ... mir stellt sich die Frage , warum der Aufsichtsrat da umgefallen ist

    Alles andere ist jetzt ok ... Lizenz bekommen und weiter gehts

    Ich finde das keineswegs abstrus. Nachgeschmack, nun, das ist eher persönliches Empfinden. Dazu liegt mir BiBi zu fern.

    Fristen, Nachfristen, Lizenzvergabe und danach dann eben noch der Rechtsweg der dann jeden Fall individuell prüfen kann und eben unter gewissen Voraussetzungen auch Vergleiche anstreben kann. Wären diese Voraussetzungen von BiBi (zuvor fehlende Bürgschaften, Aufsicht über unabhängigen Wirtschaftsprüfer, mittlerer sechsstelliger Betrag) nicht geleistet worden, hätte auch der Aufsichtsrat nix anderes verkündet als am 01.07.

  • Der DEL Club hätte aber keinen Nachteil, ob nun Bietigheim aufsteigt oder xyz ändert ja nichts daran, dass man sportlich abgestiegen ist...

    Das mit sportlich ist schon richtig. Da aber nur der Meister aufsteigen kann und BiBi dann halt ein Meister wäre den es (gem. Lizenzbedingungen und - fristen) gar nicht geben dürfte, würde ich so einem Antrag auch nicht von vorneherein 0% Chance einräumen. Konnte man ja jetzt sehen...

    Es könnte ja aber auch einen Vergleich geben: Zwar zum Stichtag letzter Spieltag zu wenig Punkte, aber in den letzten 3 Spielen war der Wille zu erkennen es zu schaffen...

  • Enztalbomber

    Aber die Lizenz, sofern erteilt, ist ja dann auch rechtlich bindend. Selbst wenn die Steelers Meister werden(was ich nicht glaube), dann haben sie rechtlich die Lizenz auch inne gehabt. Ich sehe da nichts dran zu rütteln. Die DEL2 wird die Lizenzen auch rechtlich wasserdicht vergeben.

  • Man hat keine Lizenz entzogen sondern diese zum gegebenen Zeitpunkt nicht erteilt. Und wie das manchmal so ist bei rechtlichen Instanzen kann es unter bestimmten Voraussetzungen eben einen Vergleich geben oder ein anderes "Urteil". Ist nix ungewöhnliches und auch nicht undurchsichtig da meist sogar begründet.

    Wird da nicht erstmal zuerst das alte Urteil aufgehoben? Und müssen dazu nicht neue (entlastende oder anders mildernde) Fakten vorgelegt werden?

    Am Datum der Lizenzverweigerung war das damalige Urteil - wurde auch vom Schiedsgericht nochmal explizit festgestellt - völlig korrekt. So liest es sich jedenfalls.

    Wenn ich bindende Termine habe, muss doch vom Schiedsgericht festgestellt werden, dass das Urteil damals falsch war. Das ist doch nicht der Fall?

    Wurde auch heir seitenweise erläutert, dass ein Schiedsgericht nichts anderes bewerten kann/darf/sollte als - war die Faktenlage am bindenen Termin berechtigt die Lizenz zu verweigern ja oder nein. Alles andere wirkt doch wie umfallen. Genauso wie @Eishockey_Liebhaber das auch formuliert hat.

    Also was ist dann der Hintergrund - Gutsherrenart - Lieber Pest (Nachgeben) als Cholera (Verlust eines wichtigen Standortes) oder was? Bin gespannt?

    Ansonsten bleibt der "Geschmack" undurchsichtig schon erhalten!

  • Bin jetzt sehr populistisch und gebe zu ,dass ich nicht alle Meinungen zu diesem Thema gelesen habe ,bin aber Schlussendlich entsetzt das Bibi auch wenn sie relativ hohe Auflagen bekommen haben erstmal in der DEL2 bleiben dürfen....

    Wäre bei gleichen Voraussetzungen z.B.mit den Standorten in Bayreuth ,Weißwasser,Nauheim etc.genauso gehandhabt worden?

    Ich bin mir nicht sicher!

    Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass die meisten anderen Standorte eine Auflage in mittlerer 6-stelliger Höhe erfüllen könnten. Bin mal gespannt, ob Bietigheim es hinbekommt. Nach dem bisherigen Tempo (für 200 000 brauchte man bekanntlich 2,5 + 7 Tage) müsste das Geld in 3-4 Wochen bereitstehen, dann kann man weitersehen.

    In dieser Höhe "Kapital zur Verfügung zu stellen", sieht schon stark nach Ausfallbürgschaft aus; eine wirkliche Strafe im finanziellen oder sportlichen Sinne sehe ich bisher nicht. Und die von vielen Steelers-Fans als Mitschuldiger ausgemachte Corona-Krise wird am Ende noch zum Glücksfall, weil man durch die geschuldeten Umstände in der DEL 2 momentan auf keinen Club verzichten möchte. Nicht einmal auf diese Steelers.

  • Am Datum der Lizenzverweigerung war das damalige Urteil - wurde auch vom Schiedsgericht nochmal explizit festgestellt - völlig korrekt. So liest es sich jedenfalls.

    Es gab ja keine Urteile. Die Lizenzvergabe ist keine Gerichtsverhandlung und auch ein Vergleich ist kein gerichtliches Urteil.

    Wenn ich bindende Termine habe, muss doch vom Schiedsgericht festgestellt werden, dass das Urteil damals falsch war. Das ist doch nicht der Fall?

    Es wurde festgestellt, das die Lizenz nicht zu erteilen korrekt war. Die Steelers haben ihre "Hausaufgaben" nicht gemacht und konnten daher die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht bestehen.

    Nun aber ist man vor das Schiedsgericht gegangen, mit "mildernden Umständen". Da man seine Hausaufgaben noch erledigte und die geforderten Dinge recht zeitnah umsetzen konnte.

    Daher war wohl überhaupt ein Vergleich möglich.

    Ich hätte auch nicht mit einem Vergleich gerechnet, sondern gedacht man wird sich damit befassen, was zum Zeitpunkt Lizenzvergabe war. Nun kam es eben doch zu einem Vergleich.

    Ein Vergleich bedeutet ja, dass beide Parteien aufeinander zukommen. Die Steelers werden nun wirtschaftlicher arbeiten müssen, die DEL2 hat keine Vereinsprobleme, in einer Zeit, die so oder so für die Vereine keine leichte ist.

  • Was mich gerade umtreibt ist, ob mit dieser Verletzung der Lizenzsierungsverordnung nicht der Vertrag zwischen DEL und DEL2 nichtig geworden ist !?

    Die DEL hatte sich schon kleinlich, als Bietigheim nur das falsche Formular für eine Bürgschaft verwendet hat.

    Wenn die Lizenzsierungsverordnung Bestandteil des Aufstiegsvertrages ist und nun dagegen verstoßen wurde, da die DEL2 eine Lizenz erteilt, welche sogar laut Schiedsgericht nicht erteilt hätte werden dürfen, würden Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt, was zur Nichtigkeit führen könnte.

    Dann hätte Bietigheim möglicherweise zum 2. Mal einen Auf-/Abstieg versaut.

    Das sind nur meine Gedanken, nachdem ich wieder mal einen Artikel über Verträge und deren Inhalte gelesen habe.

    Also nicht gleich auf mich einprügeln.

  • Freut mich für die Fans und das meine ich aufrichtig.

    Trotzdem kann ich nur den Kopf über die Entscheidung schütteln, da ist jetzt also der angekündigte Präzedenzfall und mit diesem wird sich die Liga in den kommenden Jahren noch öfters befassen müssen, da bin ich sicher.

  • Da wir uns bei einer Lizenzierung nicht vor Gericht befinden, wird da auch kein Urteil gesprochen. Dieser Vergleich hinkt also komplett. Des weiteren ist es dem Schiedsgericht möglich Empfehlungen auszusprechen oder Vergleiche anzustreben. Die DEL 2 folgt diesem. Diese Möglichkeit hat man. Soweit alles komplett korrekt. Das kann man jetzt natürlich gut finden oder nicht. Die entscheidende Frage ist aber, was wem mehr nutzt. Und da ist die Teilnahme von BiBi der eindeutig bessere Weg. Auch das muß man nicht mögen, ist aber so. ;)

  • da ist jetzt also der angekündigte Präzedenzfall und mit diesem wird sich die Liga in den kommenden Jahren noch öfters befassen müssen, da bin ich sicher.

    Ich hoffe nur das sich da manche Vereine dann nicht zu sicher sind, was den Ausgang solcher Geschichten angeht. :pfeif:

  • Freut mich für die Fans und das meine ich aufrichtig.

    Trotzdem kann ich nur den Kopf über die Entscheidung schütteln, da ist jetzt also der angekündigte Präzedenzfall und mit diesem wird sich die Liga in den kommenden Jahren noch öfters befassen müssen, da bin ich sicher.

    Jeder Fall vor dem Schiedsgericht wird individuell betrachtet. Hier gibt es keinen Präzedenzfall.

  • Ich hoffe nur das sich da manche Vereine dann nicht zu sicher sind, was den Ausgang solcher Geschichten angeht. :pfeif:

    Ich hoffe, dass sich garkeiner auf den Versuch einlässt und seine Formalitäten ordentlich erledigt wie es sich gehört.

    Aber du kannst darauf warten, dass diese Geschichte rausgekramt wird, wenn der nächste aus welchen Gründen auch immer, keine Lizenz erhält.

  • Wenn die Lizenzsierungsverordnung Bestandteil des Aufstiegsvertrages ist und nun dagegen verstoßen wurde, da die DEL2 eine Lizenz erteilt, welche sogar laut Schiedsgericht nicht erteilt hätte werden dürfen, würden Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt, was zur Nichtigkeit führen könnte.

    Nun ja, rein formal ist ja alles nach den Bestimmungen gelaufen: Nichterteilung der Lizenz, Anrufung des Schiedsgerichts, Feststellung der Tatsachen und Gütevorschlag des Schiedsgerichts, Einigung der Parteien. Zumindest außerhalb der Sportgerichtsbarkeit passiert das alltäglich. Es ist eine Empfehlung des Gerichts, dem man die Entscheidung in diesem Falle auferlegt hat. Warum sollte es verwerflich sein, sich auf dessen Empfehlung zu einigen?