Ja, am Dienstag erfolgte -erwartungsgemäß- im Aufsichtsrat die Zustimmung.
Erwartungsgemäß aber nicht im vorgegebenen zeitfenster
Ja, am Dienstag erfolgte -erwartungsgemäß- im Aufsichtsrat die Zustimmung.
Erwartungsgemäß aber nicht im vorgegebenen zeitfenster
Jetzt wirft also der Bürgermeister gutes Geld dem schlechten Geld hinterher.
Tut er nicht. Ohne Lizenz braucht es auch kein zusätzliches Geld. Lässt sich aber dem Wähler gut verkaufen: „Ich hab alles für die Steelers getan, aber böse Mächte wollten uns unbedingt kaputt machen!“
Tut er nicht. Ohne Lizenz braucht es auch kein zusätzliches Geld. Lässt sich aber dem Wähler gut verkaufen: „Ich hab alles für die Steelers getan, aber böse Mächte wollten uns unbedingt kaputt machen!“
Sicher? Ohne Lizenz kommt die Insolvenz und da wird die Bürgschaft gezogen werden um die Verbindlichkeiten abzudecken. Oder habe ich da einen Denkfehler?
also werden Verluste sozialisiert.
Landshut hatte es damals verstanden, Schoch und einige andere werden es glaube ich nie verstehen.
Stichtag ist der 30.06. und das Schiedsgericht prüft einzig und alleine, ob die gefällte Entscheidung, auf Grundlage der zum 30.06. vorliegenden Unterlagen korrekt war oder nicht. Das ist kein Termin zur Nachlizenzierung. Neue oder nachgereichte Unterlagen interessieren da null.
Landshut hatte das verstanden, darauf verzichtet und alles für die Oberliga getan. Bis das jetzt in Bietigheim durch ist, wird der Zug sehr wahrscheinlich auch abgefahren sein.
Es will mir einfach nicht in den Kopf, wie man den Karren so gegen die Wand fahren kann und dann statt den Abschleppdienst zu rufen, mit der kaputten Karre immer weiter gegen die Wand fahren kann.
also werden Verluste sozialisiert.
Nein, werden sie nicht, da es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt. Vielleicht gehst du nochmal die Liste der Sponsoren und Gönner "deines" Club durch (welcher war das nochmal?).
Jetzt mal eine Frage ?
Wenn das Schiedsgericht Nein sagt, kann man dann noch vor ordenliches Gericht ziehen.
Jetzt mal eine Frage ?
Wenn das Schiedsgericht Nein sagt, kann man dann noch vor ordenliches Gericht ziehen.
Nein
Nein, wer vor ein Schiedgericht zieht, erklärt sich damit einverstanden, das Urteil anzuerkennen.
Gesellschafter ist nun mal die Stadt, insofern hat SportFan schon recht.
Aber ob Stadtwerke, Versorger, etc. pp., die größtenteils rechtlich privatisiert wurden, sich aber nach wie vor in den Händen der Kommunen befinden, ist doch vollkommen egal. Ich finde es gut, wenn auf diesem Weg sich die Kommunen für ihre Werbeträger engagieren.
Mit dem Gepoltere des BGM war es ja klar, daß das Geld aus dem städtischen Bereich kommt.
Der komplette Aufsichtsrat des Bietigheimer Wohnbau besteht aus Stadträten, dazu einem Mitarbeitervertreter. Der Wohnbau ist als Tochterunternehmen der Stadt privatwirtschaftlich, also tendenziell frei von Einladungfristen etc. bzw. in kurzfristigen Angelegenheiten sicherlich flexibler.
Warum treffen die sich, wenn die Kacke doch so am dampfen ist, nicht früher?
Nein, werden sie nicht, da es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt. Vielleicht gehst du nochmal die Liste der Sponsoren und Gönner "deines" Club durch (welcher war das
die BW ist ein Unternehmen, dass der Stadt Bietigheim gehört. Für die Gewinne und Verluste der BW steht die Stadt Bietigheim gerade.
Wenn im Mai schon klar war, dass 200k fehlen, warum schafft es ein lokales Unternehmen dann nicht 6 Wochen die Sitzung hinzubekommen?
@Daizerbua und astra
Natürlich ist auch der Weg vor einem ordentlichen offen.
1.) Schiedsgericht prüft, ob die Lizenzverweigerung der Lizenzordnung entspricht.
2.) Ein ordentliches Gericht könnte, sofern verlangt, die Rechtmäßigkeit der Lizenzordnung prüfen. Für das Ergebnis einer Lizenzprüfung wäre ein ordentliches Gericht allerdings nicht zuständig.
die BW ist ein Unternehmen, dass der Stadt Bietigheim gehört. Für die Gewinne und Verluste der BW steht die Stadt Bietigheim gerade.
Wenn im Mai schon klar war, dass 200k fehlen, warum schafft es ein lokales Unternehmen dann nicht 6 Wochen die Sitzung hinzubekommen?
Irgendwie hat das alles Geschmäckle , um es mal im schwäbischen Dialekt wiederzugeben.
Wenn im Mai schon klar war, dass 200k fehlen, warum schafft es ein lokales Unternehmen dann nicht 6 Wochen die Sitzung hinzubekommen?
Gut, das ist die eine Frage. Auf der anderen Seite muss sich ein Unternehmen ja nicht nach einem Verein richten. Sie werden ihre Gründe gehabt haben.
Was mich interessieren würde: Wäre es rechtlich gesehen wasserdicht, wenn man, um diese 6 Wochen zu überbrücken, einen anderen Bürgen eingesetzt hätte?
Konkret: Man fragt einen Sponsor XY, ob der nur für diese 6 Wochen seine Unterschrift gibt, bis die "BW" die Zusage erteilt. Wäre das rechtlich ok?
die BW ist ein Unternehmen, dass der Stadt Bietigheim gehört. Für die Gewinne und Verluste der BW steht die Stadt Bietigheim gerade.
Wenn im Mai schon klar war, dass 200k fehlen, warum schafft es ein lokales Unternehmen dann nicht 6 Wochen die Sitzung hinzubekommen?
Laut meiner Kenntnis wurde das Darlehen, nicht Bürgschaft, mit Rangrücktritt erst 5 Tage vor Ende der Nachfrist gefordert.
Hätten normale Bürgschaften wie bis her gereicht, hätten die anderen Bürgschaftsgeber bestimmt die etwas höhere Summe übernommen.
das ist ein Märchen aus der Schwarzwaldstr.
die BW ist ein Unternehmen, dass der Stadt Bietigheim gehört. Für die Gewinne und Verluste der BW steht die Stadt Bietigheim gerade.
Wenn im Mai schon klar war, dass 200k fehlen, warum schafft es ein lokales Unternehmen dann nicht 6 Wochen die Sitzung hinzubekommen?
Guten Tag
Auch Stadträte brauchen mal eine Sommerpause ?? aber jetzt wird mir auch klar , warum der OB so rumgepoltert hat ... Sowas nennt man drohkulisse aufbauen
Horst aus Bietigheim nur eine Frage zum Verständnis ... wann war das Datum dieser Nachfrist
das ist ein Märchen aus der Schwarzwaldstr.
sagt wer?
@Daizerbua und astra
Natürlich ist auch der Weg vor einem ordentlichen offen.
1.) Schiedsgericht prüft, ob die Lizenzverweigerung der Lizenzordnung entspricht.
2.) Ein ordentliches Gericht könnte, sofern verlangt, die Rechtmäßigkeit der Lizenzordnung prüfen. Für das Ergebnis einer Lizenzprüfung wäre ein ordentliches Gericht allerdings nicht zuständig.
Das sagt das Bundesjustizministerium dazu.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der Schiedsspruch, bindet die Parteien dann wie ein Urteil des staatlichen Gerichts. Der Weg zum staatlichen Gericht ist den Parteien in diesen Fällen grundsätzlich verschlossen.