Das ist doch Unsinn. Es gibt bei jeder Behörde die Möglichkeit eines Antrags auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die Möglichkeit dafür ist gegeben beim "Versäumnis einer Frist bei nur geringem Verschulden". Alleine schon aus dieser Begründung ergibt sich jede Menge Ermessensspielraum.
Diese pochen auf Fristen ist einfach nur Schadenfreude, oder immer noch Verbitterung, weil es einem damals eben nicht gelungen ist, einen eigenen Fehler wiedergutzumachen
Nope. Die Frist muss unverschuldet versäumt worden sein.
Can't see that here.