So einfach kannst du es dir aber nicht machen.
Sollte der Vertrag wirklich eine beiderseitige Ausstiegsmöglichkeit gegeben haben, so ist letztlich nichts verwerfliches passiert.Snetsinger hat sie gewählt und gut ist. Der Vertrag war dann das Wert, was der Inhalt hergab.
Oder was siehst du Verwerfliches, dass der Vertrag "nicht mal die Tinte wert war"?
Alles legitim,da hat die entäuschung mit geschrieben.