Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • @...kritisierte Gouverneur Sisolak Trump scharf. Der Präsident handele "rücksichtslos und egoistisch" und bringe "zahllose Menschenleben" in Nevada in Gefahr

    Der Mann hat se wirklich nicht alle. Auch wenn sich Trump selber drei mal täglich testen lässt, irgendwann muss er selber eigentlich erkranken. Vermutlich trinkt er nach solchen Events erstmal einen Liter Desinfektionsmittel zur täglichen Ration Chloroquintabletten.

  • Söder ist jedenfalls stinksauer und will sie ordentlich blechen lassen. Auch Inhaftierung sei möglich.

    Eins ist wohl allen klar. Wenn hier keine hohe Strafe folgt, dann kann eigentlich jeder alles machen. Potenzielle fahrlässige Körperverletzung oder Tötung ist dann nur ein Kavaliersdelikt.

    Da kann er lange (zurecht) sauer sein, passieren wird ihr aber nix. Hier ein Ausschnitt aus der

    Süddeutschen:

    "Die Privilegien der USA reichen von der Steuer- und Zollfreiheit über die Mitfinanzierung der militärischen Infrastruktur, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche Zivilangestellte bis zu Vergünstigungen für amerikanische Firmen, die bestimmte Dienstleistungen, unter anderem im Geheimdienstbereich, für die US-Truppen in Deutschland erbringen. Dazu kommen Sonderrechte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und Strafverfolgung.

    In Deutschland gilt nicht nur deutsches Recht, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont hat, sondern auch amerikanisches Recht."

  • War ja klar in allen Sendern zu sehen. ;)

    Frage stellt sich halt nur, ob Sie auch die Geldstrafe zahlt. Da Sie eine andere Nationalität hat........

    auch Ausländer können in Deutschland zu Strafen verurteilt werden - Rechtsweg steht ihnen dann auch offen. Gegebenfalls kann hier zusätzlich eine Sicherheitsleistung gefordert werden, falls sie hier keinen Wohnsitz hat.

    Je nach Abkommen kann die Strafe auch im Heimatland noch eingefordert werden, sonst spätestens wenn sie wiedr hier in Deutschland angetroffen wird. Für einen internationalen Haftbefehl wird das Vergehen nicht reichen.

    Deutsche müssen Strafen ja auch im Ausland zahlen oder erhalten plötzlich entsprechende Post.

  • Söder ist jedenfalls stinksauer und will sie ordentlich blechen lassen. Auch Inhaftierung sei möglich.

    Eins ist wohl allen klar. Wenn hier keine hohe Strafe folgt, dann kann eigentlich jeder alles machen. Potenzielle fahrlässige Körperverletzung oder Tötung ist dann nur ein Kavaliersdelikt.

    es kommt darauf an, was man ihr gerichtsfest zur Last legen kann - und wenn Söder und Co. noch so sehr donnern, die Blitze lösen die Gerichte aus.

  • Da kann er lange (zurecht) sauer sein, passieren wird ihr aber nix. Hier ein Ausschnitt aus der

    Süddeutschen:

    "Die Privilegien der USA reichen von der Steuer- und Zollfreiheit über die Mitfinanzierung der militärischen Infrastruktur, die Übernahme von Sozialleistungen für deutsche Zivilangestellte bis zu Vergünstigungen für amerikanische Firmen, die bestimmte Dienstleistungen, unter anderem im Geheimdienstbereich, für die US-Truppen in Deutschland erbringen. Dazu kommen Sonderrechte im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und Strafverfolgung.

    In Deutschland gilt nicht nur deutsches Recht, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont hat, sondern auch amerikanisches Recht."

    Und genau das befürchte ich, die haben in den USA so viele verschiedene Polizei-, Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, und selbst für die unterschiedlichen Teilstreitkräfte gibt es da unterschiedliche Behörden, NCIS für die Navy ist dankt der TV-Serie wohl am bekanntesten in Deutschland, aber es gibt dann noch das USACIDC (da hat selbst die Abkürzung eine Abkürzung CID :rofl: ) für die Army, das PFPA für das Pentagon usw.......da kann dann sowas im Wirrwarr der Zuständigkeiten untergehen......... :seestars:

    Oder im Zweifel wird sie halt aus Deutschland versetzt, dann kann man ihr hier immer noch den Prozess machen, auch in Abwesenheit, nur dann kann man sie nicht belangen, sie muss dann nur aufpassen, dass sie nicht mehr nach Deutschland reist oder in ein Land, mit dem wir ein Auslieferungsabkommen habe und das vor uns mehr Angst hat als vor den USA bzw. mehr zu uns halten als zu den USA...........wenn man wegen paar Euros oder einer Bewährungsstrafe überhaupt ein Auslieferung in Betracht zieht.

  • Da kann er lange (zurecht) sauer sein, passieren wird ihr aber nix. Hier ein Ausschnitt aus der

    Süddeutschen:

    Und beim BR wird es konkreter:

    Laut Staatsanwaltschaft sind Ermittlungen gegen die US-Amerikanerin aufgrund des Nato-Truppenstatuts erlaubt. Das gebe den bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit. Somit könne die Frau auch vor einem deutschen Gericht angeklagt werden, sollte sich der Verdacht bestätigen. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

    https://www.br.de/nachrichten/ba…eaderin,SAZ9Xaj

    Und laut Überschrift ermittelt die Staatsanwaltschaft auch schon.

  • Söder ist jedenfalls stinksauer und will sie ordentlich blechen lassen. Auch Inhaftierung sei möglich.

    Eins ist wohl allen klar. Wenn hier keine hohe Strafe folgt, dann kann eigentlich jeder alles machen. Potenzielle fahrlässige Körperverletzung oder Tötung ist dann nur ein Kavaliersdelikt.

    Was halt auch noch eine große Herausforderung ist, was kann man ihr dann wirklich "gerichtsfest" nachweisen.

    Kann man ihr dann wirklich nachweisen, dass sie für die einzelnen Infektionen verantwortlich ist, dass genau sie die und die Person angesteckt hat, so dass dies auch in einem Gerichtsprozess stand hält (das ist dann doch noch ein bisschen was anderes als die Nachverfolgung von Infektionsketten)?

    Wo man sie am ehesten belangen kann ist dafür, dass sie gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen hat, aber dann hat sie es halt nicht richtig verstanden.......man hat es ihr nicht ausreichend klar gemacht, dass sie unter Quarantäne steht und was das bedeutet.....Quarantäne kennt sie von zu Hause aus den USA nicht......usw.......

    Da werden schon genügend Geschütze aufgefahren, um mindestens eine Strafmilderung irgendwie zu erreichen.

  • Der Mann hat se wirklich nicht alle. Auch wenn sich Trump selber drei mal täglich testen lässt, irgendwann muss er selber eigentlich erkranken. Vermutlich trinkt er nach solchen Events erstmal einen Liter Desinfektionsmittel zur täglichen Ration Chloroquintabletten.

    So "easy", wie Trump immer gerne in Sachen Corona tut, so sehr wird auch darauf geachtet, dass ihm niemand zu nahe, der nicht entsprechend durchgetestet ist, in Quarantäne war usw.......als es vor paar Monaten Coronafälle im Weißen Haus gab, da mussten dann alle Masken tragen außer Trump (und bei Pence bin ich mir nicht sicher), oder als er die Militärschule besucht hat (mit der "steilen" Rampe), da mussten alle vorher in Quarantäne.

    Da wird schon sehr genau darauf geachtet, dass dem Donald nichts passiert

  • So "easy", wie Trump immer gerne in Sachen Corona tut, so sehr wird auch darauf geachtet, dass ihm niemand zu nahe, der nicht entsprechend durchgetestet ist, in Quarantäne war usw.......als es vor paar Monaten Coronafälle im Weißen Haus gab, da mussten dann alle Masken tragen außer Trump (und bei Pence bin ich mir nicht sicher), oder als er die Militärschule besucht hat (mit der "steilen" Rampe), da mussten alle vorher in Quarantäne.

    Da wird schon sehr genau darauf geachtet, dass dem Donald nichts passiert

    Wird sicher interessant _sollte_ Trump im November abgewählt werden. Der Secret Service würde ihn dann nur noch in begrenztem Maße schützen können. Ob er wohl dauerhaft mit FFP2/3-Maske durch die Gegend laufen würde?

  • Was halt auch noch eine große Herausforderung ist, was kann man ihr dann wirklich "gerichtsfest" nachweisen.

    Kann man ihr dann wirklich nachweisen, dass sie für die einzelnen Infektionen verantwortlich ist, dass genau sie die und die Person angesteckt hat, so dass dies auch in einem Gerichtsprozess stand hält (das ist dann doch noch ein bisschen was anderes als die Nachverfolgung von Infektionsketten)?

    Wo man sie am ehesten belangen kann ist dafür, dass sie gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen hat, aber dann hat sie es halt nicht richtig verstanden.......man hat es ihr nicht ausreichend klar gemacht, dass sie unter Quarantäne steht und was das bedeutet.....Quarantäne kennt sie von zu Hause aus den USA nicht......usw.......

    Da werden schon genügend Geschütze aufgefahren, um mindestens eine Strafmilderung irgendwie zu erreichen.

    Ich sage dir, was passiert. Genau nichts.

    Ihr ist - Stand jetzt - nichts vorzuwerfen. Zumindest nichts, was strafbar oder ordnungswidrig wäre. Denn wenn man den Medien Glauben schenkt, gab es nur eine "Bitte" in Quarantäne zu bleiben bis das Testergebnis da ist. Ein Bitte ist keine Anordnung, weswegen man ihr auch nicht folgen muss.

    Wenn es formal keine Anordnung war und sie entsprechend nicht wusste, dass sie positiv ist, auf welcher Grundlage will man sie dann belangen? Vorsatz scheidet aus, Fahrlässikeit eigentlich auch. Moralische Verwerflichkeit vielleicht?

    Letzteres trifft zwar ohne Zweifel zu, ist aber kein Tatbestand.

  • Ich sage dir, was passiert. Genau nichts.

    Ihr ist - Stand jetzt - nichts vorzuwerfen. Zumindest nichts, was strafbar oder ordnungswidrig wäre. Denn wenn man den Medien Glauben schenkt, gab es nur eine "Bitte" in Quarantäne zu bleiben bis das Testergebnis da ist. Ein Bitte ist keine Anordnung, weswegen man ihr auch nicht folgen muss.

    Wenn es formal keine Anordnung war und sie entsprechend nicht wusste, dass sie positiv ist, auf welcher Grundlage will man sie dann belangen? Vorsatz scheidet aus, Fahrlässikeit eigentlich auch. Moralische Verwerflichkeit vielleicht?

    Letzteres trifft zwar ohne Zweifel zu, ist aber kein Tatbestand.

    Leider gut möglich, wenn die Medienberichte so stimmen.

    Nur stimmen diese Medienberichte auch?

    Weil z.B. bei N-TV heißt es:

    "Die 26 Jahre alte Frau soll trotz Corona-Symptomen und einer Quarantäneanordnung am vergangenen Dienstag in Garmisch-Partenkirchen mehrere Lokale besucht haben."

    Und eine Quarantäneanordnung ist halt nicht nur eine Bitte.

    Wir werden wahrscheinlich erfahren, wenn es zu einem Prozess etc. kommt.

    Und es wäre auch interessant, wie das rechtlich wegen der Coronasymptomen ist, ob das auch Einfluß auf die rechtliche Bewertung hat.

    BTW:

    Nach dem Coronaausbruch in dem Gasthaus in Leer (Ostfriesland) kurz nach dem Ende des Lock Downs wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, mal sehen, was da rauskommt und welche Konsequenzen es hat.

  • Es wird ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung (vermutlich wird bei der Vielzahl der Fälle und der weiteren Ausbreitung irgendwann ein Todesfall hinzukommen, dann könnte fahrlässige Tötung hinzukommen).

    Es geht um den Verstoß gegen die Quarantäneauflagen. Von „Bitten“ habe ich nichts gehört.

  • In NRW ist die Entwicklung derzeit leider sehr ungünstig, die Nachferienberuhigung war zu gering, jetzt steigen alle relevanten Kennzahlen bereits wieder seit mehreren Tagen

    Aktive Fälle schon wieder fast 4000 (recht deutlicher Anstieg), vor allem aber steigt die 7 Tage Inzidenz wieder an, und zwar erheblich

    https://rp-online.de/panorama/coron…20_aid-49470887

    RKI und andere offizielle Quellen zu den Zahlen mit Links unter den Graphiken

  • In NRW ist die Entwicklung derzeit leider sehr ungünstig, die Nachferienberuhigung war zu gering, jetzt steigen alle relevanten Kennzahlen bereits wieder seit mehreren Tagen

    Aktive Fälle schon wieder fast 4000 (recht deutlicher Anstieg), vor allem aber steigt die 7 Tage Inzidenz wieder an, und zwar erheblich

    https://rp-online.de/panorama/coron…20_aid-49470887

    RKI und andere offizielle Quellen zu den Zahlen mit Links unter den Graphiken

    Dann schauen wir mal, was paule für ne Statistik findet.

  • Paule findet keine Statistik, jedenfalls keine andere offizielle, sondern strickt sich üblicherweise selbst eine, indem er positive Testmeldungen der Labore an die Gesundheitsämter händisch addiert und das hier reinstellt.

    Das was dabei rauskommt ist aber nun mal was völlig anderes als Neuinfektionen, egal ob als tages- oder 7 Tage Inzidenz oder als aktive Fälle.

    Neuinfektionen am Vortag sind 464, 7 -Tagesinzidenz ist 1970, aktive Fälle sind 3979. Punkt. Quellen im Link oben

    Medizinische, gesellschaftliche und politische Entscheidungen basieren auf Fakten (sagen wir mal: sie sollten) und nicht "wünsch Dir was" Zahlen.

  • Es wird ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung (vermutlich wird bei der Vielzahl der Fälle und der weiteren Ausbreitung irgendwann ein Todesfall hinzukommen, dann könnte fahrlässige Tötung hinzukommen).

    Es geht um den Verstoß gegen die Quarantäneauflagen. Von „Bitten“ habe ich nichts gehört.

    Unterschiedliche Medien schreiben da tatsächlich unterschiedliche Sachen auf. Ein Hoch auf die journalistische Sorgfalt.

    Die Quelle mit der "Bitte" finde ich natürlich ausgerechnet gerade nicht. Aber es stand wörtlich so drin.

    Der BR schreibt dagegen von einer Anordnung:

    "Die 26-jährige US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Symptomen und verordneter Quarantäne durch Bars gezogen sein [...]"

    Die Welt zitiert:

    „Die Dame hat Symptome gehabt, war bei uns bei der Teststation und wurde aufgrund der Symptome aufgefordert, in Quarantäne zu bleiben. Das hat sie aber nicht getan“, sagte der Sprecher des Landratsamtes, Stephan Scharf, bereits am Samstag.

    Und der Focus schrieb von " sie hätte sich in Quarantäne begeben sollen".

    Alles in allem sind da häufig Unschärfen drin, die einen eindeutigen Schluss (noch) nicht zulassen. Zur Verantwortung gezogen zu werden, hätte sie allerdings wirklich verdient.

  • Ich sage dir, was passiert. Genau nichts.

    Ihr ist - Stand jetzt - nichts vorzuwerfen. Zumindest nichts, was strafbar oder ordnungswidrig wäre. Denn wenn man den Medien Glauben schenkt, gab es nur eine "Bitte" in Quarantäne zu bleiben bis das Testergebnis da ist. Ein Bitte ist keine Anordnung, weswegen man ihr auch nicht folgen muss.

    Wenn es formal keine Anordnung war und sie entsprechend nicht wusste, dass sie positiv ist, auf welcher Grundlage will man sie dann belangen? Vorsatz scheidet aus, Fahrlässikeit eigentlich auch. Moralische Verwerflichkeit vielleicht?

    Letzteres trifft zwar ohne Zweifel zu, ist aber kein Tatbestand.

    Das kann ich mir eigtl. nur schwer vorstellen.

    Zumindest in NRW muss man nach dem Test bis mindestens zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne.