Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • mir persönlich wäre das ja auch (fast) egal, aber das führt dazu, dass diese Listen die Akzeptanz verlieren, die Kritiker und Mythisten recht behalten mit ihren Vermutungen und es somit schade um das Papier ist und die Bäume die dafür gefällt wurden.

    Und die Wirte müssen darunter leiden, weil die Leute diese Liste nicht mehr oder nicht mehr korrekt ausfüllen, die Wirte aber dafür verantwortlich sind und unter möglichen Folgen dann mit als erste wieder betroffen sind von eingeleiteten Maßnahmen.

    Davon abgesehen habe ich noch im Ohr, dass diese Listen NUR zur Nachverfolgung von Infektionsketten diesen sollen. Und wer weiss dann, ob die CW-App nicht auch doch noch ein zwangsweise eingebauten Hintertürchen hat, das Wort Bundestrojaner ist ja auch keine Erfiindung irgendwelcher Phantasten.

    (das mit der CW-App habe ich bewusst übertrieben, aber genau in diese Richtung gehen die Folgen dieser polizeilichen Fehlgriffe)

  • mir persönlich wäre das ja auch (fast) egal, aber das führt dazu, dass diese Listen die Akzeptanz verlieren, die Kritiker und Mythisten recht behalten mit ihren Vermutungen und es somit schade um das Papier ist und die Bäume die dafür gefällt wurden.

    Und die Wirte müssen darunter leiden, weil die Leute diese Liste nicht mehr oder nicht mehr korrekt ausfüllen, die Wirte aber dafür verantwortlich sind und unter möglichen Folgen dann mit als erste wieder betroffen sind von eingeleiteten Maßnahmen.

    Davon abgesehen habe ich noch im Ohr, dass diese Listen NUR zur Nachverfolgung von Infektionsketten diesen sollen. Und wer weiss dann, ob die CW-App nicht auch doch noch ein zwangsweise eingebauten Hintertürchen hat, das Wort Bundestrojaner ist ja auch keine Erfiindung irgendwelcher Phantasten.

    (das mit der CW-App habe ich bewusst übertrieben, aber genau in diese Richtung gehen die Folgen dieser polizeilichen Fehlgriffe)

    Die ersten beiden Absätze versteh ich und geh ich mit, zum letzten Absatz gelten für mich die im vorherigen Post genannten Punkte ebenso ;):thumbsup:

  • So kann man natürlich Anti-Coronamaßnahmen auch gründlich torpedieren

    :bash::bash: (Hinweis: verwende den hier sehr selten!)

    https://www.t-online.de/region/muenche…mittlungen.html

    Das hat jetzt natürlich nichts mit Corona zu tun. Ich persönlich halte die Nutzung der genannten Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten für völlig richtig. ;)

    Aber der Spagat zwischen Datenschutz und Verbrechensaufklärung ist ein anderes, sehr vielschichtiges Thema :pfeif:

  • 3. wirst du vllt. in was reingezogen, womit du überhaupt nichts zu tun hast.

  • Das hat jetzt natürlich nichts mit Corona zu tun. Ich persönlich halte die Nutzung der genannten Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten für völlig richtig. ;)

    Aber der Spagat zwischen Datenschutz und Verbrechensaufklärung ist ein anderes, sehr vielschichtiges Thema :pfeif:

    Wenn im Restaurant der Kalender mit den Tischreservierungen rumliegt, bei der auch Name und Telefonnummer stehen, dann würden die bei einer Mordermittlung auch herangezogen werden.

  • Wenn im Restaurant der Kalender mit den Tischreservierungen rumliegt, bei der auch Name und Telefonnummer stehen, dann würden die bei einer Mordermittlung auch herangezogen werden.

    Bei einer Mordermittlung schon, aber bei einer Fahrerflucht wegen einer Delle im Auto?

  • Eigentlich geht es um die ganz klare Ankündigung ... diese Daten werden AUSSCHLIESSLICH für Nachverfolgung von Infektionen verwendet ... und was nun offensichtlich daraus gemacht wurde.

    Wie man das auch noch schön reden kann ist mir unerklärlich.

    Wer weiß was dann noch so kommt, oder schon heimlich gemacht wird, weil irgendjemand meint der Zweck heiligt die Mittel.

    Bärendienst scheint mir da der passende Begriff und es dann krampfhaft rechtfertigen zu wollen, macht es eher noch schlimmer.

    Ein kleines Bsp. was von solchen "bindenden" Aussagen höchster Amtsträger in der Vergangenheit und auch der Zukunft manchmal zu halten ist. Aber eben ein Bsp.

  • Bei einer Mordermittlung schon, aber bei einer Fahrerflucht wegen einer Delle im Auto?

    Schwierig, wo man die Grenze zieht. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung, welchen Ermittlungsaufwand die Polizei treiben wird. Das Problem hat man bei Fahrerflucht ja sowieso. Mit Lackanalyse an der Delle und Vergleichsproben von allen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen könnte man vermutlich jeden Fall aufklären, wird aber auch nicht getan.

    Im verlinkten Artikeln war aber nur von einer Nutzung der Daten in Zusammenhang mit Tötungsdelikten die Runde.

  • Eigentlich geht es um die ganz klare Ankündigung ... diese Daten werden AUSSCHLIESSLICH für Nachverfolgung von Infektionen verwendet ... und was nun offensichtlich daraus gemacht wurde.

    Das ist so nicht richtig. Ich zitiere mal den entscheidenen Passus aus der Baden-Württembergischen Verordnung:

    ###

    (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

    ###

    Ja, das klingt danach, als dürfte man die nur dafür verwenden. Aber es bedeutet rechtlich nur, dass die Datenerhebenden, in dem Fall die Wirte, die Daten nicht andersweitig verwenden können.

    In den rechtlichen Regelungen zu den Mautdaten z.B. ist explizit ein Passus enthalten, der die Nutzung der Daten zu Strafverfolgungszwecken verbietet. Dies fehlt in den Corona-Verordnungen.

    Man kann natürlich der Meinung sein, dass das mehr oder weniger bei den Ankündigungen verschwiegen wurde, aber ich sehe es nicht als "Schönreden" an, wenn man bei Kapitalverbrechen auf alle vorhandenen Möglichkeiten zurückgreift. Und rechtlich ist die Nutzung dieser Daten absolut in Ordnung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Lone Wolf (17. Juli 2020 um 18:46)

  • Man kann natürlich der Meinung sein, dass das mehr oder weniger bei den Ankündigungen verschwiegen wurde,

    Genauso sehen das sehr viele. Ich fühle mich z.B. mal wieder belogen!

    Und was steht zur Datenverwendung bei der Corona-App? Ist da die Verwendung für andere Zwecke explizit ausgeschlossen?

    Das man das Volk (die ohne juristische Grundbildung) mit solchen "Hinterfotzeleien", denn was andere ist das nicht, so an der Nase herumführt spricht für sich.

    Sehr ähnlich ist da das Bsp. Aufstockung Kurzarbeitergeld nach 4 Monaten auf 70 % und später nochmal mehr. In so gut wie keiner Pressekonferenz oder Bericht der Mainstreammedien (die ich kenne) dazu, wurde der Passus (gilt erst ab min 50% Kurzarbeit pro Monat) jemals erwähnt. Das ist genau die gleiche Masche.

    Und dann wundert man sich das dem Ganzen immer weniger Vertrauen.


    Wer einmal lügt (verheimlich) dem glaubt man nicht, selbst wen er dann die Wahrheit spricht. Uralt, aber selten wahrer als aktuell.

  • "Wenigstens" ist es hier "nur" die Polizei, es gab jetzt schon viele Fälle, wo dann die Restaurants, Kinos usw. die Daten von den Listen für Werbezwecke missbraucht haben, oder dass Frauen von fremden Männern belästigt wurden.........bei offen ausliegenden Listen (was eigentlich verboten ist) sind die auch schnell abfotografiert........ :(

  • Genauso sehen das sehr viele. Ich fühle mich z.B. mal wieder belogen!

    Und was steht zur Datenverwendung bei der Corona-App? Ist da die Verwendung für andere Zwecke explizit ausgeschlossen?

    Das man das Volk (die ohne juristische Grundbildung) mit solchen "Hinterfotzeleien", denn was andere ist das nicht, so an der Nase herumführt spricht für sich.

    Sehr ähnlich ist da das Bsp. Aufstockung Kurzarbeitergeld nach 4 Monaten auf 70 % und später nochmal mehr. In so gut wie keiner Pressekonferenz oder Bericht der Mainstreammedien (die ich kenne) dazu, wurde der Passus (gilt erst ab min 50% Kurzarbeit pro Monat) jemals erwähnt. Das ist genau die gleiche Masche.

    Welche Daten soll man bei der Corona-App nutzen? Die anonymen Bluetooth-IDs? Na viel Spaß damit.

    Und zum Kurzarbeitergeld: Natürlich wurde das mit den 50% erwähnt, sowohl in den Medien wie auch in vielen Verlautbarungen.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…-fuer-alle.html (Steht oben in der Grafik und unten im Text mit den 50%). Manchmal muss man auch mehr als die Überschriften lesen.

    "Wenigstens" ist es hier "nur" die Polizei, es gab jetzt schon viele Fälle, wo dann die Restaurants, Kinos usw. die Daten von den Listen für Werbezwecke missbraucht haben, oder dass Frauen von fremden Männern belästigt wurden.........bei offen ausliegenden Listen (was eigentlich verboten ist) sind die auch schnell abfotografiert........ :(

    Und das ist eben das was explizit verboten ist.

  • Das ist so nicht richtig. Ich zitiere mal den entscheidenen Passus aus der Baden-Württembergischen Verordnung:

    ###

    (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

    ###

    Also hieraus lese ich nicht, dass es nur für die Datenerhebenden gilt. Sie dürfen es ja nur übermitteln um

    Infektionswege nachzuverfolgen. das heisst auch, dass sie die Daten nicht für andere Dinge herausgeben

    dürfen. Für mich sehr eindeutig.

  • Also hieraus lese ich nicht, dass es nur für die Datenerhebenden gilt. Sie dürfen es ja nur übermitteln um

    Infektionswege nachzuverfolgen. das heisst auch, dass sie die Daten nicht für andere Dinge herausgeben

    dürfen. Für mich sehr eindeutig.

    Nein. Schauen wir auf den Paragraphen im Ganzen.

    §6 (1)

    Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Daten bereits vorliegen

    Damit wird ganz klar festgelegt, wer Daten erheben darf, welche Daten und das sie diese speichern dürfen. Die weiteren Absätze regeln dann Details. (2) die Aufbewahrungsdauer und die Löschpflicht (3) die Verwendung. Und die Verwendung bezieht sich auf das, was der zur Datenerhebung Verpflichtete damit machen darf. Natürlich kann er sich weigern diese Daten herauszugeben, aber dann gibt es im Zweifel eben einen richterlichen Beschluss zur Herausgabe und/oder einen Durchsuchungsbeschluss.

    Ist doch hier im Forum vergleichbar: Roland darf unsere Nutzerdaten nicht verwenden um uns z.B. Werbemails für den Deggendorfer SC zu schicken. Kommt die Staatsanwaltschaft wegen einem strafrechtlichen Verstoß, dann muss er sie trotzdem rausrücken.

  • Ist doch hier im Forum vergleichbar: Roland darf unsere Nutzerdaten nicht verwenden um uns z.B. Werbemails für den Deggendorfer SC zu schicken. Kommt die Staatsanwaltschaft wegen einem strafrechtlichen Verstoß, dann muss er sie trotzdem rausrücken.

    Ab morgen im Angebot: DSC-Dauerkarten mit FFP2-Maske nur für 539€!

  • Und zum Kurzarbeitergeld: Natürlich wurde das mit den 50% erwähnt, sowohl in den Medien wie auch in vielen Verlautbarungen.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…-fuer-alle.html (Steht oben in der Grafik und unten im Text mit den 50%). Manchmal muss man auch mehr als die Überschriften lesen.

    Ich frage mich echt warum ich extra die Pressekonferenz und die Mainstreammedien (nimm als Bsp die Tagesschau, denn die hab ich gesehen) erwähne?

    Zum sich feiern (in diesem Fall H.Heil) lassen reicht die altehrwürdige Tagesschau immer, da gibts sogar Live-schalten (fehlt nur die Jubelpose, ich bin der Größte). Den Halbsatz (gilt nur ab mehr wie 50 % Kurzarbeitszeit/pro Monat) der ziemlich genau 4 Sekunden benötigen würde, den lässt man natürlich ganz zufällig weg.

    Warum lässt man diese negativen Details so gerne weg? Genauso wie jetzt mit der Datennutzung!

    Mir erzählt niemand mehr das sowas keine Absicht ist.

  • https://www.tagesschau.de/inland/sozialschutzpaket-101.html

    2. Absatz.

    Ich stimme Dir zu, dass es im Videobeitrag nicht genannt wird, aber das ist doch üblich, dass man auch verkürzen muss. Beim Kindergeld ist es ähnlich, die Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag kommt dann auch erst im Kleingedruckten. Man kann auch nicht jeden "Nebenbedingung" in eine plakative Überschrift packen, aber das diese Information nicht zu finden war, das stimmt so einfach nicht.

  • Ab morgen im Angebot: DSC-Dauerkarten mit FFP2-Maske nur für 539€!

    Verstehe ich das richtig, man bekommt 539 Euro und eine FFP-2-Maske, damit man sich Eishockey in Deggendorf anschaut? :/

    Das ist nicht genug Schmerzensgeld....... ;)

  • Nein. Schauen wir auf den Paragraphen im Ganzen.

    §6 (1)

    Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Daten bereits vorliegen

    Damit wird ganz klar festgelegt, wer Daten erheben darf, welche Daten und das sie diese speichern dürfen. Die weiteren Absätze regeln dann Details. (2) die Aufbewahrungsdauer und die Löschpflicht (3) die Verwendung. Und die Verwendung bezieht sich auf das, was der zur Datenerhebung Verpflichtete damit machen darf. Natürlich kann er sich weigern diese Daten herauszugeben, aber dann gibt es im Zweifel eben einen richterlichen Beschluss zur Herausgabe und/oder einen Durchsuchungsbeschluss.

    Ist doch hier im Forum vergleichbar: Roland darf unsere Nutzerdaten nicht verwenden um uns z.B. Werbemails für den Deggendorfer SC zu schicken. Kommt die Staatsanwaltschaft wegen einem strafrechtlichen Verstoß, dann muss er sie trot

    Das hat doch mit der Speicherung des Datenerhebenden nichts zu tun. Es geht um die Verwendung

    der Daten.

    Und zwar darum, was die Beamten mit den Daten anfangen dürfen, und da ist explizit aufgeführt was

    geht und was nicht geht, also sofern dies zur "Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.

    Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig". Und genau dafür ist diese Verordnung geschaffen worden,

    und nicht für sonstige Strafverfolgung.