Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • BIsher sind doch praktisch kaum schwere Erkrankungen von Kindern bekannt, somit wäre eine flächendeckende Impfung dieser auch nicht wirklich notwendig. Zumindest meiner Meinung nach. Notwenig sind Impfungen wohl vorallem in dem Bereich wo es sehr viele Todesfälle gibt und in Berufen mit viel Kontakt zu anderen Menschen.

  • Die Diskussion über die Impfpflicht könnt ihr Euch sparen, die steht bereits im Infektionsschutzgesetz § 20 Abs. 6 IfSG:

    Dort steht aber nichts von einer allgemeinen Impfpflicht für die gesammte Bevölkerung sondern von bedrohten Teilen der Bevölkerung ist die Rede.

  • Dort steht aber nichts von einer allgemeinen Impfpflicht für die gesammte Bevölkerung sondern von bedrohten Teilen der Bevölkerung ist die Rede.

    Und welcher Teil der Bevölkerung ist von Corona nicht bedroht?

    Und sei es bei milden Verläufen als Überträger des Virus. Darunter fallen schon alle.

  • Teile der Bevölkerung können perse schon nicht die gesammte Bevölkerung sein, sonst wären es keine Teile der Bevölkerung.

    Meiner Meinung nach rechtfertigt die Zahl der schweren und tödlichen Fälle auch keine Impfung der gesammten Bevölkerung.

    Bedrohte Teile der Bevölkerung lassen sich anhand der Daten ablesen und das sind vorallem sehr alte Menschen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.

    Nur weil auch einer unter 30 daran gestorben ist, bedeutet dies nicht das alle Menschen u30 bedroht sind.

  • Natürlich kann ein Teil der Bevölkerung auch die gesamte Bevölkerung sein. Sowohl mathematisch wie juristisch. Und ob das deiner Meinung nach eine Impfpflicht rechtfertigt oder nicht, spielt bei der juristischen Bewertung nur eine untergeordnete Rolle. Wie willst Du denn festlegen, welche der U30 nicht bedroht sind und wer die wenigen sind, die bedroht sind? Das geht ja gar nicht.

    Man kann zu einer Impfpflicht stehen wie man will und es ist ja nicht gesagt, dass die Bundesregierung sie aktiviert, aber das Gesetz gibt sie ziemlich unmissverständlich her.

  • Natürlich kann ein Teil der Bevölkerung auch die gesamte Bevölkerung sein. Sowohl mathematisch wie juristisch.

    Teile der Bevölkerung iSv § 130 Abs 1 u Abs 2 StGB sind inländische Personenmehrheiten, die individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung auf Grund bestimmter Merkmale unterscheiden, welche äußerer oder innerer Art sein können.https://www.iurastudent.de/definition/tei…ev%C3%B6lkerung

    Heißt für mich das dies nicht die gesammte Bevölkerung bedeutet.

    Wie willst Du denn festlegen, welche der U30 nicht bedroht sind und wer die wenigen sind, die bedroht sind? Das geht ja gar nicht.

    Anhand der Daten kann man ablesen das nahezu keine Bedrohung da ist. Einzellfälle spielen dabei sicher keine Rolle. Wenn von 5 millionen einer stirbt, dann rechtfertigt das sicher keine flächendeckende Impfung aller anderen.

    Man kann zu einer Impfpflicht stehen wie man will und es ist ja nicht gesagt, dass die Bundesregierung sie aktiviert, aber das Gesetz gibt sie ziemlich unmissverständlich her.

    Ja, für bedrohte Teile der Bevölkerung, nicht aber pauschal für alle. So zumindest meine Aufassung dazu. Aber ich kann damit auch falsch liegen.

  • Dein Link bezieht sich auf den Paragraphen zur Volksverhetzung im StGB, das kann erstens man nicht so einfach übertragen. Und zweitens wäre das eine arge Lücke im Gesetz: Nur für den Fall, wir hätten jetzt einen wirklich fiesen Killver-Virus, mit 10% Letalität, wahnsinniger Verbreitung usw. der alle Altersgruppen gleichzeitig befällt - und dann sagt man: "Sorry, wir könne nicht alle impfen, weil ihr alle jetzt kein Teil der Bevölkerung sondern die Gesamtheit seid."

    "Nahezu keine Bedrohung" ungleich "keine Bedrohung".

    Du kannst gerne gegen eine Impfpflicht klagen, bzw. wenn es soweit kommt, dann klagt schon irgendjemand, und dann muss sich ein Gericht mit der Definition von "bedrohte Teile" auseinandersetzen.

  • Ab nächsten Montag dann Maskenpflicht in allen Bundesländern, zumindest im ÖPNV, zumeißt aber auch in Geschäften.

    Da hätten sie sich diese "Einigung" auch sparen können. Stunden lang wurde debattiert, Frau Merkel trat erst mit rund zwei Stunden verspätung vor die Kameras um zu erklären, dass man sich einig wäre keine Maskenplficht einzuführen.

    Das hätte auch geordneter und besser laufen können. Denn scheinbar sind sich ja nun doch alle einig das es eine Pflicht braucht, warum also nicht gleich. :facepalm:

  • Nur weil auch einer unter 30 daran gestorben ist, bedeutet dies nicht das alle Menschen u30 bedroht sind.

    Nur als kurzer Einwand: Es wurde ja auch hier schon mehreren Usern mit Links auf entsprechende Berichte verwiesen, dass selbst bei einem Überleben der Infektion es zu massiven Nachwirkungen kommen kann. Von daher sind natürlich auch Personen U30 gefährdet, auch wenn du mit dem Risiko daran zu sterben sicher recht hast (s.u.).

    Dazu noch aktuell Zahlen aus Bayern, hier bis 34 Jahre:

    Gesamtanteil der U34 an den Infizierten: ca. 28%

    Gesamtanteil der U34 an den Todesfällen: 0,22% (in total: 3 von 1.354)

    https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/inf…virus/index.htm

    Teile der Bevölkerung iSv § 130 Abs 1 u Abs 2 StGB sind inländische Personenmehrheiten, die individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung auf Grund bestimmter Merkmale unterscheiden, welche äußerer oder innerer Art sein können.https://www.iurastudent.de/definition/tei…ev%C3%B6lkerung

    Das StGB ist aber nicht das Infektionsschutzgesetz. Da kann "Teil der Bevölkerung" schon wieder ganz anders ausgelegt werden.

  • Das StGB ist aber nicht das Infektionsschutzgesetz. Da kann "Teil der Bevölkerung" schon wieder ganz anders ausgelegt werden.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Aber wir werden es erfahren, sollte es so weit kommen.

  • Werden wir sehen, ja.

    Noch ein Hinweis auf: Legaldefinition (hier der Punkt: Spezialitäten)

    Die obige Definition von "Teile der Bevölkerung" stammt ja zudem nicht aus dem StGB selbst, sondern aus einem Kommentar, der sich ggf. wieder auf Rechtsprechung (Definition durch die Gericht) beruft.

  • In der oben genannten Studie (Paul-Ehrlich-Insti-

    tut) geht es um Probanden von 18-55 Jahren

    Hab ich dann in einem Artikel auf Spiegel-online auch gesehen. Erst 200 gesunde zwischen 18 und 55, dann ca. 500 zur Risiko Gruppe gehörende Menschen.

    BIsher sind doch praktisch kaum schwere Erkrankungen von Kindern bekannt, somit wäre eine flächendeckende Impfung dieser auch nicht wirklich notwendig.

    Es ist ja noch nicht raus ob sie trotzdem Überträger sind. Ich habe das nur mit den Aussagen verbunden, das "normale" Schule erst wieder mit Impfschutz möglich ist / sein soll. Daher müsste ja ein gewisser Grad an Impfungen auch bei Kindern vorhanden sein, wenn nicht sogar alle. But time will tell;)

  • Wenn es zu einer Impfpflicht gegen Corona kommen sollte, weiß ich heute schon, dass wieder eine bestimmte Klientel strikt dagegen sein wird. Siehe Impfpflicht gegen Masern.

  • Wenn es zu einer Impfpflicht gegen Corona kommen sollte, weiß ich heute schon, dass wieder eine bestimmte Klientel strikt dagegen sein wird. Siehe Impfpflicht gegen Masern.

    Natürlich. Nach Bekanntgabe der Impfpflicht sollte man besser drei Tage das Internet abschalten. ;)

  • Wenn es zu einer Impfpflicht gegen Corona kommen sollte, weiß ich heute schon, dass wieder eine bestimmte Klientel strikt dagegen sein wird. Siehe Impfpflicht gegen Masern.

    Das Impfgegner gegen eine Impfpflicht sind wäre aber nun nicht erst mit einer Corona-Zwangsimpfung so. ;)

    Zumal die ganzen Verschwörungsheinis auch ohne Corona ein bestimmtes Ziel in den Impfungen sehen.

    Ich habe das nur mit den Aussagen verbunden, das "normale" Schule erst wieder mit Impfschutz möglich ist / sein soll.

    Ich hätte das eher so interpretiert das sich Lehrer dann impfen können.

  • Werden wir sehen, ja.

    Noch ein Hinweis auf: Legaldefinition (hier der Punkt: Spezialitäten)

    Die obige Definition von "Teile der Bevölkerung" stammt ja zudem nicht aus dem StGB selbst, sondern aus einem Kommentar, der sich ggf. wieder auf Rechtsprechung (Definition durch die Gericht) beruft.

    Bitte verwirre uns nicht mit Fakten, wir haben doch schon unsere Meinung. :thumbsup::facepalm:

    Im Ernst, auch das ist doch wieder Kaffeesatzleserei. Es wurde auch bei den Masern nicht über das Infektionsschutzgesetz gemacht, es wird auch bei Corona eine eigene Verordnung geben. Und ob in der dann "alle" steht wird man sehen. Glücklicherweise ist das ja aber auch relativ egal, braucht man für die Herdenimmunität ja keine 100'%. Und so extrem viele Djokovics rennen auch nicht mehr rum.

  • Bitte verwirre uns nicht mit Fakten, wir haben doch schon unsere Meinung. :thumbsup:

    Bitte spreche von dir und nicht von anderen, danke. ;)

    Denn gerade was Rechtsfragen betrifft bin ich aufgeschlossen und immer bereit dazu zu lernen. Auch und gerade wenn ich falsch liege.

  • Mit einem Impfstoff flächendeckend, mit ausreichender Sicherheit und Verfügbarkeit ist, gemäß seriöser Aussagen verschiedener Experten, nicht vor Anfang/Mitte 2021 zu rechnen. Bis alle geimpft sind ist es ruckzuck Herbst/Winter 2021 also übernächstes Schuljahr. Da sich bis dahin weder die Räumlichkeiten noch die Lehrkräfte vervierfachen werden um die nötigen Hygiene Abstände ein zu halten sind Einschränkungen für das übernächste Schuljahr mehr wie realistisch und hat überhaupt nichts mit radikaler Haltung zu tun. Spannend wäre es zu wissen auf welche wissenschaftlichen Aussagen diesbezüglich sich "die Schulkreisen" verlassen? Da K. Lauterbach sich erlaubt hat bei M.Lanz, auch etwas bezüglich Anfangszeiten des Schulunterrichts zu sagen und warum dieser nicht später anfangen darf, obwohl bekannt ist dass Kinder die um 6 Uhr bereits im Bus sitzen selbstverständlich in der 6. Stunde Mathe müde sind, wird er von einschlägigen Kreisen jetzt als Feind NR. 1 identifiziert.

    Es müssen auch nicht "alle" geimpft sein. Wichtig ist zu allererst das medizinische und Pflegepersonal. Dann kommen die Risikogruppen inkl. >60. Da ist eine flächendeckende Impfung relativ (!) schnell getätigt. Kurzum, wird es eine Impfung geben, werden auch die Schulen bald zum Normalbetrieb zurückkehren können. Wohlmöglich eher als diverse Großveranstaltungen wie Fußballspiele, mit Betonung auf "Normalbetrieb".

    Die "wissenschaftlichen Aussagen" sind Grundlage für die Entscheidungen der bayer. Staatsregierung. Bislang ist die extremste Auswirkung bei uns eine Verschiebung einer Facharbeitsabgabe von Ende diesen Schuljahres (Mit Bewertung für 20/21) hin zum Halbjahr 20/21. Das ist aber wirklich die extremste Maßnahme und bislang auch die einzigste für das kommende Schuljahr, was aber einfach der unübersichtlichen Situation im Berufsfeld der Kinderbetreuung zurück zu führen ist.

    Und Herr Lauterbach sollte sich doch seinen Kernkompetenzen widmen. Was bringt es, wenn der Schüler erst um 10 in die Schule geht, dafür um 8 im Bus sitzt und trotzdem in der sechsten Mathe hat? Letztlich nur weniger Freizeit am Nachmittag. Glückwunsch! Ich musste damals in meiner Ausbildung auch vor 7 Uhr außer Haus und hatte in der 8./9. Stunde so knochentrockene Fächer wie WiSo oder Rechnungswesen. Ich hab`s auch überlebt, ganz ohne mebis, E-mails oder Whatsapp.

    btw, an unserer Schule gibt es sogar wegen Corona nun geänderte Schulzeiten. Teilweise beginnt er früher (Von Hochschülern darf man das aber sicher erwarten, oder? ;) ), aber auch später. Dazu wird nur noch in Kernfächern unterrichtet. Das heißt der Stundenplan ist sowieso etwas abgespeckt. Dürfte Herrn Lauterbach auch etwas beruhigen ;) Der soll mal die Leute machen lassen, die das auch können. Die Leute arbeiten derzeit nah am Anschlag, dass kommenden Montag der Unterricht den Vorschriften entsprechend starten kann. Und da hängt weit mehr dran, als ein bisschen Stühle und Tische rücken in den Klassenzimmern....

    chris