Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Stimmt, nach sofortigen Grenzschließungen noch im Januar 2020, hätte die Regierung vor der Entwicklung von Impfstoffen sämtliche Maßnahmen beenden sollen, Masken verbieten und die Impfstoffe final dann als Giftspritzen brandmarken sollen.

    Auf eine undifferenzierte Aussage von Maus kam eine undifferenzierte Aussage von mir.

    Das was du jetzt hier daraus machst ist Quark.

  • Komm mit mir am Mittwoch in Libanon bis Sonntag. Flug kostet 250€. Da kannst du alles machen was du unbedingt mal wieder machen willst. Und unterstützt sogar ein von u.a. Corona gebeuteltes Land. Für viele in dem Land ist das Touristengeld übrigens Lebensnotwendig...

    Nur seine Frau soll er vermutlich zu Hause lassen :seestars:

  • Und ohne Star-Lordin diese Ecke zu drängen, da hat die fckAFD auch viel damit zu tun.

    Da gab es genügend Themen, wo die fckAFD geschimpft hat, dass es nicht schnell genug ging, und wenn die Sachen/Maßnahmen dann kamen/da waren, dann kam ratz-fatz eine 180-Grad-Wende und die selber geforderten Sachen/Maßnahmen waren dann ganz schlecht.

    Wenn Du mich nicht in diese Ecke drängen willst, wieso erwähnst du mich dann im gleichen Satz?

    Ich hab nur meine persönliche Meinung zum Thema Maßnahmen und Lockerungen angebracht, ohne einen Bezug zur AfD, Querdenkern oder sonstigen Spaziergängern.

  • Wenn Du mich nicht in diese Ecke drängen willst, wieso erwähnst du mich dann im gleichen Satz?

    Ich hab nur meine persönliche Meinung zum Thema Maßnahmen und Lockerungen angebracht, ohne einen Bezug zur AfD, Querdenkern oder sonstigen Spaziergängern.

    Weil der Ausgangspunkt nunmal mit dir zu tun hatte, und ich wette mit dir, wenn ich diese Abgrenzung weglassen würde, dann wären wieder gewisse User hier mit Vorwürfen ums Eck gekommen.

  • Oh nein, der Sieg des Sozialismus. Niemals wieder wird jemand Impfstoff entwickeln, wenn den jeder kostenfrei nachbauen darf. D.h. ohne Aussicht auf Milliardengewinne. Der arme Hr. SAHIN würde verhungern *Sarkasmus off*

    Soweit die Argumente der deutschen Pharmalobby gegen eine Patentfreigabe

    Ich finde leider den Artikel nicht mehr, aber in den letzten Wochen gab es wegen dem Thema Patentfreigabe Gespräche von der deutschen Regierung mit den deutschen Pharma-Firmen, die an der Impfstoffentwicklung und Produktion beteiligt sind, und ob dann die Aussage von Regierungsseite nur unglücklich war, oder tasächlich so gewollt, die Botschaft war, dass eine Patentfreigabe für die deutschen Pharma-Firmen aktuell keine Vorteile bringen würde.

    So direkt und ehrlich war man dazu bisher nicht.

  • Auf eine undifferenzierte Aussage von Maus kam eine undifferenzierte Aussage von mir.

    Das was du jetzt hier daraus machst ist Quark.

    Dass du die Rattenfängerei von der fckAFD schönredest, das ist Quark, um es noch freundlich auszudrücken.

  • Oh nein, der Sieg des Sozialismus. Niemals wieder wird jemand Impfstoff entwickeln, wenn den jeder kostenfrei nachbauen darf. D.h. ohne Aussicht auf Milliardengewinne. Der arme Hr. SAHIN würde verhungern *Sarkasmus off*

    Du weißt schon, wofür der arme Herr Sahin seine Milliardengewinne vor allem verwendet?

    Eine reine Vermutung meinerseits:

    Wäre Corona 3 Jahre eher gekommen, wären wir in der Entwicklung von individuellen Krebs-Behandlungsmlglichkeiten 3 Jahre weiter.

  • Dass du die Rattenfängerei von der fckAFD schönredest, das ist Quark, um es noch freundlich auszudrücken.

    An welchem konkreten Beispiel denn?

    Auf deine völlig undifferenzierte polemisch politische niveaulose Überflüssigkeit hin, um die dich hier sicher keiner gebeten hat in einem Sachthema, um es mal deutlich auszudrücken, hab ich lediglich eine Antwort verfasst.

  • Also bei dir könnte ich sogar unterstellen, dass es Absicht ist, wenn du nirgendwo rein darfst.

    :rofl: Bitte was? :rofl:

    Mach dir um mich mal keine Gedanken, ich komm überall rein wo ich rein will. Alles djupti :thumbsup:

    Kann ich dir sonst irgendwie helfen?

    Aber zum Thema: Wenn ein Gericht was einkassiert, sind es keine handwerklichen Fehler des Gesetzgebers. Die Maßnahme ist schlichtweg nicht geeignet für das Ziel. Und das zeigen die letzten Gerichtsentscheidungen klar, das man endlich wegkommt von "es muss zu weil es zu muss".

    Das das Leuten nicht gefällt denen gefällt, wenn Dinge zu sind die sie selber Dinge nicht nutzen und/oder nicht vor die Tür gehen, da kann ich auch nichts für. Das es für die Leute schwer werden wird mit der Zukunft konnte man schon vor einem knappen Jahr erahnen. Muss jeder selber mit klar kommen, mir relativ egal...

  • Aber zum Thema: Wenn ein Gericht was einkassiert, sind es keine handwerklichen Fehler des Gesetzgebers. Die Maßnahme ist schlichtweg nicht geeignet für das Ziel.

    Hier steht schon in der Überschrift "handwerklicher Fehler"....

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…nzelhandel.html

    Und das ist nicht das einzige Urteil, das aufgrund eines handwerklichen Fehlers des Gesetzgebers gefällt wurde - eher die allermeisten.

  • Aber zum Thema: Wenn ein Gericht was einkassiert, sind es keine handwerklichen Fehler des Gesetzgebers. Die Maßnahme ist schlichtweg nicht geeignet für das Ziel.

    Das ist deine Interpretation, aber juristisch halt völlig

    falsch. Siehe auch der Link von Arcanum

  • Hier steht schon in der Überschrift "handwerklicher Fehler"....

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…nzelhandel.html

    Und das ist nicht das einzige Urteil, das aufgrund eines handwerklichen Fehlers des Gesetzgebers gefällt wurde - eher die allermeisten.

    Aus dem Urteil aus dem Link:

    Zitat

    Damit werde die jetzige 2G-Regel den Anforderungen nicht gerecht. Zumal sich auch bei sogenannten Mischsortimenten nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen lasse, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht.

    Sie wird den Anforderungen nicht gerecht. Das meine ich damit. Kein handwerklicher Fehler.

    Wenn das für jemanden nur ein handwerklicher Fehler ist das den Anforderung nicht gerecht wird, dann bitte. Für mich ist etwas, was den Anforderung nicht gerecht wird, falsch. Und das muss ich dann halt lassen. Und nicht unter "probieren wir es halt mal" beschließen und hoffen, das es durch geht.

    Das ist deine Interpretation, aber juristisch halt völlig

    falsch. Siehe auch der Link von Arcanum

    Ja, siehe den Satz aus dem Link. "Den Anforderungen nicht gerecht" ist juristisch durchaus klar.

  • Sie wird den Anforderungen nicht gerecht. Das meine ich damit. Kein handwerklicher Fehler.


    Wenn das für jemanden nur ein handwerklicher Fehler ist das den Anforderung nicht gerecht wird, dann bitte. Für mich ist etwas, was den Anforderung nicht gerecht wird, falsch. Und das muss ich dann halt lassen. Und nicht unter "probieren wir es halt mal" beschließen und hoffen, das es durch geht.

    Dann zitiere doch bitte ganz:

    Zitat

    Denn grundsätzlich sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof laut eigener Mitteilung „eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die 2G-Zugangsregeln“. Das Infektionsschutzgesetz gebe aber vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müssen.

    Das Kriterium des „täglichen Bedarfs“, für den Ausnahmeregelungen möglich sind, werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aber nur durch eine – ausdrücklich nicht abschließende – Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte das Gericht. Damit werde die jetzige 2G-Regel den Anforderungen nicht gerecht. Zumal sich auch bei sogenannten Mischsortimenten nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen lasse, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht.

    Es geht einfach nur darum, dass im Gesetz nicht klar genug beschrieben wurde, was Geschäfte des täglichen Bedarfs sind und wie mit Mischsortimenten umgegangen wird -> klarer handwerklicher Fehler, die 2G-Regelung als wirksames Instrument der Pandemiebekämpfung hat das Gericht ausdrücklich nicht bezweifelt, ausschließlich die Ausführung im Gesetz.

  • Aus dem Urteil aus dem Link:

    Sie wird den Anforderungen nicht gerecht. Das meine ich damit. Kein handwerklicher Fehler.

    Wenn das für jemanden nur ein handwerklicher Fehler ist das den Anforderung nicht gerecht wird, dann bitte. Für mich ist etwas, was den Anforderung nicht gerecht wird, falsch. Und das muss ich dann halt lassen. Und nicht unter "probieren wir es halt mal" beschließen und hoffen, das es durch geht.

    Ja, siehe den Satz aus dem Link. "Den Anforderungen nicht gerecht" ist juristisch durchaus klar.

    Also einzelne Sätze oder gar Teilsätze aus dem Zusammenhang reißen, da bist du echt gut.

    Lies dir bitte nochmal den Artikel sorgfältig durch, was in dem von dir zitierten Teil mit "Anforderungen" gemeint ist.

    Dies wird nämlich im Absatz davor erklärt, und dies ist eindeutig ein "handwerklicher Fehler" in Sachen Erstellung und Formulierung von Gesetzen und Maßnahmen.

  • Dann zitiere doch bitte ganz:

    Es geht einfach nur darum, dass im Gesetz nicht klar genug beschrieben wurde, was Geschäfte des täglichen Bedarfs sind und wie mit Mischsortimenten umgegangen wird -> klarer handwerklicher Fehler, die 2G-Regelung als wirksames Instrument der Pandemiebekämpfung hat das Gericht ausdrücklich nicht bezweifelt, ausschließlich die Ausführung im Gesetz.

    Du warst zu schnell, jetzt hast du schon verraten, worauf ich hinaus wollte. ;)

  • Es geht einfach nur darum, dass im Gesetz nicht klar genug beschrieben wurde, was Geschäfte des täglichen Bedarfs sind und wie mit Mischsortimenten umgegangen wird -> klarer handwerklicher Fehler, die 2G-Regelung als wirksames Instrument der Pandemiebekämpfung hat das Gericht ausdrücklich nicht bezweifelt, ausschließlich die Ausführung im Gesetz.

    Und genau darum geht es. Wenn ich das nicht genau kläre was für was gilt und ich nicht klar abgrenze, dann kann ich die Maßnahme nicht bringen.

    Denn genau das ist doch hier passiert. Da wurde der tägliche Bedarf willkürlich irgendwo abgegrenzt. Bekleidung - braucht keiner alltäglich. Schuhe - braucht keiner alltäglich. Creme (Drogerie) - braucht jeder täglich. Diese Unterscheidung wurde dann mit der Verringerung von Kontakten begründet, und nicht dadurch begründet waren das eine alltäglichrt Bedarf ist und das andere nicht. Das die 2G-Regel infektionsschutzmäßig Sinn macht, darum geht es gar nicht. Das ist unbestritten.

    Das ist für mich kein handwerklicher Fehler, sondern schlichtweg falsch. Kann ja jeder nennen wie er es will. Aber wenn ich eine Abgrenzung nicht begründen kann, dann kann ich nicht abgrenzen.

    Maus

    Du kannst gern weiter meinen du bist der Beste. Aber mit jemandem, der so oft "denk doch mal nach", "lies doch nochmal" schreibt und selber so wenig konkret wird, mit dem kann man nicht diskutieren. Leute wie jetzt Arcanum kommen mit Argumenten und Aussagen, auf die man eingehen kann. Die lassen aber nicht in jedem zweiten Post ihre gefühlte intellektuelle Überheblichkeit raushängen, ohne je konkret zu werden. So Leute wie du interessieren mich gar nicht. Leb dein Leben, werd glücklich.

  • Das ist für mich kein handwerklicher Fehler, sondern schlichtweg falsch. Kann ja jeder nennen wie er es will. Aber wenn ich eine Abgrenzung nicht begründen kann, dann kann ich nicht abgrenzen.

    Wir drehen uns im Kreis. Das Gericht hat klar gesagt: Maßnahme ansich in Ordnung, aber bitte klarer beschreiben -> handwerklicher Fehler der Gesetzgebung, 2G ordentlich in Gesetz gegossen -> kein Problem.