Also Party feiern und auf Konzerte gehen fällt eigentlich schon unter Art. 2 (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
und wa sagt der artikel noch?????
2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden