Urteil: 2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern - corona (pnp.de)
Na endlich, kann ich mein Weihnachtsgeld doch noch verprassen!
Inzwischen ist die Liste der Geschäfte des täglichen Bedarfs ohne Beschränkungen länger als die der mit 2G.
So macht 2G im Handel ja noch verdammt viel Sinn, inzwischen ist ja alles mit hoher Kundenfrequenz (ausser Elektromärkten) frei zugänglich.
Aber Hauptsache, mir als kleinen Juwelier und Optiker werden ungefähr 1/3 der Kunden und des Umsatzes gestrichen, obwohl die sich problemlos aus dem Weg gehen können und genug Platz für mehr als 1.5 Meter Abstand wäre. 🖕