Ich hab vorhin im Radio gehört, dass bereits heute das AG Schweinfurt ein Urteil gegen einen gestrigen "Spaziergänger" wegen, ich glaube, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erlasse hat. Der Angeklagte soll zu 80 Tagessätzen zu je 20 Euro, mithin also insgesamt zu 1.600 Euro verurteilt worden sein. Die Höhe des Tagessatzes ergibt sich aus dem Netto-Einkommen, das einem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht, die Anzahl der Tagessätze aus dessen Schuld.
Ich kenn mich jetzt mit dem beschleunigten Verfahren in der Strafgerichtsbarkeit nicht aus, bin aber sehr positiv angetan, dass so schnell ein Urteil gefällt wurde. Über die Höhe lässt sich natürlich streiten, aber 80 Tagessätze sind schon mal nicht sooo wenig, auch wenn man erst ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt.
Ich glaube zwar nicht, dass dieses erste Urteil eine besonders abschreckende Wirkung auf die anderen "Spaziergänger" entfaltet, aber dennoch ist es ein wichtiges und richtiges Zeichen der Justiz. Jetzt dürfte zwar wohl wieder in einschlägigen Kreisen über die "Corona-Diktatur" geschimpft werden, aber diese "Spaziergänger" verkennen auch weiterhin, dass sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) als auch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) durch Gesetze eingeschränkt werden können. Dazu muss man halt die entsprechenden Vorschriften auch mal lesen.
Zu der Mutter, die ihr 4-jähriges Kind zum "Spaziergang" mitnimmt, fehlen mir echt die Worte. Das kann nur einen Grund haben, nämlich, dass die Polizei entsprechend höhere Hemmungen hat, einzuschreiten.