Ich finde das sehr interessant. Der Arbeitnehmer will seine Leistung anbieten, aber der Arbeitgeber nimmt sie nicht an (die Gründe seien jetzt mal dahingestellt). Also ist doch der AG im Annahmeverzug und damit auch nicht berechtigt den Lohn einzubehalten?!
Nicht falsch verstehen, ich will hier keine Wertung vornehmen, mich interessiert das im Moment nur von der juristischen Seite. Vielleicht kennt sich hier drinnen ja jemand damit besser aus.
doch, denn der Arbeitgeber ist ja verpflichtet diese Kontrolle und Maßnahme vorzunehmen - zumindest in den Bundesländern, die entsprechenden Verordnungen erlassen haben. Arbeitgeber riskiert bei Verstoß gegen diese Regelung sogar Bußgeld.
Und der Arbeitnehmer kann ja was dafür tun, dass sein Arbeitsangebot angenommen werden kann.