Corona - alles eher Medizinische und Gesellschaftliche zum Virus

  • Es ist einfach die Pflicht auch unpopuläre Massnahmen zu treffen.

    Nicht unpopulär. Die Frage wäre zu dem Zeitpunkt eher gewesen ob es verhältnismäßig sei. "Unpopulär" ist die Impfpflicht doch auch jetzt noch. "Wollen" tut sie keiner so richtig. Uns allen wäre es lieber, wenn man sie nicht brauchen würde. Aber sie ist wohl notwendig.

    chris

  • Ich finde das sehr interessant. Der Arbeitnehmer will seine Leistung anbieten, aber der Arbeitgeber nimmt sie nicht an (die Gründe seien jetzt mal dahingestellt). Also ist doch der AG im Annahmeverzug und damit auch nicht berechtigt den Lohn einzubehalten?!

    Nicht falsch verstehen, ich will hier keine Wertung vornehmen, mich interessiert das im Moment nur von der juristischen Seite. Vielleicht kennt sich hier drinnen ja jemand damit besser aus.

    Bietet der Arbeitnehmer aber seine Arbeitskraft nach den gesetzlichen Vorgaben an?

    Ist doch in etwa so, wie wenn ein LKW-Fahrer seinen Führerschein verliert.

  • Und genau so funktioniert das mit der Impfpflicht.

  • Bietet der Arbeitnehmer aber seine Arbeitskraft nach den gesetzlichen Vorgaben an?

    Ist doch in etwa so, wie wenn ein LKW-Fahrer seinen Führerschein verliert.

    Ok, danke, das könnte das entscheidende Puzzlestück sein, das mir gerade gefehlt hat. Wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist, dann könnte das im ersten Moment auch funktionieren. Ob es gerichtlich standhält bleibt abzuwarten.

  • Nicht unpopulär. Die Frage wäre zu dem Zeitpunkt eher gewesen ob es verhältnismäßig sei. "Unpopulär" ist die Impfpflicht doch auch jetzt noch. "Wollen" tut sie keiner so richtig. Uns allen wäre es lieber, wenn man sie nicht brauchen würde. Aber sie ist wohl notwendig.

    chris

    Damals wäre sie nicht akzeptiert worden und wäre auch verfassungsrechtlich nicht umsetzbar gewesen, aber man hätte sie schon thematisieren können und müssen .... sie kommt, wenn dies oder das geschieht oder nicht geschieht. Vor dieser kontroversen Diskussion hat "man" sich "gedrückt".

  • Ok, danke, das könnte das entscheidende Puzzlestück sein, das mir gerade gefehlt hat. Wenn das gesetzlich vorgeschrieben ist, dann könnte das im ersten Moment auch funktionieren. Ob es gerichtlich standhält bleibt abzuwarten.

    Ansonsten, dann gibt es auch noch das Hausrecht.

  • Damals wäre sie nicht akzeptiert worden und wäre auch verfassungsrechtlich nicht umsetzbar gewesen, aber man hätte sie schon thematisieren können und müssen .... sie kommt, wenn dies oder das geschieht oder nicht geschieht. Vor dieser kontroversen Diskussion hat "man" sich "gedrückt".

    Wobei damals (in der Anfangsphase) auch noch ganz andere Voraussetzungen da waren. Wir hatten es mit der Ursprungsvariante zu tun und da ging man noch von einer Herdenimmunität aus, die man mit einer gewissen Impfquote erreichen könne. Da war auch noch die Rede davon, dass man Maßnahmen dann lockern könne, wenn jeder ein Impfangebot bekommen hätte. Nach der britischen Variante und spätestens nach der Deltavariante, war damit Schluss. Mit der Ursprungsvariante, das zeigen alle Berechnungen, wären wir jetzt schon übern Berg. Delta hat alles verändert. Die schlägt brutal zu und damit bekommen Begriffe wie Lockdown oder Impfpflicht ein ganz anderes Gewicht.

  • Ich habe in den letzten Tagen schon öfters im Internet gelesen, dass Menschen mit einer Risikomeldung in der Corona-Warn-App bei Ärzten und Gesundheitsämtern abgewimmelt wurden, sogar, wenn sie schon Symptome hatten, aber jetzt wird auch in der Presse darüber berichtet:

    https://taz.de/Bedeutung-der-Corona-Warn-App/!5813976/

    Und das zu einem Zeitpunkt, wo im neuen Infektionsschutzgesetz nur noch die CWA drin steht.

    Die App hat für mich keine Diskussionsgrundlage mehr, seitdem meine Freundin pflichtbewusst ihren positiven Test registriert hat und meine App trotzdem keine rote Warnung brachte.

    Haben ja auch nur in besagtem Zeitraum nebeneinander geschlafen.

  • Die Politik ist verpflichtet Schaden vom deutschen Volk abzuwenden (Amtseid). Im Amtseid gibt es keine Ausschlussklausel wie Bundestagswahl oder "das Volk könnte etwas dagegen haben".

    Theoretisch ja. Aber sind die Politiker, die nicht im Amt sind, aber dieses gerne hätten auch dem Amtseid unterworfen?

  • Zu 100% kann ich dir das natürlich nicht beantworten. Ich bin kein Verfassungsrechtler- bzw. Richter. Ich kann dir aber mit Sicherheit sagen, dass eigentlich niemand so richtig glücklich mit einer Impfpflicht wäre. Da gehorcht man dann viel eher dem Gebot der Stunde und der Vernunft.

    Und hier ist in meinen Augen der große Kardinalsfehler, den auch die Politiker der Stunde begehen: niemand ist damit so richtig glücklich.

    Sind wir denn mit der 4. Welle glücklich? Sind wir glücklich damit, dass wir ohne das Schließen der Impflücken möglicherweise die 5. Welle bekommen? Müssen wir mit einer pragmatischen Entscheidung überhaupt glücklich sein?

    Und wieso sehen wir nicht ein, dass es das Gebot der Stunde und die Vernunft lange nicht mehr gibt.

    Schau dir doch die Bilder aus Sachsen an - was ist dort Gebot der Stunde? Ich bin hier komplett bei Preussenpower, die Attitüde es alles recht machen zu wollen ist fehl am Platz!

    korken

    Das Beispiel Gibraltar zeigt, dass es mit einer sehr hohen Impfquote zwar hohe Inzidenzen geben kann, die aber die Gesellschaft als Ganzes nicht mehr belasten. Wir wollen in die endemische Lage kommen und das passiert nur durch eine hohe Impfquote.

    Wer immer noch glaubt durch bitten und appellieren bekommen wir das hin, der ist auf dem Holzweg.

    Mir wäre es auch lieber, wenn wir eine Gesellschaft hätten, die sich eher an den klügsten Köpfen als an den größten Dummköpfen orientiert. Aber so ist es leider nicht. Eine harte Erkenntnis, die man in diesen Zeiten aber leider mindestens teilweise anerkennen muss.

  • Das halte ich nicht für einen Kardinalsfehler. Es zeigt nur, dass man bereit ist abzuwägen. Und dieser Abwägungsprozess spiegelt sich eben dann auch in einer Antwort- Impflicht ja, aber nicht gerne wieder. Man muss seine Entscheidungen zudem schon ausreichend und durchdacht begründen und dazu gehört eben auch sowohl das pro als auch das Kontra beachtet zu haben. Das BVG achtet auf so etwas ganz genau.

  • Du schreibst in deinem ursprünglichen Kommentar von einem Vertrauensverlust im Falle der Impfpflicht. Das Vertrauen kann man nur verlieren, wenn man es noch hat.

    Diejenigen, die sich nicht haben impfen lassen, sind nach der von mir erwähnten Umfrage zu 50% AfD und 15% die Basis Wähler. Welches Vertrauen will man bei dieser Gruppe noch verlieren? Man kann nichts verlieren, was man nicht hat.

    Deshalb kann man jetzt nur noch das Vertrauen derjenigen verlieren, die sich haben impfen lassen, die die Pandemie bekämpfen wollen, die wirksame Handlungen der Verantwortungsträger sehen wollen und das ist die große Mehrheit der Gesellschaft!

    An dieser Stelle ist man drauf und dran das Vertrauen durch Untätigkeit zu verspielen. Das war die Kernaussage meines Beitrags!

    Was du daraus gemacht hast oder verstanden haben willst, habe ich nie behauptet.

    Danke für die weitere Ausführung, vermutlich hast du recht, es haben so viele das Vertrauen vermutlich endgültig schon verloren, dass es auf die Impfpflicht auch nicht mehr drauf zusammen kommt.

    Da wird einem erst wieder bewusst was die Politik die letzte Zeit angerichtet hat, das kann ja noch lustig werden.

  • OlafSBR

    Ich hoffe, du liegst am Ende richtig und man ist tatsächlich bereit abzuwägen.

    Mich beschleicht das Gefühl, man ist aus der Ära Merkel gewohnt (Bürger und Politiker), erst dann zu handeln, wenn es nicht mehr anders geht. Vielleicht werden wir es auch bei der Impfpflicht so beobachten.

  • OlafSBR

    Ich hoffe, du liegst am Ende richtig und man ist tatsächlich bereit abzuwägen.

    Mich beschleicht das Gefühl, man ist aus der Ära Merkel gewohnt (Bürger und Politiker), erst dann zu handeln, wenn es nicht mehr anders geht. Vielleicht werden wir es auch bei der Impfpflicht so beobachten.

    Ein Gesetzesentwurf, der diese Abwägung nicht in seiner Begründung hat, hätte vor dem BVG sowieso keine Chance. Es müssen schon die Rechte aller ausreichend berücksichtigt sein.

  • Ein Gesetzesentwurf, der diese Abwägung nicht in seiner Begründung hat, hätte vor dem BVG sowieso keine Chance. Es müssen schon die Rechte aller ausreichend berücksichtigt sein.

    Einen solchen Entwurf fordert sicher niemand.