Wer einem anderen Menschen mit Vorsatz das Leben nimmt, hat in meinen Augen das Recht auf sein eigenen Leben verloren.
Du gibst dir die Antwort ja praktisch selbst, worum es mir ging. Irgendjemand muss ja das Urteil vollstrecken. Dadurch wird dem Verbrecher ja vorsätzlich das Leben genommen. Man könnte natürlich sagen, dass man sich dann besser fühlt, weil man das Recht auf seiner Seite und die Justiz im Rücken hat. Letztlich hat man aber auch nur einen Mord (= vorsätzliche Tötung) eines anderen Menschen begangen.
Somit wird es zum "Auge um Auge"-Akt, den ich - wie oben bereits beschrieben - nicht zeitgemäß finde.