Falsch.
der Bundestag hat die "epidemiologische Lage nationaler Tragweite" beschlossen auf die sich alle Maßnahmen begründen und die Voraussetzung für das entsprechend abgeänderte Infektionsschutzgesetz bildet. Welches erst im Nachgang so beschlossen wurde.
Wird die "epidemiologische Lage nationaler Tragweite nicht verlängert wars das mit den Maßnahmen.
Zumindest mit denen die im Gegensatz zum Grundgesetz stehen oder dieses einschränken.
Ja, so war der zeitliche Ablauf. Aktuell bildet das Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen. Und dieses zu ändern liegt in der Macht des Bundestages...